Möglichst auch noch stressfrei und rechtzeitig Steuererklärung 2017 abgeben

Für jeden, der eine Steuererklärung abgeben muss, ist der 31. Mai ein wichtiges und oft unangenehmes Datum. Denn dann läuft die Frist zur Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt ab. Nur wer sich vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat mehr Zeit. Dann genügt die Abgabe zum 31. Dezember.

Viele Steuerpflichtige schieben die ungeliebte Aufgabe gerne vor sich her. Im Mai kommt dann die Stunde der Wahrheit und es bricht Hektik und Stress aus, wenn der letzte Tag des Monats näher rückt. Dabei ist die Furcht vor Formular-Wust, lästigem Belege-Sortieren und Papierkram inzwischen fast unbegründet. Denn heute funktioniert die Steuererklärung auch elektronisch und mit intelligenter Software-Unterstützung kann fast jeder mühelos die Steuererklärung selber erstellen. 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?  

So ist die lästige Aufgabe schnell erledigt. Die Formulare können direkt an Bildschirm ausgefüllt werden und automatische Checks und Steuer-Tipps sorgen für Ausschöpfung aller Vorteile, Vollständigkeit und in sich stimmige Angaben. Was früher etliche Tage dauerte oder mindestens ein Wochenende erforderte, lässt sich heute binnen Tagesfrist erledigen. Wenn Sie jetzt mit Ihrer Steuererklärung 2017 beginnen, können Sie die Abgabefrist noch ohne Probleme einhalten. 

Doch wer ist überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Das Steuerrecht hat das - leider nicht sehr übersichtlich - im Detail geregelt. Grundsätzlich entsteht die Steuererklärungspflicht dann, wenn Sie steuerpflichtige Einkünfte über dem Grundfreibetrag (2017: 8.820 Euro) erzielen. Bei Arbeitnehmern ist der Steuererklärungspflicht schon mit der elektronischen Lohnsteuerkarte Genüge getan, sofern nicht besondere Sachverhalte eine gesonderte Steuererklärung erfordern. Solche Sachverhalte liegen häufig vor. Hier eine - nicht vollständige - Auswahl: 

  • neben dem Arbeitseinkommen werden noch andere Einkünfte erzielt (Mieteinnahmen, Kapitalerträge ohne Steuerabzug, ...);
  • es wird von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen;
  • Ehepartner haben die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit eingetragenem Faktor gewählt; 
  • es werden Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzzahlungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld usw.) von mehr als 410 Euro im Monat erzielt; 
  • es wurden bestimmte Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen.

Manchmal lohnend - die freiwillige Steuererklärung

Auch für Arbeitnehmer, die eigentlich keine Steuererklärung einreichen müssten, kann sich eine freiwillige Abgabe lohnen, wenn mit Steuererstattungen zu rechnen ist.

Ab nächsten Jahr dürfen Sie sich zwei Monate länger Zeit für die Abgabe lassen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Werbungskosten deutlich über dem Werbungskostenpauschbetrag liegen, hohe außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben bestehen. Hier reicht die Abgabe bis zu vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres. 

Übrigens: ab nächsten Jahr dürfen Sie sich zwei Monate länger Zeit für die Abgabe lassen. Die Steuererklärung 2018 muss also erst bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden.