Finanzlexikon Steuerklarheit: Quellensteuer (Auslandserträge)

Ausländische Dividenden und Steuerabzüge richtig einordnen.

Internationale Geldanlage ist heute selbstverständlich. Viele Depots enthalten Aktien aus den USA, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden oder anderen Ländern. Auch globale Fonds und ETFs investieren weltweit. Steuerlich bringt das eine zusätzliche Ebene mit sich: die Quellensteuer. Quellensteuer bedeutet: Ein Staat zieht Steuer dort ab, wo der Ertrag entsteht. Bei ausländischen Aktien betrifft das vor allem Dividenden. Die Dividende kommt also nicht nur mit deutscher Kapitalertragsteuer (Steuerabzug auf Kapitalerträge) in Berührung, sondern oft vorher schon mit einem ausländischen Steuerabzug.

Für Anlegerinnen und Anleger ist wichtig: Quellensteuer ist kein Grund, Auslandsanlagen grundsätzlich zu meiden. Sie sollte aber verstanden werden, weil sie die Nettorendite beeinflusst und manchmal zusätzlichen Aufwand verursacht.

Steuerabzug im Ausland

Wer eine ausländische Aktie hält, erhält Dividenden aus dem Land, in dem das Unternehmen steuerlich ansässig ist. Dieses Land kann beim Ausschütten der Dividende Quellensteuer einbehalten. Die Bank oder Lagerstelle zeigt diesen Abzug meist auf der Dividendenabrechnung.

So kann eine Abrechnung mehrere Steuerzeilen enthalten. Dort stehen zum Beispiel Bruttodividende, ausländische Quellensteuer, deutsche Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auf den ersten Blick wirkt das schnell wie eine doppelte oder sogar dreifache Besteuerung.

Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Quellensteuer: Steuerabzug im Ausland
  • Kapitalertragsteuer: deutscher Steuerabzug auf Kapitalerträge
  • Anrechnung: teilweise Berücksichtigung der ausländischen Steuer in Deutschland

Viele Länder behalten Quellensteuer auf Dividenden ein. Bei Zinsen kann es je nach Land und Anlage ebenfalls Regelungen geben. Besonders sichtbar ist das Thema aber bei ausländischen Aktien.

Anrechnung und Doppelbesteuerung

Damit Kapitalerträge nicht vollständig doppelt besteuert werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Das sind Vereinbarungen zwischen Staaten, die regeln, welcher Staat in welcher Höhe besteuern darf. In vielen Fällen kann ein Teil der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Anrechnung bedeutet: Ein Teil der bereits im Ausland gezahlten Steuer wird auf die deutsche Steuerlast berücksichtigt. Dadurch wird die Belastung reduziert. Die Anrechnung ist aber begrenzt. Nicht jede im Ausland einbehaltene Steuer wird automatisch vollständig in Deutschland ausgeglichen.

Genau hier entstehen häufig Missverständnisse. Wenn ein ausländischer Staat mehr Quellensteuer einbehält, als nach dem jeweiligen Abkommen vorgesehen ist, kann der überschüssige Teil oft nur im Ausland zurückgefordert werden. Das läuft nicht über die deutsche Bank und ist je nach Land unterschiedlich aufwendig.

Die deutsche Bank kann häufig nur den anrechenbaren Teil berücksichtigen. Was darüber hinausgeht, bleibt zunächst beim ausländischen Staat. Anlegerinnen und Anleger müssen dann entscheiden, ob sich eine Rückforderung lohnt.

Rückforderung mit Aufwand

Quellensteuer ist ein typisches Zusatzthema internationaler Geldanlage. Sie betrifft vor allem ausländische Dividenden und kann die tatsächliche Rendite nach Steuern beeinflussen. Der erste Steuerabzug erfolgt im Ausland, die deutsche Besteuerung kommt anschließend hinzu."

Eine Rückforderung klingt einfach, ist in der Praxis aber oft mühsam. Je nach Land braucht man Formulare, Dividendenabrechnungen, Steuerbescheinigungen und manchmal eine Ansässigkeitsbescheinigung (Nachweis, dass man in Deutschland steuerlich ansässig ist). Diese Bescheinigung wird in der Regel vom deutschen Finanzamt ausgestellt.

Bei größeren Dividendenbeträgen kann sich der Aufwand lohnen. Bei kleinen Beträgen ist er oft unverhältnismäßig. Genau deshalb sollte Quellensteuer nicht nur steuerlich, sondern auch praktisch betrachtet werden.

Praxisnah sinnvoll ist:

  • Dividendenabrechnungen aus dem Ausland aufbewahren
  • anrechenbare Quellensteuer in der Steuerbescheinigung prüfen
  • Länder mit hohem Rückforderungsaufwand kennen
  • bei größeren Beträgen Unterlagen frühzeitig sammeln

Bei Fonds und ETFs ist die Lage anders. Dort findet Quellensteuer häufig auf Fondsebene statt. Anlegerinnen und Anleger sehen sie nicht immer direkt in ihrer persönlichen Abrechnung. Deshalb unterscheidet sich die Betrachtung bei Einzelaktien und Fonds.

Fazit: Auslandsanlagen brauchen Zusatzblick

Quellensteuer ist ein typisches Zusatzthema internationaler Geldanlage. Sie betrifft vor allem ausländische Dividenden und kann die tatsächliche Rendite nach Steuern beeinflussen. Der erste Steuerabzug erfolgt im Ausland, die deutsche Besteuerung kommt anschließend hinzu.

Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnung sollen eine übermäßige Belastung begrenzen. Trotzdem bleibt in der Praxis manchmal ein Restbetrag übrig, der nur über eine Rückforderung im Ausland zurückgeholt werden kann. Ob sich das lohnt, hängt vom Land, vom Betrag und vom Aufwand ab.

Steuerklarheit bedeutet hier vor allem, Abrechnungen lesen zu können. Wer ausländische Dividenden erhält, sollte Quellensteuer, anrechenbare Beträge und mögliche Rückforderungen unterscheiden. Dann wird aus einem unübersichtlichen Steuerabzug ein einordenbarer Teil der internationalen Geldanlage.