Digitale Finanzwelt Online-Identifikation sicher durchführen
Bankkonten, Depots und Zahlungsdienste lassen sich heute häufig vollständig online eröffnen.
Dafür muss der Anbieter prüfen, ob die antragstellende Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt. Diese Identitätsprüfung kann beispielsweise per Videoanruf, über die Online-Ausweisfunktion oder in einer Filiale erfolgen. Die digitale Identifikation ist bequem, aber sicherheitsrelevant. Betrüger versuchen mitunter, Verbraucher unter einem Vorwand durch ein echtes Identifikationsverfahren zu führen. Im Hintergrund wird dabei jedoch ein Konto oder Vertrag eröffnet, den die betroffene Person gar nicht abschließen wollte.
Anlass und Anbieter müssen zusammenpassen
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Vor jeder Identifikation sollte klar sein, für welchen Vertrag sie erfolgt. Wer gerade kein Konto, Depot oder anderes Finanzprodukt beantragt hat, sollte auch keine Identitätsprüfung durchführen.
Besondere Vorsicht ist geboten bei angeblichen:
- Bewerbungsverfahren,
- Gewinnspielen,
- Produkttests,
- Testkonten,
- Treuhanddiensten,
- Rückerstattungen,
- Sicherheitsüberprüfungen.
Die BaFin warnt ausdrücklich vor Fällen, in denen Verbraucher unter einem falschen Vorwand an einem Video-Ident-Verfahren teilnehmen und dadurch unbemerkt ein Konto für Betrüger eröffnen.
Vor dem Start sollte deshalb geprüft werden:
- Welches Unternehmen verlangt die Identifikation?
- Welcher Vertrag wird damit abgeschlossen?
- Wurde dieser Vorgang selbst begonnen?
- Stimmen Internetadresse und Anbietername überein?
- Welche Unterlagen wurden zuvor angezeigt?
Bestehen Zweifel, sollte der Vorgang abgebrochen und der Anbieter über einen unabhängig recherchierten Kontaktweg angesprochen werden.
Video-Identifikation aufmerksam verfolgen
Beim Video-Ident-Verfahren prüft ein Mitarbeiter über eine Bildverbindung den Ausweis und vergleicht ihn mit der anwesenden Person. Dabei werden häufig Sicherheitsmerkmale des Dokuments kontrolliert und Fragen zu den persönlichen Daten gestellt.
Entscheidend ist, auf die Aussagen während des Gesprächs zu achten. Wird von einer Kontoeröffnung gesprochen, obwohl angeblich nur eine Bewerbung oder Altersprüfung stattfinden sollte, muss das Verfahren sofort beendet werden.
Auch Anweisungen einer dritten Person sind verdächtig. Niemand sollte während der Identifikation über Telefon oder Messenger vorgeben, welche Fragen wie zu beantworten sind. Besonders kritisch sind Aufforderungen, den eigentlichen Zweck gegenüber dem Identifikationsmitarbeiter zu verschweigen.
Eine echte Identitätsprüfung darf nicht als bloße Formalität behandelt werden. Sie kann einen rechtswirksamen Vertragsabschluss vorbereiten.
Die Online-Ausweisfunktion selbstständig starten
Der Personalausweis kann über seine Online-Ausweisfunktion zur digitalen Identifikation genutzt werden. Dafür werden ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die persönliche PIN und eine dazu passende Anwendung benötigt.
Sicher ist das Verfahren vor allem dann, wenn es direkt aus der bekannten App oder Internetseite des gewünschten Anbieters gestartet wird. Links aus unerwarteten E-Mails oder SMS sollten nicht verwendet werden.
Vor der Freigabe zeigt das Verfahren normalerweise an, welcher Anbieter bestimmte Ausweisdaten abfragen möchte. Diese Angaben sollten vollständig geprüft werden. Die PIN gehört ausschließlich in die vorgesehene Anwendung und darf weder telefonisch noch in einem Chat weitergegeben werden.
