Für den Fall einer Bankpleite garantiert die EU bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Geldinstitut

Wie ist mein Geld geschützt? Einlagensicherung in Deutschland

Für den Fall einer Bankpleite garantiert die EU bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Geldinstitut, darüber hinaus betreibt jedes Land eigene Absicherungssysteme. Im Zuge der Globalisierung verwischen jedoch die Grenzen.

In kaum einem anderen Land wird so viel Geld auf Konten gebunkert wie in Deutschland. Da diese Guthaben aber de facto nur eine verbriefte Forderung gegen die jeweilige Bank sind, ist die Frage der Einlagensicherung genau zu bedenken, sollte die Bank in finanzielle Schieflage geraten - Beispiele dafür hat es bereits gegeben.

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Grundlegende Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union

Die Gesetzliche Absicherung innerhalb der EU umfasst Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Person und Konto, bei Gemeinschaftskonten logischerweise 200.000 Euro. In speziellen Fällen, also wenn beispielsweise eine selbst genutzte Wohnimmobilie verkauft wurde, aber auch bei Eintritt in die Rente, Scheidung, Invalidität oder Kündigung, kann dieser garantierte Betrag für sechs Monate auf 500.000 Euro erhöht werden.

Dieser Schutz gilt für Girokonten, Tages- und Festgelder sowie Sparkonten und Sparbriefe. Allerdings ist diese Einlagensicherung nicht gemeinschaftlich im EU-Rahmen organisiert, sondern muss in jedem Mitgliedsland im Rahmen eines vorgegebenen Regelwerkes eigenständig umgesetzt werden. So reicht die Einlagensicherung zum Beispiel in Deutschland weit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus - allerdings auf freiwilliger Basis.

Komplizierte deutsche Bankenlandschaft - unübersichtliche Einlagensicherung

Auch hier ist Deutschland Spitzenreiter, in keinem anderen Mitgliedsland der EU ist die Einlagensicherung so unübersichtlich. Dafür ist nicht zuletzt das Bankensystem verantwortlich, denn neben den privaten Geldinstituten arbeiten auch öffentliche Banken sowie separat organisierte Sparkassen und Genossenschaftsbanken - und jede dieser Gruppierungen hat ein eigenes System zur Einlagensicherung entwickelt, das ein intensives Studium der Bedingungen notwendig macht:

  • Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) würde im Ernstfall die Anleger der privaten Banken, beispielsweise der Deutschen Bank, übernehmen. Die per Beitragszahlung und Sondervermögen generierten Mittel dürften jedoch bei einer schweren Bankenkrise nicht ausreichen, nähere Angaben zu den konkreten Möglichkeiten macht der EdB generell nicht. Darüber hinaus sind private Banken regelmäßig Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). 
  • Auch die öffentlichen Banken, also beispielsweise die Investitionsbanken, betreiben eine Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) und darüber hinaus den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des VÖB - Informationen zum Umfang der vorhandenen Mittel gibt es jedoch ebenso wenig wie einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen.
  • Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind nicht in den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen organisiert, können sich jedoch auf die Institutssicherung stützen: Fällt eine der Banken aus, springen die anderen aus dem jeweiligen Verbund ein. So soll eine unbegrenzte Einlagensicherung erreicht werden.

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