Marktschwankungen, veränderte Zinslandschaften oder geballte Rückgabewünsche lassen sich nicht vollständig antizipieren

Kein Sachwert ist halbliquide Kein Sachwert ist halbliquide

Liquiditätsillusionen und strukturelle Grenzen offener Sachwertfonds.

Die erste Aussetzung von Anteilsrücknahmen im europäischen ELTIF-Markt (European Long-Term Investment Funds, also regulierte Fonds für langfristige Sachwert- und Infrastrukturinvestitionen) markiert einen Wendepunkt in der Wahrnehmung sogenannter „semi-liquider“ Anlagen. Der ELTIF Greenman Open hat Rücknahmen begrenzt und zeitweise ausgesetzt. Für viele Anleger wurde damit sichtbar, was in den Vertragswerken zwar angelegt war, im Alltag aber verdrängt wurde: Immobilien und andere reale Vermögenswerte lassen sich nicht beliebig schnell zu Geld machen.

Der Fall hat eine Debatte ausgelöst, die über den Einzelfonds hinausreicht. FONDS professionell-Redakteur Tilman Welther ordnet die Ereignisse als Lehrstück ein – weniger als Skandal, mehr als Korrektur eines verbreiteten Missverständnisses über Liquidität.


Rücknahmeaussetzung als strukturelle Folge

Der betroffene Fonds investiert überwiegend in Immobilien.

Diese Vermögenswerte sind auf langfristige Bewirtschaftung ausgelegt.

Mieteinnahmen entstehen stetig, Verkäufe dagegen sind zeitaufwendig, marktabhängig und nicht kurzfristig skalierbar.

Gerät ein solcher Fonds unter erhöhten Rückgabedruck, entsteht ein Zielkonflikt zwischen Liquidität für Anleger und Werterhalt der Assets.

Die ELTIF-Regulierung trägt diesem Konflikt Rechnung.

Rücknahmebeschränkungen und -aussetzungen sind ausdrücklich vorgesehen, um Notverkäufe zu vermeiden.

Das eingefrorene Vermögen ist daher kein Regelbruch, sondern Ausdruck der vorgesehenen Funktionsweise.

Entscheidend ist nicht die rechtliche Zulässigkeit, sondern die Erwartungshaltung der Investoren.


Das Problem der „Halbliquidität“

Der Begriff „semi-liquide“ suggeriert eine Eigenschaft, die es faktisch nicht gibt. Liquidität ist keine gleitende Skala, sondern eine strukturelle Eigenschaft eines Marktes. Ein Vermögenswert ist entweder kurzfristig handelbar oder nicht. Sachwerte wie Immobilien, Infrastruktur oder Private-Equity-Beteiligungen sind grundsätzlich illiquide.

Die regelmäßigen Rückgabefenster vieler ELTIFs ändern daran nichts. Sie schaffen lediglich eine organisatorische Möglichkeit zur Rücknahme, keinen Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit. Bei hoher Nachfrage nach Liquidität greifen Kontingente, Wartelisten oder Aussetzungen. Je größer das investierte Volumen, desto deutlicher wird diese Grenze.

Zentrale Erkenntnisse daraus sind:

  • Sachwerte bleiben unabhängig vom Fondsvehikel illiquide
  • Rückgabefenster sind kein Liquiditätsversprechen
  • Kontingentierung verschiebt Auszahlungen zeitlich
  • Begriffe wie „halbliquide“ erzeugen falsche Sicherheit

Die tatsächliche Liquidität ergibt sich aus den Assets, nicht aus der Produktbezeichnung.


Liquiditätsmanagement als Kernfrage

Kein Sachwert ist halbliquide. Immobilien und vergleichbare Assets lassen sich nicht kurzfristig verflüssigen, auch wenn Fondsstrukturen regelmäßige Rückgaben ermöglichen. Die Rücknahmeaussetzung ist kein Ausnahmezustand, sondern Ausdruck dieser Realität."

Langfristige Investitionsgüter in eine Struktur mit regelmäßigen Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten einzubetten, stellt hohe Anforderungen an das Liquiditätsmanagement. Rücklagen, Kreditlinien und geplante Objektverkäufe müssen auch unter Stressbedingungen funktionieren. Gleichzeitig dürfen sie den langfristigen Anlagezweck nicht untergraben.

Der aktuelle Fall zeigt, dass selbst bei sorgfältiger Planung Unwägbarkeiten auftreten können. Marktschwankungen, veränderte Zinslandschaften oder geballte Rückgabewünsche lassen sich nicht vollständig antizipieren. Liquiditätsmanagement kann Risiken abfedern, aber nicht aufheben.


Erwartungskorrektur statt Skandal

Die Rücknahmeaussetzung stellt keinen Regelverstoß dar. Die einschlägigen Vorschriften sehen genau diesen Mechanismus vor. Auch die Zeichnungsunterlagen weisen in der Regel klar auf die eingeschränkte Liquidität hin. Die Irritation entsteht weniger aus der Struktur des Produkts als aus der Wahrnehmung.

Viele Anleger haben ELTIFs offenbar näher an offene Wertpapierfonds gerückt als an klassische geschlossene Sachwertbeteiligungen. Der aktuelle Vorgang zwingt zu einer klareren Trennung dieser Kategorien.


Konsequenzen für Anleger und Beratung

Für Anleger und Berater ergibt sich daraus eine klare Lehre. Liquidität muss realistisch eingeschätzt werden. Regelmäßige Rückgabemöglichkeiten ersetzen keine Marktliquidität. Wer in Sachwerte investiert, bindet Kapital langfristig – unabhängig von der Verpackung.

Wesentliche Punkte für die Einordnung sind:

  • Anlagehorizont und Liquiditätsbedarf müssen zusammenpassen
  • Rückgaberechte sind kein Ersatz für Marktverkäufe
  • Produktnamen sind keine Eigenschaftsgarantien
  • Risikoprofile müssen die Illiquidität abbilden

Sachwertfonds erfüllen eine Funktion im Portfolio, aber nur bei korrekter Erwartung.


Fazit

Der Fall Greenman Open macht deutlich: Kein Sachwert ist halbliquide. Immobilien und vergleichbare Assets lassen sich nicht kurzfristig verflüssigen, auch wenn Fondsstrukturen regelmäßige Rückgaben ermöglichen. Die Rücknahmeaussetzung ist kein Ausnahmezustand, sondern Ausdruck dieser Realität. Entscheidend ist, dass Liquidität nicht aus Produktbezeichnungen abgeleitet wird, sondern aus der Beschaffenheit der zugrunde liegenden Vermögenswerte.

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