Fachtitel in der Finanzberatung Estate Planner und Generationenberater

Qualifikationen für Vermögensnachfolge und Generationenplanung.

Vermögen aufzubauen ist nur eine Seite der Finanzplanung. Spätestens wenn Immobilien, Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen oder größere Geldvermögen an die nächste Generation weitergegeben werden sollen, entstehen neue Fragen. Genau hier setzen Generationenberater und Estate Planner an. Estate Planning (systematische Vermögensnachfolgeplanung) beschäftigt sich damit, wie Vermögen langfristig erhalten, übertragen und auf unterschiedliche Familienmitglieder verteilt werden kann.

Die Bezeichnungen allein lassen allerdings noch nicht erkennen, wie umfangreich die Qualifikation eines Beraters tatsächlich ist. Es existieren unterschiedliche Ausbildungsprogramme. Besonders klar einzuordnen sind die Zertifizierungen CGA - Certified Generations Advisor und CFEP - Certified Foundation and Estate Planner des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB).

Generationenberatung beginnt vor dem Erbfall

Eine gute Nachfolgeplanung beginnt nicht erst mit Testament oder Erbschaft. Häufig geht es viele Jahre zuvor darum, Vermögen innerhalb einer Familie sinnvoll zu strukturieren.

Dabei können beispielsweise folgende Themen zusammenkommen:

  • Schenkungen zu Lebzeiten und spätere Erbschaften
  • Immobilien, Wertpapiervermögen und Unternehmensbeteiligungen
  • finanzielle Absicherung von Ehepartnern und Kindern
  • Vorsorgevollmachten und andere Vorsorgeverfügungen
  • Liquiditätsbedarf und finanzielle Belastungen der nächsten Generation

Der Certified Generations Advisor (CGA) ist speziell auf die private Vermögensnachfolge ausgerichtet. Nach Angaben des FPSB gehören neben der Gestaltung der Nachfolge auch Vorsorgeverfügungen und die Gesamtstruktur der finanziellen Absicherung zum Aufgabenfeld.

Estate Planning betrachtet komplexere Strukturen

Der Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) setzt noch breiter an. Die Zertifizierung richtet sich nicht nur auf die private Vermögensnachfolge, sondern auch auf komplexere Konstellationen mit Unternehmen oder Stiftungen. Das FPSB beschreibt den CFEP als Qualifikation für einen umfassenden Ansatz bei der Nachfolgeplanung sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.

Ein Estate Planner kann beispielsweise dabei helfen, verschiedene Vermögensbestandteile zunächst vollständig zu erfassen und mögliche Nachfolgeszenarien miteinander zu vergleichen. Bei größeren Vermögen reicht es selten aus, lediglich ein Testament zu betrachten. Immobilien, Unternehmen, Versicherungen und Kapitalanlagen können unterschiedliche steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Gerade hier zeigt sich der Nutzen eines übergreifenden Planers: Er soll die verschiedenen Bereiche zusammenführen und den Gesamtprozess strukturieren.

Steuerberater und Rechtsanwälte bleiben wichtig

Ein qualifizierter Generationenberater oder Estate Planner kann dann helfen, Vermögensnachfolge nicht als einzelne rechtliche oder steuerliche Maßnahme, sondern als langfristigen Prozess zu betrachten. Entscheidend bleibt jedoch die genaue Qualifikation: CGA und insbesondere CFEP sind klar definierte Zertifizierungen - die allgemeine Berufsbezeichnung allein sagt deutlich weniger aus."

Estate Planner sind jedoch nicht automatisch Steuerberater oder Rechtsanwälte. Besonders bei Erbrecht, Schenkungsteuer, Gesellschaftsrecht oder der Gestaltung von Testamenten sind entsprechende Fachleute erforderlich.

Das Konzept des FPSB sieht deshalb ausdrücklich vor, dass Estate Planner mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern des Kunden zusammenarbeiten. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die wirtschaftliche Gesamtsituation und die Ziele des Kunden zu erfassen und die unterschiedlichen Fachgebiete in eine übergreifende Nachfolgeplanung einzubinden.

Das kann gerade bei größeren Vermögen sinnvoll sein. Statt Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank und Versicherungsberater unabhängig voneinander arbeiten zu lassen, kann ein Estate Planner eine koordinierende Rolle übernehmen.

CGA und CFEP bilden unterschiedliche Stufen

Auch innerhalb dieser Qualifikationen gibt es Abstufungen. Der CGA konzentriert sich stärker auf Generationenberatung und private Vermögensnachfolge. Er kann zugleich eine erste Qualifikationsstufe auf dem Weg zum umfassenderen CFEP darstellen. Das FPSB bezeichnet den CGA ausdrücklich als erste Stufe zur CFEP-Zertifizierung.

Akkreditierte Ausbildungsprogramme zeigen diesen Aufbau ebenfalls. Bei der EBS Executive School führt beispielsweise Level I zum Generationenberater und Level II zum Estate Planner. Auch weitere Hochschulen und Bildungsanbieter bieten entsprechende akkreditierte Programme an.

Für Verbraucher bedeutet das: Generationenberater und Estate Planner müssen nicht dieselbe Ausbildungstiefe besitzen. Die genaue Bezeichnung und der Zertifizierungsgeber sind daher wesentlich.

Zertifizierung verlangt mehr als einen Lehrgang

Bei den Zertifizierungen des FPSB geht es nicht allein um den Besuch einer Weiterbildung. Ausbildung, Erfahrung und ethische Anforderungen gehören zum Zertifizierungsverfahren. Zudem führt das FPSB ein öffentlich zugängliches Register seiner Zertifikatsträger und verlangt für die Re-Zertifizierung den Nachweis vorgeschriebener Weiterbildung.

Damit unterscheiden sich CGA und CFEP deutlich von einer allgemeinen Bezeichnung "Generationenberater" oder "Estate Planner", hinter der auch ein anderes Ausbildungsmodell stehen kann.

Wertvoll bei größeren Vermögen

Je einfacher eine Vermögenssituation ist, desto weniger Koordination ist erforderlich. Bei mehreren Immobilien, Unternehmensvermögen, größeren Depots oder einer weit verzweigten Familie können die Wechselwirkungen jedoch erheblich werden.

Ein qualifizierter Generationenberater oder Estate Planner kann dann helfen, Vermögensnachfolge nicht als einzelne rechtliche oder steuerliche Maßnahme, sondern als langfristigen Prozess zu betrachten. Entscheidend bleibt jedoch die genaue Qualifikation: CGA und insbesondere CFEP sind klar definierte Zertifizierungen - die allgemeine Berufsbezeichnung allein sagt deutlich weniger aus.

 

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