Finanzwissen für Studierende Arbeitszeit und Verdienst während des Studiums

Ein Nebenjob kann den Lebensunterhalt sichern und wertvolle Berufserfahrung vermitteln.

Arbeiten Studierende jedoch regelmäßig viele Stunden oder steigt ihr Einkommen deutlich, können sich BAföG, Krankenversicherung und Sozialversicherungsstatus verändern. Dabei gibt es nicht die eine Einkommensgrenze, die für alle Bereiche gilt. Die 20-Stunden-Regel betrifft vor allem die Sozialversicherung. Für BAföG und Familienversicherung gelten eigene Verdienstgrenzen. Deshalb müssen Arbeitszeit und Einkommen getrennt betrachtet werden.

Die 20-Stunden-Regel betrifft den Werkstudentenstatus

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudierende grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dahinter steht die Annahme, dass das Studium nur dann weiterhin den Schwerpunkt bildet, wenn die Beschäftigung zeitlich untergeordnet bleibt.

Wer diese Voraussetzung erfüllt, zahlt aus dem Arbeitsentgelt normalerweise keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Rentenversicherung fallen dagegen grundsätzlich an. Die eigene Krankenversicherung muss unabhängig davon bestehen.

Die 20-Stunden-Grenze ist jedoch kein allgemeines Arbeitsverbot. Studierende dürfen auch mehr arbeiten. Dann kann allerdings das Werkstudentenprivileg entfallen und die Beschäftigung vollständig sozialversicherungspflichtig werden.

Ein Student arbeitet während des Semesters regelmäßig 18 Stunden pro Woche. In der vorlesungsfreien Zeit erhöht er seine Arbeitszeit für sechs Wochen auf 38 Stunden. Da die Mehrarbeit auf die Semesterferien begrenzt ist, kann sein Werkstudentenstatus grundsätzlich erhalten bleiben.

Ausnahmen gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen

Auch während des Semesters können mehr als 20 Wochenstunden zulässig sein, wenn die zusätzliche Arbeit überwiegend am Wochenende, abends oder nachts ausgeübt wird und von vornherein zeitlich begrenzt ist.

Solche Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen insgesamt regelmäßig nicht mehr als 26 Wochen innerhalb eines Jahres umfassen. Werden mehrere Jobs ausgeübt, zählen ihre Arbeitszeiten zusammen.

Eine Studentin arbeitet beispielsweise 16 Stunden in einem Büro und zusätzlich sechs Stunden am Wochenende in einem Veranstaltungsbetrieb. Für die Beurteilung werden insgesamt 22 Stunden berücksichtigt. Ob das Werkstudentenprivileg trotzdem bestehen bleibt, hängt unter anderem von der zeitlichen Lage und Dauer der zusätzlichen Tätigkeit ab.

Studierende sollten daher alle Arbeitgeber über weitere Beschäftigungen informieren. Andernfalls kann der Versicherungsstatus falsch beurteilt werden und es können später Beiträge nachgefordert werden.

Der Verdienst kann das BAföG reduzieren

Ein Nebenjob ist finanziell besonders sinnvoll, wenn er sich mit dem Studium vereinbaren lässt und die zusätzlichen Einnahmen nicht weitgehend durch wegfallende Leistungen oder neue Beiträge aufgezehrt werden."

Beim BAföG ist nicht in erster Linie die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend, sondern das anrechenbare Einkommen im Bewilligungszeitraum. Für 2026 dient die monatliche Minijobgrenze von 603 Euro als wichtige Orientierung. Bleibt der Verdienst innerhalb des maßgeblichen Freibetrags, wird das BAföG in der Regel nicht gekürzt.

Dabei wird das Einkommen grundsätzlich über den gesamten Bewilligungszeitraum betrachtet. Unterschiedlich hohe Monatsverdienste können sich daher ausgleichen.

Ein Student verdient während zehn Monaten jeweils 450 Euro. In den Semesterferien erhält er für zwei Monate jeweils 1.200 Euro. Sein durchschnittlicher Monatsverdienst liegt damit höher als in den üblichen Studienmonaten. Ob die BAföG-Grenze überschritten wird, muss anhand des gesamten Bewilligungszeitraums und der anrechenbaren Abzüge geprüft werden.

Wer eine neue Tätigkeit beginnt, mehr Stunden übernimmt oder eine Sonderzahlung erhält, sollte deshalb nicht nur auf den einzelnen Monat schauen. Größere Änderungen sollten dem BAföG-Amt mitgeteilt werden, damit spätere Rückforderungen vermieden werden.

Die Familienversicherung hat eine eigene Grenze

Studierende können häufig bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über ihre gesetzlich versicherten Eltern familienversichert bleiben. Voraussetzung ist unter anderem, dass das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Im Jahr 2026 liegt diese allgemeine Einkommensgrenze bei 565 Euro monatlich. Bei einer geringfügigen Beschäftigung gilt die höhere Minijobgrenze von 603 Euro.

Wer regelmäßig mehr verdient, kann aus der Familienversicherung herausfallen und muss sich beispielsweise in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern. Dadurch entstehen monatliche Beiträge, die bei der Kalkulation des Nebenjobs berücksichtigt werden sollten.

Ein höherer Bruttoverdienst bedeutet deshalb nicht immer, dass derselbe Betrag zusätzlich zur Verfügung steht. Steigt das Einkommen nur knapp über die maßgebliche Grenze, kann ein erheblicher Teil durch die neue Kranken- und Pflegeversicherung aufgezehrt werden.

Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum unterscheiden

Auch Praktika müssen richtig eingeordnet werden. Ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum unterliegt anderen Regeln als ein freiwilliges Praktikum.

Beim Pflichtpraktikum steht die Ausbildung im Vordergrund. Für die Vergütung besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Mindestlohnanspruch. Sozialversicherungsrechtlich kommt es unter anderem darauf an, ob das Praktikum während oder außerhalb des Studiums stattfindet.

Für freiwillige Praktika gelten dagegen häufig die üblichen Regeln einer Beschäftigung. Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate und greift keine gesetzliche Ausnahme, kann grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn bestehen.

Auch die Arbeitszeit aus einem freiwilligen Praktikum kann für die 20-Stunden-Regel relevant sein. Vor Beginn sollte deshalb geklärt werden, wie das Praktikum von Hochschule, Arbeitgeber und Krankenkasse eingeordnet wird.

Alle Auswirkungen gemeinsam berechnen

Vor einer Erhöhung der Arbeitszeit sollten Studierende nicht nur den zusätzlichen Bruttoverdienst betrachten. Wichtig sind auch mögliche Folgen für:

  • BAföG und andere Förderleistungen
  • Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Lohnsteuer und Steuererklärung
  • Zeitaufwand und Studienfortschritt

Ein Nebenjob ist finanziell besonders sinnvoll, wenn er sich mit dem Studium vereinbaren lässt und die zusätzlichen Einnahmen nicht weitgehend durch wegfallende Leistungen oder neue Beiträge aufgezehrt werden.

Da mehrere Regelwerke ineinandergreifen, sollte bei größeren Veränderungen frühzeitig die Krankenkasse und gegebenenfalls das BAföG-Amt kontaktiert werden. So lässt sich vorab klären, welcher Betrag tatsächlich übrig bleibt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Finanzberatung dar. Die Auswirkungen einer Beschäftigung hängen von Arbeitszeit, Einkommen, Studienverlauf, Versicherungsstatus und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Verbindliche Auskünfte erteilen insbesondere die Krankenkasse, das zuständige BAföG-Amt und die Sozialversicherungsträger.

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