BGH stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf

Serie Internet: BGH entscheidet Widerruf beim Online-Kauf

Ein aktuelles BGH-Urteil stellt für Sie sicher, dass Sie beim Online-Kauf ohne Begründung Widerruf einlegen können, wenn Sie die gesetzliche Frist dafür einhalten. Damit stärkt der in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof einmal mehr den Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet.

Dem Urteil folgend ist es völlig belanglos, warum Sie von Ihrem Recht zum Widerruf beim Online-Kauf Gebrauch machen. In der Verhandlung ging es um einen Fall, bei dem ein Kunde im Internet bestellte und bereits bezahlte Waren zurückschickte und vom Anbieter den Kaufpreis zurückforderte. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Hintergründen und erklärt, warum für Sie der Internetkauf immer weniger gefährlich ist.

Widerruf auch bei Nichtgewährung der versprochenen Tiefstpreisgarantie

Immer mehr Anbieter locken Verbraucher mit Werbungen, welche mit Tiefstpreisgarantien angereichert sind. Das bedeutet, wenn Sie bei einem Online-Kauf mit derartigen Versprechen auf einen billigeren Anbieter stoßen, muss das werbende Unternehmen Ihnen die Preisdifferenz erstatten. Ausschlaggebend ist, dass Sie die gesetzlichen Fristen für den Widerspruch einhalten. Da sich im vorliegenden Fall die Firma der Erstattung verweigerte, zog der Kunde über mehrere Instanzen vor den Bundesgerichtshof. Der achte Zivilsenat gab ihm recht, denn Preisvergleich und Nachverhandlung bedeuten keinesfalls einen Missbrauch des Widerrufsrechts. 

Wozu dient die 14-tägige Widerrufsfrist?

Wie bereits in den zwei Vorinstanzen argumentierte das beklagte Unternehmen, dass der Widerruf nach erfolgter Warenprüfung angesichts festgestellter Mängel eingelegt werden kann. Davon ausgenommen seien jedoch Forderungen, die eine Tiefstpreisgarantie durchsetzen wollen. Mit dieser Ansicht unterlag die Firma bereits in beiden vorangegangenen Instanzen und scheiterte letztendlich auch vor dem Bundesgerichtshof.

Bei einem Online-Kauf kann ohne Begründung Widerruf einlegt werden."

BGH stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf

Der Rechtsbeistand des unterlegenen Unternehmens bezeichnete das BGH-Urteil als eine "Verhöhnung seines Mandanten" und bezog sich dabei auf die Vorgehensweise des Kunden. Die Richter verwiesen auf den Gesetzgeber, der den Verbrauchern aus gutem Grund den Widerruf vereinfacht. Weil dadurch die Hemmschwelle für Online-Bestellungen erheblich gesenkt werde, profitieren seriöse Online-Händler von optimierten Marktchancen.

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