Finanzwissen für Studierende Wohnen während des Studiums finanzieren

Die Miete ist für viele Studierende der größte monatliche Ausgabenposten. Hinzu kommen Kaution, Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und mögliche Nachzahlungen.

Wer nur die im Wohnungsangebot genannte Kaltmiete betrachtet, unterschätzt deshalb natürlich schnell und umfassend die tatsächliche Belastung. Vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag sollte feststehen, wie hoch die gesamten Wohnkosten sind und ob sie auch in Monaten mit geringeren Einnahmen zuverlässig bezahlt werden können.

Wohnheim, WG oder eigene Wohnung

Ein Zimmer im Studierendenwohnheim ist häufig die günstigste Wohnform außerhalb des Elternhauses. Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks liegt die durchschnittliche Bruttowarmmiete in den Wohnanlagen der Studierendenwerke bei rund 306 Euro monatlich. Die Nachfrage ist allerdings groß, sodass eine frühzeitige Bewerbung sinnvoll ist.

In einer Wohngemeinschaft werden Küche, Bad und häufig auch Internetkosten geteilt. Dadurch kann eine WG günstiger sein als eine eigene Wohnung. Sie verlangt jedoch klare Absprachen darüber, wer welche Kosten übernimmt und was geschieht, wenn eine Person auszieht.

Die eigene Wohnung bietet mehr Ruhe und Unabhängigkeit, ist aber meistens die teuerste Variante. Neben der höheren Miete müssen Strom, Internet und Haushaltsausstattung allein finanziert werden.

Nicht nur mit der Kaltmiete rechnen

In Wohnungsanzeigen wird häufig zwischen Kaltmiete und Warmmiete unterschieden. Die Warmmiete enthält normalerweise die Kaltmiete und eine Vorauszahlung für bestimmte Betriebskosten. Dazu können beispielsweise Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung gehören.

Nicht immer enthalten sind:

  • Strom
  • Internet und Telefon
  • Rundfunkbeitrag
  • Stellplatz oder zusätzliche Möblierung
  • Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung

Ein Student findet ein WG-Zimmer für 430 Euro warm. Hinzu kommen 35 Euro für Strom und Internet sowie ein Anteil am Rundfunkbeitrag. Außerdem sollte er monatlich einen kleinen Betrag für eine mögliche Nebenkostennachzahlung zurücklegen. Aus den zunächst wahrgenommenen 430 Euro werden so schnell rund 490 Euro.

Vor Vertragsabschluss sollte deshalb genau geklärt werden, welche Kosten bereits in der Miete enthalten sind.

Die Kaution frühzeitig einplanen

Vermieter dürfen eine Mietkaution verlangen. Bei Wohnraum darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Mieter können die Kaution grundsätzlich in drei monatlichen Raten zahlen; die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Bei einer Kaltmiete von 500 Euro können somit bis zu 1.500 Euro Kaution anfallen. Hinzu kommen möglicherweise Ausgaben für Umzug, Möbel und Haushaltsgegenstände. Selbst eine bezahlbare Monatsmiete kann daher zu Studienbeginn eine erhebliche einmalige Belastung auslösen.

Die Kaution sollte möglichst aus Rücklagen und nicht über den Dispokredit finanziert werden. Reicht das Geld nicht, kann eine schriftlich vereinbarte Unterstützung der Eltern oder ein begrenztes privates Darlehen günstiger sein als ein dauerhaft überzogenes Girokonto.

Mietvertrag und WG-Modell verstehen

Eine Wohnung ist nicht schon deshalb bezahlbar, weil die laufenden Einnahmen rechnerisch exakt ausreichen. Es sollte ein kleiner Spielraum für Semesterbeiträge, Reparaturen, höhere Energiekosten oder einen vorübergehend geringeren Nebenverdienst bleiben."

In einer WG können alle Bewohner gemeinsam Hauptmieter sein. Dann haften sie gegenüber dem Vermieter häufig gemeinsam für die gesamte Miete. Zahlt eine Person ihren Anteil nicht, kann der Vermieter den fehlenden Betrag unter Umständen von den anderen verlangen.

