Das Regelwerk zum Verbraucherschutz Die Preisangaben-Verordnung

Wer etwas kaufen möchte, will wissen, was das kostet - und zwar vor der Kaufentscheidung. Das ist der Grund, warum bei Waren und Dienstleistungen Preise angegeben werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Preisangaben-Verordnung - kurz PAngV.

Die Preisangaben-Verordnung ist ein Regelwerk zum Verbraucherschutz. Konsumenten sollen über das, was sie bezahlen müssen, vorher möglichst vollständig informiert werden, um Vergleiche anstellen zu können und nicht nachträglich von höheren Forderungen überrascht zu werden. Preiswahrheit und Preisklarheit - das sind die beiden tragenden Grundsätze der PAngV. 

Verpflichtung zur Endpreis-Angabe  

Zur Preisangabe und Preisauszeichnung ist jeder verpflichtet, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet. Dabei sind grundsätzlich Endpreise anzugeben. Endpreis ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Es reicht also nicht, nur den Nettopreis mit dem Hinweis "zzgl. Mehrwertsteuer" auszuweisen. Das wäre irreführend. Nicht zum Endpreis gehört ein Pfand. Es ist extra anzugeben. 

Die Preisangaben müssen klar erkennbar und deutlich zu lesen sein. Außerdem müssen sie eindeutig zugeordnet werden können. Bei der Verpflichtung zur Endpreis-Angabe gibt es nur wenige Einschränkungen. So dürfen bei Waren mit mehr als vier Monaten Lieferfrist Endpreise mit Änderungsvorbehalt angegeben werden. Zusätzlich ist die voraussichtliche Lieferfrist zu nennen. Bei zeitlich begrenzten Rabattaktionen ist eine Endpreisangabe nicht zwingend. Hier genügt beispielsweise der Hinweis: "alle Waren um 30 Prozent reduziert". 

Verstöße können teuer werden 

Neben den allgemeinen Vorschriften zur Preisauszeichnung enthält PAngV auch noch zahlreiche branchenbezogene Regelungen, die Besonderheiten des jeweiligen Waren- und Leistungsangebotes in der betreffenden Branche berücksichtigen. So ist zum Beispiel bei Krediten der effektive Jahreszins als "Preis" und Vergleichsgröße anzugeben. Die PAngV regelt dabei auch, wie der Effektivzins zu berechnen ist. Weitere Regelungen bestehen u.a. für den Einzelhandel, Tankstellen, Hotels und Gaststätten, Energieversorger usw.. Verstöße gegen die Preisauszeichnungspflicht und korrekte Preisangaben können teuer werden. Die PAngV sieht dafür Bußgelder bis zu 25.000 Euro vor.