Hoffentlich kommt man damit nicht in Kontakt Was ist eine Pfändung?

Laut aktuellem Schuldneratlas 2020 der Wirtschaftsauskunftei Creditreform sind rund 6,85 Mio. Menschen in Deutschland überschuldet. Das ist zwar ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr, bedeutet aber immer noch: fast jeder zehnte erwachsene Bundesbürger hat ein Schuldenproblem. Wird es nicht gelöst, droht irgendwann die Pfändung.

Die Pfändung ist ein Instrument des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts und soll Gläubigern die Möglichkeit geben, bei offenen Forderungen an einen Schuldner doch noch die Begleichung zu erreichen. Pfändungen sind grundsätzlich an Forderungen und anderen Vermögensrechten möglich oder an Sachen. Die Pfändung eines Kfz gehört zu den "wertigsten" Sachpfändungen.

Beschlagnahme nach rechtskräftigem Vollstreckungstitel

Pfändung bedeutet die gerichtlich angeordnete Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners, um nicht beglichene Forderungen zu befriedigen. Bis es zur Pfändung kommt, muss allerdings ein längerer Prozess vorausgegangen sein, in dem der Gläubiger vergeblich versucht hat, an sein Geld zu kommen.

Haben Mahnungen und auch ein gerichtlicher Mahnbescheid nicht zum Erfolg geführt, kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht ein Vollstreckungstitel erwirkt werden. Er muss vor der Durchführung der Pfändung dem Schuldner zugestellt worden sein. Ohne Einspruch wird der Vollstreckungstitel nach zwei Wochen rechtskräftig, ansonsten muss die Berechtigung der Forderung in einem Zivilprozess geklärt werden.

Pfändung an Forderungen und Vermögensrechten

Besonders häufig kommt die Pfändung an Forderungen und Vermögensrechten vor. Sie richtet sich üblicherweise auf Zahlungseingänge auf dem Lohn- und Gehaltskonto (= Girokonto) des Schuldners, aber auch andere Bankkonten sind selbstverständlich pfändbar. Das Pfändungsinteresse am Girokonto ist deshalb hoch, weil bei Erwerbstätigkeit des Schuldners mit regelmäßigen Zahlungseingängen in Form von Lohn- und Gehalt zu rechnen ist. Pfändbare Einlagenkonten sind bei überschuldeten Personen eher selten vorhanden. Pfändungsvoraussetzung ist ein entsprechender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gerichts. Damit kann der Gläubiger die Pfändung bei der kontoführenden Bank veranlassen.

Der Schuldner hat allerdings die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit, sein Konto vorher in ein Pfändungsschutzkonto - kurz: P-Konto - umzuwandeln. Das P-Konto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis. Der Schuldner darf hier im Rahmen des Pfändungsfreibetrags weiter über sein Konto verfügen. Zahlungseingänge bis zu dieser Grenze sind vor Pfändung geschützt. Damit soll die weitere Finanzierung der normalen Lebensführung (Miete, Essen, Kleidung usw.) sichergestellt werden. Für Gläubiger wird die Kontopfändung gleichzeitig durch das P-Konto weniger aussichtsreich.

Die Pfändung eines Kfz ist für Schuldner oft besonders schmerzlich."

Pfändung von Sachwerten

Bei der Sachpfändung werden werthaltige Gegenstände im Eigentum des Schuldners zum Zweck der Verwertung beschlagnahmt - zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Kunstwerke, Elektronik oder eben das Kfz. Haushaltsgegenstände, die zum Leben gebraucht werden, sind dagegen vor Beschlagnahme sicher. Die Pfändung erfolgt durch einen amtlich tätigen Gerichtsvollzieher, der die verwertbaren Gegenstände begutachtet, in Gewahrsam nimmt oder - falls das nicht möglich ist - durch Anbringen des Pfandsiegels (umgangssprachlich: Kuckuck) sichert.

Die Pfändung eines Kfz ist für Schuldner oft besonders schmerzlich, bedeutet sie doch eine Mobilitätseinschränkung. Autos gelten als "wertige Luxusartikel", die pfändbar sind. Aber es gibt Ausnahmen: wird der Wagen zwingend für die Erwerbstätigkeit benötigt, ist die Mobilität durch die Wegnahme unzumutbar eingeschränkt (zum Beispiel wegen eines ungünstigen Wohnorts oder bei einer bestehenden Körperbehinderung) kann ein Pfändungsschutz für das Fahrzeug beantragt werden. In der Regel wird auch bei alten Wagen mit einem geringen Restwert auf die Pfändung verzichtet.