Immer wieder gibt es in der Finanzbranche Fälle, bei denen Anleger um ihr Geld geprellt werden

BaFin gibt Hinweise zu schwarzen Schafen Aufsichtsamt gibt Tipps

Immer wieder gibt es in der Finanzbranche Fälle, bei denen Anleger um ihr Geld geprellt werden. Auch die Aufsicht durch die BaFin kann nicht verhindern, dass schwarze Schafe im Bereich der Geldanlagen tätig sind. Zwar unterliegen viele Finanzdienstleister der staatlichen Aufsicht, das gilt aber längst nicht für jeden Akteur.

Die BaFin prüft vor allem, ob Finanzdienstleister die formaljuristischen Anforderungen einhalten. Die Aufsicht bezieht sich dagegen nur sehr eingeschränkt auf die Qualität von Finanzprodukten oder auf die Solvenz der Anbieter. Immerhin hat die Behörde jetzt einige Tipps gegeben, wie man zweifelhafte Finanzangebote selbst erkennen kann. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Wenn mehrere davon zutreffen, ist höchste Vorsicht geboten. 

  1. unerbetene Kontaktaufnahme: Unseriöse Anbieter gehen vielfach aggressiv auf ihre Kunden zu - per Telefon, Fax oder E-Mail. Oft werden dazu Callcenter eingesetzt, die massenhaft Anrufe tätigen. Unerbetene Telefonwerbung ist ausdrücklich untersagt, auch sonst nehmen seriöse Anbieter üblicherweise nur auf Kundenwunsch Kontakt auf. 
  2. hoher Zeitdruck: Ein beliebter Trick ist, Kunden unter Zeitdruck zu setzen, um "unüberlegte" Geschäfte zu generieren. Ein vermeintlicher Geheimtipp, bei dem man sofort handeln muss, führt selten zum Erfolg.  
  3. hohe Renditeversprechen: Sie gehören zum üblichen Werkzeug unseriöser Anbieter. Hier gilt die alte Faustregel: keine höhere Rendite ohne größeres Risiko. Gerade bei zweistelligen Renditeaussichten ist Skepsis angebracht. Nicht selten steckt ein Schneeballsystem dahinter. Verdächtig ist auch ein Investment auf Probe, bei dem zunächst ein kleiner Betrag "testweise" investiert werden soll, um größere Beträge anzulocken. 
  4. intransparente Produktgestaltung: Dubiose Finanzprodukte zeichnen sich durch ihre "Undurchsichtigkeit" aus. Häufig bleibt zum Beispiel unklar, wann und wie ein Ausstieg aus dem Investment möglich ist. Hier lautet die Empfehlung: Nur Investments tätigen, die tatsächlich verstanden wurden und von deren Aussichten man überzeugt ist. 
  5. Geschäfte im Ausland: Unseriöse Transaktionen werden bevorzugt über das (Nicht-EU-) Ausland abgewickelt. Zweifelhafte Anbieter haben ihren Sitz gerne an exotischen Finanzplätzen, wo die Zugriffsmöglichkeiten der BaFin begrenzt sind und die juristische Durchsetzung von Ansprüchen schwierig ist.
  6. hohe Provisionen: Häufig sind die Produkte so konzipiert, dass die Anbieter vor allem an den Provisionen und Gebühren verdienen. Auch hier gehört die Intransparenz zum Prinzip. Oft sind Angaben zu den Kosten in einer Fülle anderer Informationen versteckt. 
  7. unzureichende Absicherung: Sicherheit darf man bei unseriösen Finanzprodukten per se nicht erwarten. Vorschriften zum Einlegerschutz oder zur Einlagensicherung sind hier in der Regel nicht anwendbar.
  8. Werbung mit der BaFin: Soll oft Seriosität vortäuschen. Die Beaufsichtigung ist aber in erster Linie formaler Natur.

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