Finanzielle Grauzonen Versicherung kündigen oder weiterführen?

Viele Versicherungsverträge laufen über Jahre, ohne dass sie noch einmal grundsätzlich geprüft werden. Erst wenn Beiträge steigen, sich die Lebenssituation verändert oder Geld an anderer Stelle benötigt wird, stellt sich die Frage: Ist der Vertrag weiterhin sinnvoll oder sollte er gekündigt werden?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Manche Policen sichern existenzielle Risiken ab und sollten nur mit großer Vorsicht aufgegeben werden. Andere Verträge sind teuer geworden, passen nicht mehr zum Bedarf oder bieten nur begrenzte Leistungen. Bei Versicherungen mit Sparanteil kommt hinzu, dass eine Kündigung finanzielle Verluste auslösen kann. Entscheidend ist daher nicht, ob bereits viel Geld eingezahlt wurde. Wichtiger ist die Frage, welchen Schutz und welchen wirtschaftlichen Wert der Vertrag künftig noch bietet.

Zuerst klären: Welches Risiko wird abgesichert?

Versicherungen erfüllen sehr unterschiedliche Aufgaben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt das laufende Einkommen, eine Risikolebensversicherung kann Hinterbliebene absichern und eine private Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadenersatzforderungen. Andere Verträge dienen eher dem Komfort oder übernehmen überschaubare Kosten.

Daher sollte zuerst geprüft werden:

  • Welcher Schaden ist versichert?
  • Könnte dieser Schaden die eigene finanzielle Existenz gefährden?
  • Besteht das Risiko in der heutigen Lebenssituation noch?
  • Könnte der mögliche Schaden aus eigenen Rücklagen bezahlt werden?

Je schwerer ein Risiko aus eigener Kraft zu tragen wäre, desto vorsichtiger sollte eine Kündigung geprüft werden.

Beispiel 1: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist teuer geworden

Eine 48-jährige Angestellte zahlt seit vielen Jahren in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Der Beitrag ist inzwischen deutlich gestiegen (damit verbunden auch die Leistung in Form einer höheren BU-Rente). Gleichzeitig wurde bei ihr eine chronische Erkrankung festgestellt. Sie überlegt, den alten Vertrag zu kündigen und später eine günstigere Versicherung abzuschließen.

In dieser Situation wäre eine vorschnelle Kündigung besonders riskant. Beim Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielen Alter, Beruf und Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. Ein neuer Anbieter könnte einen höheren Beitrag verlangen, bestimmte Erkrankungen ausschließen oder den Antrag ganz ablehnen.

Die bestehende Versicherung kann daher wertvoller sein, als es der monatliche Beitrag zunächst vermuten lässt. Die Verbraucherzentrale zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigen Absicherungen des Erwerbseinkommens und weist darauf hin, dass der Schutz grundsätzlich bis zum Ruhestand reichen sollte.

Bevor gekündigt wird, können andere Möglichkeiten geprüft werden:

  • Lässt sich die versicherte Rente reduzieren?
  • Kann eine nicht mehr benötigte Zusatzleistung entfallen?
  • Ist eine vorübergehende Beitragsstundung möglich?
  • Hat sich das zu versichernde Einkommen tatsächlich so stark verringert, dass weniger Schutz genügt?

Eine Kündigung sollte hier erst erwogen werden, wenn das finanzielle Risiko auch ohne Vertrag tragbar ist oder ein gleichwertiger neuer Schutz verbindlich besteht.

Beispiel 2: Die Risikolebensversicherung nach Rückzahlung des Kredits

Ein Ehepaar hat vor 20 Jahren eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Damals waren die Kinder klein und das Eigenheim hoch verschuldet. Inzwischen sind die Kinder wirtschaftlich selbstständig und der Immobilienkredit ist fast vollständig zurückgezahlt.

Hier hat sich der ursprüngliche Absicherungsbedarf deutlich verändert. Eine Risikolebensversicherung dient ausschließlich dem Todesfallschutz und nicht dem Vermögensaufbau. Die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Vertrag überflüssig ist. Vor einer Kündigung sollte das Paar prüfen:

  • Ist einer der Partner weiterhin finanziell vom Einkommen des anderen abhängig?
  • Gibt es noch größere Schulden?
  • Reichen Vermögen, Rentenansprüche und sonstige Einnahmen für den Hinterbliebenen?
  • Ist die Restlaufzeit ohnehin nur noch kurz?

