Finanzwissen für Selbstständige Krankheit und Berufsunfähigkeit – wenn das Einkommen plötzlich ausfällt

Für viele Selbstständige ist die eigene Arbeitskraft die wichtigste wirtschaftliche Grundlage. Solange sie arbeiten können, werden Aufträge erledigt, Mandanten betreut, Patienten behandelt oder Kunden beraten.

Fällt diese Arbeitskraft aus, sinken die Einnahmen oft sofort. Gleichzeitig laufen private Ausgaben und betriebliche Kosten weiter. Eine Krankenversicherung übernimmt medizinische Leistungen. Sie ersetzt aber nicht automatisch den gesamten Verdienstausfall und bezahlt auch nicht ohne Weiteres Büromiete, Leasingraten oder Mitarbeitergehälter. Selbstständige müssen deshalb mehrere Risiken getrennt betrachten: eine kurze Erkrankung, einen längeren Arbeitsausfall und eine dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Schon wenige Wochen können finanziell spürbar werden

Angestellte erhalten bei Krankheit zunächst regelmäßig weiter ihr Gehalt. Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der diese Lohnfortzahlung übernimmt.

Je stärker der Umsatz an die persönliche Tätigkeit gebunden ist, desto schneller entsteht eine finanzielle Lücke.

Eine selbstständige Physiotherapeutin benötigt privat monatlich 2.800 Euro. In ihrer Praxis fallen zusätzlich 3.700 Euro für Miete, Leasing, Versicherungen, Software und Personal an. Der gesamte monatliche Finanzbedarf beträgt damit 6.500 Euro.

Kann sie zwei Monate nicht arbeiten und entstehen in dieser Zeit kaum Einnahmen, fehlen insgesamt 13.000 Euro. Eine vorhandene Rücklage von 5.000 Euro würde nicht einmal einen vollständigen Monat abdecken.

Deshalb sollte zuerst berechnet werden, welche Kosten während einer Krankheit tatsächlich weiterlaufen. Dazu gehören nicht nur die privaten Lebenshaltungskosten, sondern auch betriebliche Verpflichtungen, die sich kurzfristig nicht reduzieren lassen.

Krankengeld oder Krankentagegeld schließen nur einen Teil der Lücke

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben beim ermäßigten Beitragssatz grundsätzlich keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch. Sie können einen Anspruch ab der siebten Krankheitswoche wählen oder bei ihrer Krankenkasse einen speziellen Wahltarif abschließen. Privat Versicherte benötigen in der Regel eine gesonderte Krankentagegeldversicherung.

Entscheidend sind sowohl die Höhe der Leistung als auch der Zeitpunkt, ab dem sie gezahlt wird.

Ein Krankentagegeld von 100 Euro entspricht bei 30 Tagen ungefähr 3.000 Euro im Monat. Im Beispiel der Physiotherapeutin würde es damit zwar einen großen Teil der privaten Ausgaben decken, die laufenden Praxiskosten blieben jedoch weitgehend unberücksichtigt.

Eine sinnvolle Absicherung kann aus drei Teilen bestehen:

  • Liquiditätsreserve für die ersten Wochen
  • Krankengeld oder Krankentagegeld für einen längeren vorübergehenden Ausfall
  • zusätzliche betriebliche Reserve für unvermeidbare Unternehmenskosten

Wer ausreichende Rücklagen besitzt, kann einen späteren Leistungsbeginn wählen. Ohne Rücklagen muss der Schutz früher einsetzen, was meist höhere Versicherungsbeiträge bedeutet.

Berufsunfähigkeit ist mehr als eine lange Krankheit

Für Selbstständige ist die eigene Arbeitskraft nicht nur eine persönliche Fähigkeit. Sie ist häufig die Voraussetzung für das gesamte Einkommen. Wer sie absichert, schützt deshalb zugleich den privaten Lebensstandard und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens."

Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet grundsätzlich mit der Rückkehr in den Beruf. Berufsunfähigkeit bedeutet dagegen, dass die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen auf längere Sicht nicht mehr oder nur noch erheblich eingeschränkt ausgeübt werden kann.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei erfüllten Vertragsbedingungen eine vereinbarte monatliche Rente. Die genaue Definition, die erforderliche Einschränkung und mögliche Regelungen zur Umorganisation des Betriebs ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Gerade bei Selbstständigen ist die tatsächliche Tätigkeit wichtig. Der Berufsname allein sagt wenig aus. Ein selbstständiger Handwerksmeister, der täglich körperlich mitarbeitet, hat ein anderes Tätigkeitsprofil als ein Unternehmer derselben Branche, der überwiegend Angebote schreibt und Mitarbeiter führt.

Auch die Höhe der versicherten Rente muss zum tatsächlichen Bedarf passen. Benötigt ein Selbstständiger privat monatlich 3.500 Euro und erhält im Ernstfall aus anderen Quellen nur 800 Euro, verbleibt eine Versorgungslücke von 2.700 Euro. Eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro wäre dann zwar hilfreich, würde die laufenden Ausgaben aber nicht vollständig decken.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist kein gleichwertiger Ersatz

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich nicht daran, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann. Für eine volle Erwerbsminderungsrente muss die betroffene Person grundsätzlich weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Bei einer Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden kann eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen.

Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Viele Selbstständige sind nicht automatisch gesetzlich rentenversichert. Freiwillige Beiträge können sinnvoll sein, erhalten aber nicht in jeder Gestaltung automatisch einen umfassenden Erwerbsminderungsschutz. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb, bestehende Ansprüche individuell prüfen zu lassen.

Selbstständige sollten daher nicht ungeprüft davon ausgehen, dass eine staatliche Leistung im Ernstfall ausreicht.

Auch der Betrieb braucht einen Notfallplan

Eine Versicherung ersetzt Einkommen, organisiert aber nicht das Unternehmen. Fällt der Inhaber aus, muss trotzdem geklärt sein, wer Zahlungen freigibt, Kunden informiert und auf wichtige Unterlagen zugreifen kann.

Schon eine einfache Vertretungsregelung kann verhindern, dass ein gesundheitlicher Ausfall zusätzlich zu organisatorischem Stillstand führt. Bankvollmachten, sichere Zugänge zur Buchhaltung, Ansprechpartner und laufende Verpflichtungen sollten so dokumentiert sein, dass eine vertraute Person im Notfall handeln kann.

Die finanzielle Absicherung bei Krankheit besteht deshalb nicht aus einer einzigen Versicherung. Sie braucht eine ausreichend große Reserve, einen passenden Schutz für längere Arbeitsunfähigkeit, eine tragfähige Lösung bei dauerhafter Berufsunfähigkeit und eine betriebliche Vertretungsstruktur.

Für Selbstständige ist die eigene Arbeitskraft nicht nur eine persönliche Fähigkeit. Sie ist häufig die Voraussetzung für das gesamte Einkommen. Wer sie absichert, schützt deshalb zugleich den privaten Lebensstandard und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens.