Der Eigenbedarf ist in der Praxis einer der wichtigsten Fälle, in denen Vermieter die Kündigung eines Mietverhältnisses aussprechen

BGH erweitert den Begriff Der neue Eigenbedarf

Dieses Urteil dürfte Mieter nicht freuen. Der BGH hat entschieden, dass auch Investorengemeinschaften wegen Eigenbedarf kündigen können. Die höchstrichterliche Entscheidung könnte sich vor allem auf angespannte Wohnungsmärkte - zum Beispiel in Großstädten und Ballungsgebieten - auswirken.

Der Eigenbedarf ist in der Praxis einer der wichtigsten Fälle, in denen Vermieter die Kündigung eines Mietverhältnisses aussprechen. Ansonsten sind Mieter durch das Mietrecht weitgehend vor Kündigungen geschützt. Bisher galt als allgemeine Auffassung, dass die Eigenbedarfskündigung nur natürlichen Personen zusteht. Der BGH hat mit seinem Urteil jetzt den Kreis erweitert. Auch Personengesellschaften steht dieses Recht zu.

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GbR beliebtes Modell für Umwandlungen 

Ganz neu ist diese Rechtsprechung nicht. Der BGH hatte bereits in zwei früheren Fällen ähnlich entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar aus München geklagt, dem nach 30 Jahren die Mietwohnung im Stadtteil Lehel gekündigt worden war. Der Eigentümer bestand aus einer als GbR firmierenden Investorengemeinschaft, die das Objekt erworben hatte und in Eigentumswohnungen umwandeln wollte. Einer der Investoren hatte die Wohnung wegen Eigenbedarfs für seine Tochter gekündigt. Das Münchner Landgericht hatte dem klagenden Ehepaar zunächst Recht gegeben. Der BGH sah den Fall anders. 

Bisher galt als allgemeine Auffassung, dass die Eigenbedarfskündigung nur natürlichen Personen zusteht."

Für Investoren eröffnet das Urteil neue Chancen. Der Münchner Fall ist keineswegs der einzige. Nach Beobachtung des Deutschen Mieterbundes werden vielfach GbRs gegründet, um Mietwohnungen in Wohneigentum umzuwandeln. Die Umwandlung werde vor allem auf engen Wohnungsmärkten gerne genutzt. Dem Mieter steht bei der Umwandlung zwar ein Vorkaufsrecht zu, macht er davon nicht Gebrauch, genießt er aber gegenüber einem Drittkäufer einen dreijährigen Kündigungsschutz. Das fördert die Vermarktung nicht unbedingt. 

Akuter Wohnungsmangel in Großstädten 

Die Eigenbedarfskündigung kann daher nützlich sein, um Mieter loszuwerden. Wenn die Wohnung später verkauft oder vermietet wird, lassen sich dann bessere Preise oder Mieten erzielen. Nach Angaben des Mieterbundes fehlen bundesweit in Großstädten oder Ballungsgebieten derzeit rund 800.000 bis eine Million Wohnungen. Diese Knappheit befördert das Umwandlungs-Modell.

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