Digitale Finanzwelt Digitale Finanzvollmachten organisieren

Konten, Depots, Zahlungsdienste und Versicherungen werden heute häufig ausschließlich digital verwaltet. Fällt der Kontoinhaber durch Krankheit oder Unfall aus, können Angehörige diese Zugänge jedoch nicht automatisch übernehmen.

Auch Ehepartner oder erwachsene Kinder dürfen nicht allein aufgrund ihrer familiären Beziehung über Konten verfügen oder Verträge verwalten. Dafür ist eine ausdrückliche Vollmacht erforderlich. Eine gute digitale Vorsorge verbindet deshalb zwei Ebenen: die rechtliche Vertretungsbefugnis und eine geordnete Übersicht über vorhandene Finanzzugänge. Die bloße Weitergabe von Passwörtern reicht dafür nicht aus.

Bankvollmacht und Vorsorgevollmacht erfüllen verschiedene Aufgaben

Eine Bank- oder Kontovollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, Bankgeschäfte im festgelegten Umfang zu übernehmen. Dazu können Überweisungen, Bargeldabhebungen oder die Verwaltung eines Depots gehören. Welche Handlungen tatsächlich zulässig sind, hängt von der jeweiligen Vollmacht und den Bedingungen der Bank ab. Kreditaufnahmen, Kontolöschungen oder besondere Wertpapiergeschäfte können ausgeschlossen sein.

Eine Vorsorgevollmacht geht meist weiter. Sie kann neben Vermögensangelegenheiten auch die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen oder Vertragspartnern umfassen. Sie wird für den Fall erteilt, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

In der Praxis kann es sinnvoll sein, beides zu kombinieren:

  • eine umfassende Vorsorgevollmacht für allgemeine Angelegenheiten,
  • zusätzliche bankeigene Vollmachtsformulare für Konten und Depots,
  • eine gesonderte Regelung für digitale Konten und den digitalen Nachlass.

Banken akzeptieren häufig bevorzugt ihre eigenen Formulare. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Nachweise das jeweilige Institut verlangt.

Der zeitliche Geltungsbereich muss eindeutig sein

Eine Vollmacht kann nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst nach dem Tod gelten. Eine transmortale Vollmacht (Vollmacht, die zu Lebzeiten beginnt und nach dem Tod fortbesteht) ermöglicht es der bevollmächtigten Person, auch unmittelbar nach dem Todesfall notwendige Zahlungen zu erledigen. Eine postmortale Vollmacht (Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird) betrifft dagegen ausschließlich den Nachlass.

Die Formulierung sollte eindeutig festlegen, wann die Befugnis beginnt und endet. Nach § 168 des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet sich das Erlöschen einer Vollmacht grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Eine Vollmacht bleibt daher nicht automatisch in jedem Fall bestehen oder endet zwingend mit dem Tod.

Bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplizierten Familienverhältnissen ist eine notarielle oder rechtliche Beratung sinnvoll.

Eine Zugangsliste schafft noch keine Vollmacht

Eine geordnete Übersicht hilft der Vertrauensperson, überhaupt zu erkennen, welche digitalen Finanzangebote vorhanden sind. Sie kann beispielsweise folgende Angaben enthalten:

  • Banken, Broker, Versicherungen und Zahlungsdienste,
  • Kunden- oder Vertragsnummern,
  • hinterlegte Referenzkonten und Kontaktwege,
  • vorhandene Geräte und Freigabeverfahren,
  • gewünschte Maßnahmen bei Krankheit oder Tod.

Passwörter sollten nicht offen in derselben Liste stehen. Besser ist eine getrennte, besonders geschützte Aufbewahrung, etwa in einem Passwortmanager mit geregeltem Notfallzugriff oder in einem sicher verwahrten Dokument.

Entscheidend bleibt: Eine Zugangsliste ersetzt keine rechtliche Vollmacht. Umgekehrt hilft auch eine wirksame Vollmacht wenig, wenn niemand weiß, welche Konten und Plattformen überhaupt existieren.

Onlinezugänge dürfen nicht einfach geteilt werden

Digitale Finanzvorsorge besteht nicht darin, Angehörigen vorsorglich alle Passwörter zu geben. Notwendig sind eine wirksame Vollmacht, eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Konten und klare Regeln für den Zugriff. Separate Zugänge für Bevollmächtigte, eindeutig festgelegte Befugnisse und sicher aufbewahrte Dokumente sorgen dafür, dass Rechnungen, Konten und Depots auch bei Krankheit, Unfall oder Tod geordnet verwaltet werden können."

Die Weitergabe eigener Zugangsdaten an Angehörige kann gegen die Nutzungsbedingungen einer Bank oder Plattform verstoßen. Außerdem lässt sich später schwer nachvollziehen, wer eine Zahlung oder Änderung vorgenommen hat.

Sauberer ist ein eigener Zugang für die bevollmächtigte Person. Viele Banken richten dafür separate Onlinebanking-Zugänge, Karten oder Freigabeverfahren ein. Dadurch bleiben Handlungen nachvollziehbar und der Hauptzugang des Kontoinhabers muss nicht weitergegeben werden.

Bei reinen App-Anbietern sollte frühzeitig geklärt werden, wie eine bevollmächtigte Person oder ein Erbe Zugang erhält. Besonders wichtig sind dabei Identitätsprüfung, erreichbarer Kundenservice und die benötigten Unterlagen.

Die Vertrauensperson braucht klare Grenzen

Eine Finanzvollmacht kann sehr weitreichend sein. Deshalb sollte nur eine Person ausgewählt werden, der dauerhaft vertraut wird. Die Vollmacht kann auf bestimmte Konten, Beträge oder Handlungen begrenzt werden. Auch eine Aufteilung auf mehrere Personen ist möglich, kann Entscheidungen im Ernstfall jedoch verlangsamen.

Neben der Vollmacht ist eine interne schriftliche Vereinbarung sinnvoll. Darin kann beispielsweise festgelegt werden, dass die bevollmächtigte Person nur laufende Rechnungen bezahlt, keine Schenkungen vornimmt und größere Anlageentscheidungen mit einer weiteren Person abstimmt.

Dokumente müssen auffindbar und aktuell bleiben

Vollmachten sollten so verwahrt werden, dass die Vertrauensperson sie im Ernstfall findet und im Original vorlegen kann. Die Bundesnotarkammer führt außerdem das Zentrale Vorsorgeregister, in dem Vorsorgevollmachten und weitere Vorsorgedokumente registriert werden können. Das Register speichert nicht einfach den vollständigen Inhalt, sondern ermöglicht Gerichten und bestimmten Stellen festzustellen, dass eine Vorsorgeregelung besteht.

Mindestens einmal jährlich sollte geprüft werden, ob:

  • Konten und Plattformen noch bestehen,
  • Kontaktdaten der bevollmächtigten Person aktuell sind,
  • neue Depots oder Zahlungsdienste ergänzt wurden,
  • die Vollmacht weiterhin dem eigenen Willen entspricht.

Fazit

Digitale Finanzvorsorge besteht nicht darin, Angehörigen vorsorglich alle Passwörter zu geben. Notwendig sind eine wirksame Vollmacht, eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Konten und klare Regeln für den Zugriff. Separate Zugänge für Bevollmächtigte, eindeutig festgelegte Befugnisse und sicher aufbewahrte Dokumente sorgen dafür, dass Rechnungen, Konten und Depots auch bei Krankheit, Unfall oder Tod geordnet verwaltet werden können.