Sind keine finanziell abhängigen Angehörigen und keine wesentlichen Verpflichtungen mehr vorhanden, kann eine Kündigung oder eine planmäßige Beendigung vertretbar sein. Besteht dagegen weiterhin eine Versorgungslücke, kann der Vertrag trotz veränderter Lebenssituation sinnvoll bleiben.

Beispiel 3: Eine alte Kapitallebensversicherung oder Fondspolice

Ein 56-jähriger Versicherter zahlt seit vielen Jahren monatlich 180 Euro in eine Kapitallebensversicherung ein. Die Entwicklung enttäuscht ihn, und er möchte das Geld lieber selbst anlegen. Der aktuelle Rückkaufswert liegt jedoch deutlich unter der Summe seiner bisherigen Einzahlungen.

Bei solchen Verträgen sollten drei Möglichkeiten miteinander verglichen werden:

  1. den Vertrag mit Beitragszahlung fortführen,
  2. den Vertrag beitragsfrei stellen,
  3. den Vertrag kündigen und den Rückkaufswert auszahlen lassen.

Bei einer Kündigung erhält der Versicherte nicht einfach sämtliche eingezahlten Beiträge zurück, sondern den vertraglich berechneten Rückkaufswert. Die jährliche Standmitteilung soll unter anderem den Auszahlungsbetrag bei Kündigung und die Leistung bei einer Beitragsfreistellung ausweisen.

Eine Beitragsfreistellung kann eine Zwischenlösung sein: Es werden keine weiteren Beiträge gezahlt, während der bestehende Vertrag mit einer reduzierten Leistung weiterläuft. Auch diese Variante kann jedoch Nachteile haben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, Kündigung, Beitragsfreistellung und Fortführung anhand konkreter Vertragsdaten miteinander zu vergleichen.

Wichtige Unterlagen sind:

  • aktueller Rückkaufswert,
  • garantierte Ablaufleistung,
  • prognostizierte Ablaufleistung,
  • beitragsfreie Versicherungssumme,
  • laufende Kosten,
  • steuerliche Behandlung,
  • das verfügbare Fondsuniversum,
  • eventuell enthaltene Zusatzversicherungen.

Erst daraus lässt sich mit Hilfe finanzmathematischer Berechnungen erkennen, was als wirtschaftlich sinnvolle Lösung erscheint.

Beispiel 4: Die Zusatzversicherung wird kaum genutzt

Bei existenziellen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder der finanziellen Absicherung von Angehörigen wiegt der Schutz häufig schwerer als eine kurzfristige Beitragsersparnis. Bei kleineren, selbst tragbaren Risiken kann eine Kündigung dagegen sinnvoll sein."

Eine Rentnerin zahlt monatlich für mehrere Zusatzversicherungen: eine Brillenversicherung, eine Auslandsreisekrankenversicherung und eine Zahnzusatzversicherung. Sie möchte ihre laufenden Kosten reduzieren.

Hier sollten die Verträge nicht nur danach bewertet werden, ob in den vergangenen Jahren Leistungen beansprucht wurden. Eine Versicherung kann sinnvoll sein, obwohl bislang kein Schaden eingetreten ist. Entscheidend ist vielmehr, welche zukünftigen Kosten abgesichert sind und ob diese Kosten selbst getragen werden könnten.

Bei einer Zahnzusatzversicherung könnte außerdem ein späterer Neuabschluss schwierig oder teurer werden. Bei privaten Krankenzusatzversicherungen ist fast immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Eine einfache Brillenversicherung kann dagegen möglicherweise entbehrlich sein, wenn ihre Leistungen begrenzt sind und die Kosten einer neuen Brille aus Rücklagen bezahlt werden können. Der Vertragsvergleich sollte also nicht nach dem Muster "genutzt oder nicht genutzt" erfolgen, sondern nach möglichem Schaden, Beitrag und tatsächlicher Leistung.

Nicht wegen bereits gezahlter Beiträge weiterzahlen

Viele Versicherte halten an einem Vertrag fest, weil sie bereits über Jahre eingezahlt haben. Dieses Argument ist verständlich, sollte aber nicht allein ausschlaggebend sein.