Alternativ kann eine Person Hauptmieter sein und die Zimmer an andere untervermieten. Dann trägt der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter eine besondere Verantwortung. Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte geklärt und schriftlich festgehalten werden.

Manche Vermieter schließen mit jedem WG-Mitglied einen eigenen Vertrag über ein bestimmtes Zimmer. Dieses Modell kann die finanzielle Verantwortung klarer trennen.

Unabhängig vom Mietmodell sollte die WG zusätzlich intern vereinbaren:

  • wie Miete und Nebenkosten aufgeteilt werden
  • wer Strom, Internet und Rundfunkbeitrag anmeldet
  • wie gemeinsame Anschaffungen bezahlt werden
  • wie mit Nachzahlungen umgegangen wird
  • was bei einem vorzeitigen Auszug gilt

Auch unter Freunden sind schriftliche Absprachen sinnvoll. Sie verhindern, dass unterschiedliche Erinnerungen später zu Streit führen.

Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung

Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich nicht pro Person, sondern pro Wohnung erhoben. In einer WG muss deshalb normalerweise nur eine Person angemeldet sein; die übrigen Bewohner beteiligen sich intern an den Kosten.

BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Die Befreiung gilt in einer normalen WG jedoch nicht automatisch für die übrigen Mitbewohner.

Ist nur ein WG-Mitglied befreit, muss daher gegebenenfalls eine andere Person die Wohnung anmelden. Auch hier sollten die Bewohner frühzeitig klären, wer das Beitragskonto führt.

Nebenkostenabrechnungen nicht ignorieren

Bei einer Nebenkostenvorauszahlung erstellt der Vermieter regelmäßig eine Abrechnung. Waren die tatsächlichen Kosten höher als die gezahlten Vorauszahlungen, kann eine Nachzahlung entstehen. Waren sie niedriger, ergibt sich ein Guthaben.

Studierende sollten Abrechnungen prüfen und nicht ungeöffnet liegen lassen. Ungewöhnlich hohe Beträge können auf Fehler oder einen stark gestiegenen Verbrauch hinweisen. Gleichzeitig sollte monatlich eine kleine Reserve aufgebaut werden. Schon 20 oder 30 Euro Rücklage können verhindern, dass eine Nachzahlung sofort zum finanziellen Problem wird.

Bei Strom- oder Gasverträgen außerhalb der Warmmiete trägt die WG das Risiko steigender Abschläge und Jahresabrechnungen selbst. Kann eine Nachzahlung nicht auf einmal geleistet werden, sollte frühzeitig mit dem Versorger über eine tragfähige Ratenzahlung gesprochen werden.

Bezahlbarkeit mit Sicherheitsabstand prüfen

Eine Wohnung ist nicht schon deshalb bezahlbar, weil die laufenden Einnahmen rechnerisch exakt ausreichen. Es sollte ein kleiner Spielraum für Semesterbeiträge, Reparaturen, höhere Energiekosten oder einen vorübergehend geringeren Nebenverdienst bleiben.

Vor der Entscheidung hilft eine einfache Rechnung:

monatliche Einnahmen minus sämtliche Wohnkosten minus übrige notwendige Lebenshaltungskosten.

Bleibt danach dauerhaft kaum Geld übrig, ist die Wohnung wahrscheinlich zu knapp kalkuliert. Ein kleineres WG-Zimmer oder ein Wohnheimplatz kann finanziell mehr Freiheit schaffen als eine attraktivere Wohnung, die jeden Monat das gesamte Budget aufbraucht.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Mietvertrag, Kostenverteilung und mögliche Unterstützungsleistungen hängen vom Einzelfall und von der jeweils geltenden Rechtslage ab. Für eine verbindliche Beurteilung sollten eine Mieterberatung, das zuständige Studierendenwerk oder eine entsprechend befugte Beratungsstelle hinzugezogen werden.

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