Ausweiskopien nur gezielt übermitteln
Digitale Identifikationsverfahren sind sicher nutzbar, wenn Anlass, Anbieter und Vertrag eindeutig zusammenpassen. Verbraucher sollten eine Identifikation nur für selbst begonnene Vorgänge durchführen und während des gesamten Ablaufs auf den genannten Vertragszweck achten."
Nicht jeder Anbieter benötigt eine vollständige Ausweiskopie. Wird sie verlangt, sollte geprüft werden, ob die Forderung nachvollziehbar ist und auf welchem Weg die Datei übertragen werden soll.
Unverschlüsselte E-Mails oder frei zugängliche Upload-Links sind für Ausweisdokumente ungeeignet. Eine Kopie enthält Daten, die für Identitätsmissbrauch genutzt werden können.
Soweit zulässig, kann die Kopie mit einem Hinweis versehen werden, beispielsweise:
Nur zur Kontoeröffnung bei Anbieter X am 1. August 2026.
Dadurch wird eine spätere zweckfremde Verwendung erschwert. Nicht benötigte Angaben können gegebenenfalls geschwärzt werden. Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsprüfung entscheidet jedoch der Anbieter, welche Daten vollständig erkennbar sein müssen.
Keine Identifikation für andere Personen durchführen
Eine Identitätsprüfung darf nicht stellvertretend für Freunde, Angehörige oder vermeintliche Arbeitgeber vorgenommen werden. Auch das Versprechen einer Vergütung ist ein deutliches Warnsignal.
Wer mit dem eigenen Ausweis ein Konto eröffnet und anschließend Zugangsdaten, Karte oder Freigabecodes weitergibt, kann als formeller Kontoinhaber erscheinen. Das Konto kann dann für Betrug oder Geldwäsche genutzt werden. Die Folgen reichen von Kontosperrungen und Rückforderungen bis zu strafrechtlichen Ermittlungen.
Ebenso gefährlich ist die Aufforderung, nach der Identifikation bestimmte Zugangsdaten oder Briefe weiterzuleiten. Ein seriöser Arbeitgeber benötigt kein privat eröffnetes Bankkonto, über das fremde Zahlungen abgewickelt werden.
Bestätigungen nach dem Vorgang prüfen
Nach einer erfolgreichen Identifikation folgen häufig E-Mails, Vertragsunterlagen oder Zugangsdaten. Diese Nachrichten sollten nicht ungelesen abgelegt werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Welches Produkt wurde eröffnet?
- Welches Unternehmen ist Vertragspartner?
- Stimmen Name und Kontaktdaten?
- Wurden Gebühren oder Zusatzprodukte vereinbart?
- Wurde eine Karte oder ein Kredit beantragt?
Erscheint ein unbekannter Vertrag, sollte der Anbieter sofort kontaktiert werden. Zugangsdaten dürfen nicht an die Person weitergegeben werden, die zur Identifikation aufgefordert hat.
Verdächtige Identifikation sofort melden
Wer befürchtet, unter einem Vorwand ein Konto oder einen anderen Vertrag eröffnet zu haben, sollte schnell reagieren:
- das betroffene Unternehmen kontaktieren,
- Konto oder Zugang vorsorglich sperren lassen,
- keine Zugangsdaten und Karten weitergeben,
- Nachrichten und Gesprächsverläufe sichern,
- unbekannten Verträgen schriftlich widersprechen,
- bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten.
Auch die eigenen Konten und Auskunfteidaten sollten in den folgenden Monaten aufmerksam kontrolliert werden. Missbrauch kann zeitverzögert sichtbar werden.
Fazit
Digitale Identifikationsverfahren sind sicher nutzbar, wenn Anlass, Anbieter und Vertrag eindeutig zusammenpassen. Verbraucher sollten eine Identifikation nur für selbst begonnene Vorgänge durchführen und während des gesamten Ablaufs auf den genannten Vertragszweck achten.
Besonders gefährlich sind angebliche Jobs, Tests oder Gewinnspiele, bei denen nebenbei ein Konto eröffnet werden soll. Wer den Prozess selbstständig über die bekannte Anbieteroberfläche startet, Datenfreigaben kontrolliert und nachträgliche Bestätigungen prüft, reduziert das Risiko eines Identitätsmissbrauchs deutlich.
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