Vergangene Beiträge lassen sich durch weiteres Einzahlen nicht zurückholen. Entscheidend ist, was ab heute geschieht:

  • Welche Beiträge werden künftig noch gezahlt?
  • Welche garantierten und möglichen Leistungen stehen dem gegenüber?
  • Welches Risiko besteht ohne den Vertrag?
  • Gibt es bessere oder günstigere Alternativen?

Umgekehrt wäre es ebenso falsch, allein wegen einer enttäuschenden bisherigen Entwicklung sofort zu kündigen. Gerade bei älteren Lebens- und Rentenversicherungen können Garantien, steuerliche Besonderheiten oder ein integrierter Risikoschutz eine Rolle spielen.

Erst Ersatz sichern, dann kündigen

Soll ein wichtiger Schutz durch einen neuen Vertrag ersetzt werden, sollte der alte Vertrag grundsätzlich nicht beendet werden, bevor die neue Versicherung verbindlich angenommen wurde und der gewünschte Schutz tatsächlich besteht.

Das gilt besonders bei:

  • Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  • Risikolebensversicherungen,
  • privaten Krankenzusatzversicherungen,
  • Pflegezusatzversicherungen.

Ein unverbindliches Angebot oder ein günstiger Onlinepreis genügt nicht. Erst nach Gesundheitsprüfung und endgültiger Annahme steht fest, zu welchen Bedingungen der neue Versicherer Schutz gewährt.

Kündigung, Reduzierung oder Beitragsfreistellung?

Zwischen unveränderter Fortführung und vollständiger Kündigung bestehen häufig weitere Möglichkeiten:

  • Versicherungssumme reduzieren,
  • Selbstbeteiligung erhöhen,
  • Zusatzbausteine entfernen,
  • Zahlweise ändern,
  • Vertrag vorübergehend beitragsfrei stellen,
  • Beiträge stunden,
  • Tarif innerhalb desselben Versicherers wechseln.

Welche Varianten möglich sind, hängt vom Vertrag ab. Eine Beitragsfreistellung ist insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen verbreitet. Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung kann eine Kündigung dagegen dazu führen, dass die gezahlten Beiträge vollständig verloren sind.

Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht prüfen

Versicherungsverträge können in der Regel nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Häufig gilt eine Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Die konkrete Frist steht in den Vertragsbedingungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein besonderes Kündigungsrecht bestehen, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Versicherungsfall.

Deshalb sollte die Kündigung nicht nur rechtzeitig, sondern auch nachweisbar erklärt werden. Ebenso wichtig ist es, die Bestätigung des Versicherers und das tatsächliche Vertragsende zu kontrollieren.

Diese Fragen helfen bei der Entscheidung

Vor einer Kündigung sollte geklärt werden:

  • Welches konkrete Risiko deckt der Vertrag ab?
  • Besteht dieses Risiko weiterhin?
  • Könnte der mögliche Schaden selbst getragen werden?
  • Welche Leistungen sind garantiert?
  • Welche finanziellen Folgen hätte eine Kündigung?
  • Gibt es eine Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung?
  • Wäre ein Neuabschluss heute überhaupt noch möglich?
  • Besteht der neue Schutz bereits verbindlich?
  • Passt der Beitrag dauerhaft zum verfügbaren Einkommen?

Fazit

Eine Versicherung sollte nicht allein deshalb weitergeführt werden, weil sie schon lange besteht. Ebenso wenig sollte sie nur wegen eines gestiegenen Beitrags oder einer bisher enttäuschenden Entwicklung vorschnell gekündigt werden.

Bei existenziellen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder der finanziellen Absicherung von Angehörigen wiegt der Schutz häufig schwerer als eine kurzfristige Beitragsersparnis. Bei kleineren, selbst tragbaren Risiken kann eine Kündigung dagegen sinnvoll sein.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist eine genaue Vertragsprüfung besonders wichtig. Liegen Daten wie Rückkaufswert, Beiträge, Kosten und prognostizierte Ablaufleistung vor, können diese Verträge auf ihre Wirtschaftlichkeit hin analysiert werden. Oft liegt ein vernünftige Lösung zwischen unveränderter Fortführung und vollständiger Kündigung: den Schutz reduzieren, einzelne Bausteine entfernen oder den Vertrag beitragsfrei stellen.