Alle sollten eine Chance haben Guthabenkonto sichert Obdachlosen und Flüchtlingen Teilhabe am Wirtschaftsleben

Für viele Menschen ist ein Bankkonto selbstverständlich. Bis vor kurzem hatte aber nicht jeder Bürger in Deutschland einen Anspruch darauf. Obdachlose, Flüchtlinge und Asylbewerber mussten in der Regel auf ein Konto verzichten. Ihnen wurde der Zugang zum unbaren Zahlungsverkehr verwehrt. Das bedeutete für diese Menschen Probleme im Alltag.

Seit dem 19. Juni dieses Jahres hat jede in Deutschland gemeldete Person ein Recht auf ein Basiskonto. Das Gesetz folgt einer Richtlinie der EU, die vorsieht, dass jeder Mensch, der sich legal in der Europäischen Union aufhält, auch jene ohne festen Wohnsitz, ein Guthabenkonto bekommen muss. Rund eine halbe Million Betroffene, die bisher von Banken als Kunde abgelehnt wurden, freuen sich darüber.

Das sieht das Zahlungskontengesetz vor? 

Das Zahlungskontengesetz sieht vor, dass jedes Finanzinstitut verpflichtet ist, Bürgern ohne festen Wohnsitz oder mit fehlenden Ausweispapieren ein Basiskonto einzurichten. Nur vereinzelt akzeptierten die Banken bisher Personen mit diesen Lebensumständen als Kunden. Mit dem neuen Gesetz haben Betroffene einen rechtlichen Anspruch auf ein Konto, auf das sie  

  • Geld überweisen,
  • Barauszahlungen vornehmen,
  • Kartenzahlungen tätigen und
  • Lastschriften durchführen 

können. Allerdings können sie das Konto nicht überziehen. Das Verbraucherschutzministerium, das dieses Gesetz ausgearbeitet hat, zwingt die Banken darüber hinaus, die Kontoführungsgebühren für diese Guthabenkonten zu veröffentlichen, damit jeder wie in diesem Guthabenkonto Vergleich durchgeführt, ohne Umstände die Angebote der Banken nebeneinanderstellen und das passende für sich auswählen kann.

Weitere Änderungen: Das Zahlungskontogesetz sieht nicht nur das Anspruchsrecht auf ein Basiskonto vor. Verbraucher sollen bei einem Kontowechsel in Zukunft die neue Bank beauftragen können, Lastschriften und Daueraufträge des alten Kontos zu übernehmen. Gleichzeitig soll das Finanzinstitut die Vertragspartner über die geänderte Kontoverbindung informieren. Die Änderungen treten ab September in Kraft.

 
Worauf achten beim Guthabenkonto?

Die Stiftung Warentest rät Verbrauchern, die Kosten des Basiskontos zu überprüfen, bevor sie den Kontoeröffnungsvertrag unterschreiben. Denn das Guthabenkonto wird in den seltensten Fällen kostenlos sein. Die Finanzinstitute dürfen zwar nur ein angemessenes Entgelt verlangen, gesetzlich gibt es aber keine Obergrenze. Das Guthabenkonto darf nicht teurer sein, als ein normales Girokonto. Die monatlichen Gebühren sollten in jedem Fall unter 10 Euro liegen.   

Auch das Filialnetz und die Zahl der Geldautomaten sind bei der Wahl eines Basiskontos ausschlaggebend. Viele Internetbanken haben nur einen oder zwei Geldautomaten in der Stadt stehen oder verlangen bei der Bargeldabhebung hohe Gebühren. Weiterhin verlangen einige Kreditinstitute eine einmalige Einrichtungsgebühr bei der Eröffnung des Guthabenkontos, während andere Finanzdienstleister davon absehen. Was EC-Karten betrifft, werden diese im Rahmen eines Guthabenkontos von allen Banken angeboten. Prepaid-Kreditkarten hingegen sind nur bei einigen Banken verfügbar. 

Wie reagieren die Banken auf das Gesetz?

Trotz des Gesetzes sind die Finanzinstitute zögerlich bei der Kontovergabe. Sie lassen viele Betroffene weiterhin abblitzen. Der Grund: Sie kritisieren die Rechtssicherheit und wollen Kontoeröffnungen ausschließlich bei einer eindeutigen Identifizierung der Person durchführen. Einige Banken haben Bedenken, dass Personen mit einer falschen Identität den Zahlungsverkehr missbrauchen könnten. Dabei reicht es laut Zahlungskontengesetz aus, wenn ein Flüchtling oder Obdachloser eine amtliche Registrierungsurkunde, ein Lichtbild oder ein Siegel mit Unterschrift der Ausländerbehörde vorlegen kann. Ein eigener Pass oder ein Ausweis sind für die Eröffnung des Basiskontos nicht notwendig.

Sollte eine Bank eine Person als Kunde ablehnen, ihm kein Basiskonto zur Verfügung stellen oder ein Guthabenkonto kündigen, hat dieser die Möglichkeit, sich bei der Finanzaufsicht BaFin zu beschweren, die sich um den Fall kümmert. Die Hilfe ist kostenfrei und erfolgt schnell.

Banken, die ein Basiskonto in jedem Fall zur Verfügung stellen

Die Sparkasse hat es sich zur Pflicht gemacht, jedem Menschen auf Wunsch ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Mehr als 400 Sparkassen haben ein Bürgerkonto eingeführt. Preislich unterscheidet es sich nicht von anderen Konten. Bisher haben rund 250.000 Menschen bei der Sparkasse ein solches Basiskonto erhalten. Kostenlose Konten wird es bei dieser Bank allerdings nur noch selten geben. Deshalb raten Verbraucherzentralen in jedem Fall zu einem neutralen Kontovergleich.