Für Geld auf der Bank gilt eine Einlagensicherung

Serie Finanzwissen: Der Schutz vor einer Bankenpleite Die Einlagensicherung

Trotz niedrigster Zinsen setzen die Deutschen nach wie vor auf Bankeinlagen. Ein wesentlicher Grund dafür ist das Bedürfnis nach Sicherheit. Denn für Geld auf der Bank gilt eine Einlagensicherung. Doch wie sieht die genau aus?

In Deutschland besteht ein differenziertes System, mit dem Geldanlagen vor Bankpleiten geschützt sind. Dabei handelt es sich um einen Mix aus gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Sicherungseinrichtungen, die bei jeder Bankengruppe etwas anders ausgestaltet sind. Insgesamt soll dadurch ein sehr weitgehender Schutz sichergestellt werden.

Schutz auf Basis der EU-Einlagensicherungsrichtlinie

Die rechtliche Grundlage für den Einlagenschutz bietet die EU-Einlagensicherungsrichtlinie von 2014, mit der der Einlegerschutz EU-weit einheitlich geregelt wurde. Danach sind Bankeinlagen bis 100.000 Euro - in bestimmten Fällen sogar bis 500.000 Euro - pro Kunde und Bank vor einer Insolvenz geschützt. Bei einer Bankpleite müssen entsprechende Entschädigungseinrichtungen Schadensersatz leisten:   

  • Bei den privaten Banken in Deutschland ist dafür die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Bei öffentlichen Banken tritt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) ein. 
  • Darüber hinaus verfügen beide Bankensysteme über freiwillige Sicherungseinrichtungen, die eine noch weitergehende Entschädigung ermöglichen. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sagt - allerdings ohne Rechtsanspruch - eine Entschädigung bis zur Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweils insolventen Bank zu. Dadurch sind für "durchschnittliche" Anleger Bankeinlagen  voll abgesichert. 
  • Bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gilt ein anderes Sicherungssystem. Sie gehören nicht den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen an, weil ihre Sicherungseinrichtungen einen umfassenden Institutsschutz gewährleisten sollen. Durch "Solidarleistungen" der jeweiligen Mitglieder soll hier verhindert werden, dass eine Mitgliedsbank oder-sparkasse insolvent werden kann. Eine Bankpleite ist damit auf dem Papier ausgeschlossen.
  • Ansprüche gegen Banken aus dem EU-Ausland können über das deutsche Einlagensicherungssystem geltend gemacht werden, da hier die gleichen gesetzlichen Regelungen zum Einlagenschutz gelten. Bei anderen Auslandsbanken kommt es beim Schadensersatz darauf an, welchem Sicherungssystem sie angehörigen und was dieses konkret leistet. 

Kritiche Würdigung der Einlagensicherung lässt Spielraum für unterschiedliche Bewertungen." 

Einlagensicherung in Theorie und Praxis

Wie gut diese Sicherungssysteme in der Praxis letztlich funktionieren, bleibt abzuwarten. Denn als kritischer Betrachter könnte man durchaus Fragen stellen.

So zum Beispiel zum Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. 

Betrachten wir diesen also einfach einmal genauer.

Über die Höhe der Einlagensicherung durch den Bundesverband Deutscher Banken e.V. können sich Sparer online unter www.einlagensicherungsfonds.de selbst informieren. Fragt man hier beispielsweise die Absicherungshöhe für Einlagen bei der Deutschen Bank an, so bestätigt einem der Einlagensicherungsfonds die persönliche Absicherung umgehend per e-mail. 

Im Falle der Deutschen Bank beträgt diese – Stand Januar 2018 – exakt EUR 11.204.000.000. Jeder einzelne Sparer ist bei der Deutschen Bank also über den Einlagensicherungsfonds vollständig abgesichert, wenn er nicht mehr als 11,2 Mrd. Euro auf dem Konto, dem Tages- oder Festgeld oder dem Sparbuch anlegt. Wohl gemerkt, diese Absicherungshöhe gilt für jeden einzelnen Sparer bei der Deutschen Bank.

