Fachtitel in der Finanzberatung IHK-Sachkunde – § 34h GewO
Honorar-Finanzanlagenberatung.
Die Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34h Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet sich auf den ersten Blick nur durch ein Wort von der Finanzanlagenvermittlung nach § 34f. Tatsächlich steckt dahinter ein anderes Beratungsmodell: Der Honorar-Finanzanlagenberater soll seine Beratung nicht über Zahlungen von Produktanbietern finanzieren, sondern durch den Kunden vergütet werden. Genau diese wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Produktgeber ist ein Kernelement des § 34h GewO.
Auch hier gilt jedoch: § 34h ist kein weiterführender Fachtitel, sondern eine gesetzlich geregelte Erlaubnis. Die fachlichen Anforderungen entsprechen in wesentlichen Punkten denen des § 34f. Als Sachkundenachweis dient beispielsweise die IHK-Prüfung zum Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK, sofern nicht bereits eine anerkannte Berufsqualifikation vorliegt.
Beratung gegen Honorar
Der entscheidende Unterschied liegt im Geschäftsmodell. Ein Honorar-Finanzanlagenberater darf nicht von einem Produktgeber abhängig sein oder von ihm regulär Zuwendungen für die Beratung erhalten. Der Kunde bezahlt die Beratungsleistung deshalb grundsätzlich selbst.
Damit soll ein typischer Interessenkonflikt der provisionsbasierten Beratung reduziert werden: Die Vergütung des Beraters hängt nicht davon ab, welches konkrete Produkt vermittelt oder empfohlen wird.
Für Verbraucher bedeutet das allerdings nicht, dass jede Beratung gegen Honorar automatisch unter § 34h fällt. Der Begriff "Honorarberater" wird im Alltag wesentlich breiter verwendet. Die gesetzlich geregelte Bezeichnung Honorar-Finanzanlagenberater bezieht sich ausdrücklich auf die unter § 34f GewO fallenden Finanzanlagen.
Gleiche Produktbereiche wie bei § 34f
box
Der mögliche Beratungsumfang orientiert sich an den drei Produktkategorien des § 34f GewO. Dazu gehören:
- offene Investmentvermögen wie klassische Investmentfonds,
- geschlossene Investmentvermögen,
- bestimmte Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz.
Die Erlaubnis kann sich auf alle oder nur einzelne dieser Produktkategorien beziehen. Ein Honorar-Finanzanlagenberater besitzt damit nicht automatisch eine Zulassung für sämtliche Wertpapiere oder sämtliche Formen der Vermögensberatung.
Gerade diese Einschränkung ist wichtig: Die Bezeichnung klingt nach umfassender Anlageberatung, beschreibt regulatorisch aber einen klar begrenzten Tätigkeitsbereich.
Sachkunde entspricht § 34f
Bei der fachlichen Qualifikation gelten weitgehend dieselben Maßstäbe wie für Finanzanlagenvermittler. Wer nicht über eine anerkannte Berufsqualifikation verfügt, kann den Sachkundenachweis über die IHK-Prüfung zum Geprüften Finanzanlagenfachmann beziehungsweise zur Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK erbringen.
Auch andere Abschlüsse können anerkannt werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Fachwirt-, Bank-, Versicherungs- und Investmentqualifikationen. Verbraucher können daher aus einer §-34h-Erlaubnis allein nicht erkennen, auf welchem Bildungsweg der Berater seine Sachkunde erworben hat.
Neben der fachlichen Eignung müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere:
- persönliche Zuverlässigkeit,
- geordnete Vermögensverhältnisse,
- eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung,
- Eintragung in das öffentliche Vermittlerregister.
Die zuständigen Behörden überprüfen diese Voraussetzungen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens.
§ 34f und § 34h schließen sich aus
Die IHK-Sachkunde in Verbindung mit § 34h GewO steht für eine gesetzlich geregelte Form der Finanzanlagenberatung, bei der die Vergütung durch den Kunden und die Unabhängigkeit von Produktgebern im Mittelpunkt stehen. Die fachliche Mindestqualifikation ist geregelt, ebenso Zuverlässigkeit, Versicherungsschutz und Registrierung."
Eine Besonderheit ist die klare Trennung zwischen provisionsorientierter Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung. Eine gleichzeitige Tätigkeit mit Erlaubnissen nach § 34f und § 34h GewO ist nicht vorgesehen. Der Gewerbetreibende muss sich für eines der beiden Modelle entscheiden.
Das stärkt die Aussagekraft der §-34h-Erlaubnis. Anders als bei der allgemeinen Bezeichnung "Honorarberater" lässt sich hier regulatorisch nachvollziehen, welchem Vergütungsmodell der Berater unterliegt.
Für Verbraucher bleibt trotzdem ein genauer Blick sinnvoll. Auch ein Honorar kann unterschiedlich ausgestaltet sein - beispielsweise als Stundenhonorar, Pauschale oder abhängig vom Umfang der betreuten Vermögenswerte. Die Tatsache, dass keine regulären Produktprovisionen fließen, sagt deshalb noch nichts über die absolute Höhe der Beratungskosten aus.
Unabhängiger von Produktprovisionen, aber kein Qualitätsversprechen
Die gesetzliche Konstruktion des § 34h reduziert einen wichtigen möglichen Interessenkonflikt. Sie garantiert jedoch nicht automatisch eine bessere Beratung.
Sachkunde, Erfahrung, Spezialisierung und die Qualität der Finanzplanung können auch unter Honorarberatern erheblich variieren. Ein Berater, der lediglich die erforderliche Sachkunde besitzt, ist fachlich anders einzuordnen als jemand, der zusätzlich beispielsweise einen Fachwirt, CFP oder eine andere anspruchsvolle Weiterbildung abgeschlossen hat.
Auch die §-34h-Erlaubnis ersetzt deshalb nicht die Prüfung der persönlichen Qualifikation.
Gesetzlich klar geregeltes Honorar-Modell
Die IHK-Sachkunde in Verbindung mit § 34h GewO steht für eine gesetzlich geregelte Form der Finanzanlagenberatung, bei der die Vergütung durch den Kunden und die Unabhängigkeit von Produktgebern im Mittelpunkt stehen. Die fachliche Mindestqualifikation ist geregelt, ebenso Zuverlässigkeit, Versicherungsschutz und Registrierung.
Für Verbraucher ist die Erlaubnis deshalb ein durchaus aussagekräftiges Merkmal. Sie zeigt jedoch vor allem wie ein Berater in diesem Bereich arbeiten darf - nicht automatisch, wie umfassend oder hochwertig seine Beratung ist.
Artikel aus der Serie „Fachtitel in der Finanzberatung“
Fachberater für Finanzdienstleistungen
Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung
Certified Financial Planner (CFP)
Estate Planner und Generationenberater
Transparente, faire, nachhaltige und unabhängige Finanzberatung seit 1998











