Finanzwissen für Studierende BAföG richtig beantragen und verstehen

Viele Studierende verzichten auf einen BAföG-Antrag, weil sie davon ausgehen, dass ihre Eltern zu viel verdienen oder der Aufwand zu groß sei.

Viele Studierende verzichten auf einen BAföG-Antrag, weil sie vermuten, dass ihre Eltern zu viel verdienen oder der Aufwand zu groß sei. Das kann sich als Fehler erweisen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von mehreren Faktoren ab: vom Einkommen der Eltern, der Wohnsituation, eigenem Einkommen, vorhandenem Vermögen und weiteren familiären Umständen. Deshalb sollte ein möglicher Anspruch nicht nur grob geschätzt, sondern tatsächlich geprüft werden. Auch ein kleiner monatlicher Förderbetrag kann sich über mehrere Semester deutlich summieren.

Der Antrag sollte früh gestellt werden

BAföG wird grundsätzlich frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht. Wer sein Studium im Oktober beginnt, den Antrag aber erst im Dezember stellt, erhält in der Regel keine Förderung für Oktober und November.

Der Antrag sollte deshalb möglichst vor Studienbeginn vorbereitet werden. Fehlen noch einzelne Unterlagen, kann es sinnvoll sein, den Antrag zunächst fristwahrend einzureichen und die Nachweise später zu ergänzen.

Eine Studentin beginnt beispielsweise Anfang Oktober ihr Studium. Der Mietvertrag und die Immatrikulationsbescheinigung liegen bereits vor, der Steuerbescheid eines Elternteils fehlt jedoch noch. Reicht sie den Antrag trotzdem im Oktober ein, kann die Förderung grundsätzlich ab diesem Monat geprüft werden. Wartet sie bis November, geht möglicherweise ein Förderungsmonat verloren.

Diese Unterlagen werden häufig benötigt

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Typischerweise verlangt das Amt unter anderem:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Angaben zur Wohnsituation
  • Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen
  • Einkommenserklärungen der Eltern
  • Steuerbescheide oder andere Einkommensnachweise
  • Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung

Hinzu können weitere Nachweise kommen, etwa zu Geschwistern in Ausbildung, Unterhaltszahlungen oder besonderen Belastungen.

Es ist sinnvoll, den vollständigen Antrag und alle eingereichten Unterlagen zu speichern.

Das erleichtert Rückfragen und spätere Weiterförderungsanträge.

Das Einkommen der Eltern ist nur ein Teil der Berechnung

Bei der üblichen elternabhängigen Förderung wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Dabei zählt jedoch nicht einfach das Bruttoeinkommen. Freibeträge, Steuern, Sozialabgaben, weitere unterhaltsberechtigte Kinder und besondere familiäre Belastungen können das Ergebnis verändern.

Deshalb ist die Aussage "Meine Eltern verdienen zu viel" oft zu pauschal. Zwei Familien mit einem ähnlichen Einkommen können bei der BAföG-Berechnung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Hat sich das Einkommen der Eltern inzwischen deutlich verringert, etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Renteneintritt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berechnung auf Grundlage des aktuell niedrigeren Einkommens beantragt werden.

Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in bestimmten Fällen

Manche Studierende gehen davon aus, dass eine vorherige Ausbildung automatisch zu elternunabhängigem BAföG führt. Das stimmt so nicht.

Das Einkommen der Eltern bleibt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen unberücksichtigt. Eine Rolle können unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine anschließende längere Erwerbstätigkeit oder ein höheres Alter bei Studienbeginn spielen.

Eine kurze Beschäftigung oder ein Nebenjob vor dem Studium reicht normalerweise nicht aus. Wer vermutet, die Voraussetzungen zu erfüllen, sollte dies direkt mit dem zuständigen Amt klären.

Eigenes Einkommen und Vermögen angeben

Gerade bei komplizierteren Familienverhältnissen, mehreren Geschwistern oder schwankendem Einkommen kann das Ergebnis anders ausfallen als erwartet. Deshalb ist es meist sinnvoller, einen Antrag zu stellen, statt allein aufgrund einer Vermutung auf die Förderung zu verzichten."

Auch eigenes Einkommen kann den Förderbetrag beeinflussen. Dazu gehören insbesondere Einnahmen aus einem Nebenjob oder einer selbstständigen Tätigkeit. Allerdings gelten Freibeträge. Ein kleiner Nebenverdienst führt daher nicht automatisch dazu, dass der BAföG-Anspruch entfällt.

Auch vorhandenes Vermögen muss angegeben werden. Dazu können gehören:

  • Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten
  • Wertpapiere und Fonds
  • Bausparverträge
  • bestimmte Fahrzeuge oder sonstige Vermögenswerte

Entscheidend ist grundsätzlich die finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Vermögen sollte vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Kurzfristige Übertragungen auf Eltern, Geschwister oder Freunde können später zu erheblichen Problemen führen.

Der Bedarf ist nicht der tatsächliche Auszahlungsbetrag

Zunächst wird ein gesetzlicher Bedarf ermittelt. Dieser hängt unter anderem davon ab, ob Studierende bei den Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben und wie sie krankenversichert sind.

Von diesem Bedarf werden anschließend anrechenbares Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern abgezogen. Deshalb erhalten nicht alle Studierenden den Höchstbetrag.

Ein Beispiel: Für eine Studentin wird ein monatlicher Bedarf von 900 Euro ermittelt. Nach der Berücksichtigung des Elterneinkommens und eines Nebenjobs verbleibt ein Förderbetrag von 360 Euro. Obwohl sie keinen Höchstsatz erhält, summiert sich die Förderung in einem Jahr auf mehr als 4.000 Euro.

Den BAföG-Bescheid sorgfältig prüfen

Nach der Bearbeitung erhalten Studierende einen Bescheid. Darin stehen der Bewilligungszeitraum, der monatliche Förderbetrag und die verwendeten Berechnungsgrundlagen.

Geprüft werden sollten insbesondere:

  • die richtige Wohnsituation
  • das angesetzte Einkommen der Eltern
  • eigenes Einkommen und Vermögen
  • berücksichtigte Geschwister
  • Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beginn und Ende des Bewilligungszeitraums

Sind Angaben falsch oder unvollständig, sollte schnell reagiert werden. Für einen Widerspruch gelten Fristen.

Weiterförderung rechtzeitig beantragen

BAföG wird nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wer damit bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wartet, riskiert eine Unterbrechung der Zahlungen.

Der Weiterförderungsantrag sollte deshalb frühzeitig vorbereitet werden. Änderungen bei Einkommen, Vermögen, Adresse, Familienverhältnissen oder Studienverlauf müssen dem Amt mitgeteilt werden.

Nicht vorschnell auf BAföG verzichten

Online-Rechner können eine erste Orientierung geben. Die verbindliche Entscheidung trifft jedoch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Gerade bei komplizierteren Familienverhältnissen, mehreren Geschwistern oder schwankendem Einkommen kann das Ergebnis anders ausfallen als erwartet. Deshalb ist es meist sinnvoller, einen Antrag zu stellen, statt allein aufgrund einer Vermutung auf die Förderung zu verzichten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein BAföG-Anspruch besteht, hängt von den persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie der jeweils geltenden Rechtslage ab. Für eine verbindliche Prüfung sollten das zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder eine entsprechend befugte Beratungsstelle hinzugezogen werden.