Wenngleich diese Absicherungssumme so auf dem Papier steht, erscheint sie sicherlich auch für den unerfahrenen Anleger abstrus hoch. Da liegt es also nahe, beim Einlagensicherungsfonds einmal nachzufragen, wie groß das Vermögen des Einlagensicherungsfonds denn eigentlich ist, wenn er sich in der Lage sieht, derart hohe Summen garantieren zu können. Die Antwort des Einlagensicherungsfonds fällt jedoch recht dürftig aus:

„Mit Rücksicht auf unsere den Einlagensicherungsfonds tragenden Mitgliedsinstitute geben wir grundsätzlich keine Informationen über die finanzielle Ausstattung des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken an die Öffentlichkeit.“

Wenn ein Garantiegeber nicht bereit ist, die großen, versprochenen Zahlen durch entsprechendes Vermögen zu belegen, dann könnte das durchaus bedenklich stimmen. Schließlich liegt die Vermutung nahe, dass das verfügbare Vermögen bei weitem nicht so überzeugend ist, wie das vollmundige Garantieversprechen.

An dieser Stelle stellt sich ohnehin die Frage, warum unser Gesetzgeber seinerseits auch eine Garantie für die Einlagen bei Banken ausspricht, wenn doch bereits die Garantie des Einlagensicherungsfonds so sicher ist. Schätzt der Gesetzgeber die Sachlage etwa anders ein?

Auch die gesetzliche Einlagensicherung wirft durchaus Fragen auf.

Die gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung mutet gegenüber dem Einlagensicherungsfonds der Banken geradezu bescheiden an. Denn diese sichert jedem Sparer "nur" bis zu 100.000 Euro zu – allerdings je Bank. Verteilt ein Anleger seine Ersparnisse in Höhe von beispielsweise 300.000 Euro also gleichmäßig auf drei verschiedene Banken, so ist auch dieses Geld garantiert sicher. Zumindest in der Theorie.

Man könnte sich an dieser Stelle allerdings fragen, wo der Sinn der Begrenzung der gesetzlichen Einlagensicherung auf 100.000 Euro eigentlich liegt, wenn doch alle Sparer so schlau sein sollten und ihre Einlagen kurzerhand in Tranchen à 100.000 Euro auf diverse Banken verteilen. De facto müsste der Staat dann doch für sämtliche Einlagen gerade stehen. Setzt der Gesetzgeber hier etwa auf die Bequemlichkeit seiner Bürger, die es versäumen, ihr Geld auf mehrere Banken zu verteilen? Will der Gesetzgeber Sparer vielleicht einfach nur in Sicherheit wiegen? Oder hat er das alles einfach nicht so richtig gut durchdacht?   

Betrachten wir die gesetzliche Einlagensicherung daher mal aus einer anderen Perspektive

Derzeit hat Deutschland rund 2 Billionen Euro an Staatsschulden. Diese gelten – da bestehen weder bei Politikern noch bei Finanzexperten Zweifel – als deutlich zu viel. An privaten Spareinlagen bringen wir Deutschen es auf ebenfalls gut 2 Billionen Euro. Wird das unter dieser Perspektive mit der gesetzlichen Einlagensicherung nicht irgendwie eng?

So sicher die Einlagesicherungssysteme auf den ersten Blick erscheinen, so viele Fragen werfen sie auf den zweiten bei kritischer Würdigung auf.

Sollte die vermeintliche Sicherheit der Hauptgrund der Sparer sein, bei der Anlage auf Bankeinlagen zu setzen, bleibt zu hoffen, dass sich die Theorie nicht irgendwann von der Praxis den Rang ablaufen lässt.

Theorie hin, Praxis her. Sparer sollten sich darüber im Klaren sein, dass Bankeinlagen bei Null- und Niedrigzinsen einen wichtigen Schutz nicht bieten: Den Schutz vor Verlusten durch Geldentwertung.

Es wird also Zeit, dass Sparer die theoretische Sicherheit ihrer Bankeinlagen gegen die praktische Rendite deutlich sinnvollerer Anlageformen eintauschen.

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