Steuern verstehen Wer die Steuern erhält

Eigene Steuern für Bund, Länder und Gemeinden.

Wer Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zahlt, überweist das Geld häufig an ein Finanzamt oder eine Gemeinde. Daraus lässt sich jedoch nicht unmittelbar ableiten, welcher öffentlichen Kasse die Einnahmen am Ende zustehen. Steuererhebung und Verteilung sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Das Grundgesetz legt fest, wie die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden. Manche Steuern fließen ausschließlich an eine staatliche Ebene. Die besonders ertragreichen Gemeinschaftsteuern werden dagegen geteilt. Anschließend sorgen weitere Ausgleichsmechanismen dafür, dass öffentliche Aufgaben nicht nur dort finanziert werden können, wo besonders hohe Steuereinnahmen entstehen.

Eigene Steuern für Bund, Länder und Gemeinden

Ein Teil der Steuern steht ausschließlich dem Bund zu. Dazu gehören beispielsweise Energie-, Strom-, Tabak-, Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Diese Einnahmen fließen in den Bundeshaushalt und dienen der Finanzierung von Aufgaben des Bundes. Dazu zählen unter anderem Verteidigung, Bundesverwaltung, überregionale Verkehrsinfrastruktur und Zuschüsse zu den Sozialversicherungen.

Auch die Länder verfügen über eigene Steuereinnahmen. Zu den Landessteuern gehören unter anderem:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • Grunderwerbsteuer,
  • Biersteuer,
  • Rennwett- und Lotteriesteuer.

Die Einnahmen stehen grundsätzlich dem jeweiligen Bundesland zu. Dabei kann der tatsächliche Ertrag regional stark schwanken. Ein Land mit hohen Immobilienpreisen kann beispielsweise bei der Grunderwerbsteuer wesentlich höhere Einnahmen erzielen als ein Land mit niedrigeren Kaufpreisen und weniger Immobilientransaktionen.

Zu den klassischen Gemeindesteuern gehören Grundsteuer, Gewerbesteuer und örtliche Aufwandsteuern wie Hunde-, Vergnügungs- oder Zweitwohnungsteuer. Die Gemeinden dürfen bei Grund- und Gewerbesteuer innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eigene Hebesätze festlegen. Deshalb kann die Belastung je nach Wohn- oder Unternehmensstandort unterschiedlich ausfallen. Das Grundgesetz ordnet das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer grundsätzlich den Gemeinden zu.

Gemeinschaftsteuern als wichtigste Einnahmequelle

Die finanziell bedeutendsten Steuern werden nicht nur einer Ebene zugeordnet. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftsteuern. Ihr Aufkommen wird zwischen Bund und Ländern sowie teilweise den Gemeinden verteilt.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer erhalten Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent. Die verbleibenden 15 Prozent fließen an die Gemeinden. Bei der Körperschaftsteuer teilen sich Bund und Länder die Einnahmen jeweils zur Hälfte. Gemeinden erhalten daraus keinen direkten Anteil. Die Abgeltungsteuer auf Zins- und bestimmte Veräußerungserträge wird zu jeweils 44 Prozent auf Bund und Länder sowie zu 12 Prozent auf die Gemeinden verteilt.

Die Aufteilung der Umsatzsteuer ist komplizierter und kann sich durch gesetzliche Änderungen verschieben. Für 2025 entfielen nach vorläufigen Angaben etwa 48,3 Prozent auf den Bund, 48,8 Prozent auf die Länder und 2,8 Prozent auf die Gemeinden. Die kleinen Rundungsabweichungen zeigen bereits, dass diese Verteilung nicht als dauerhaft unveränderlicher Schlüssel verstanden werden sollte.

Der Wohn- oder Unternehmensort entscheidet nicht allein

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland vor der Verteilung insgesamt rund 989,8 Milliarden Euro Steuern eingenommen. Nach der Verteilung verblieben 388,7 Milliarden Euro beim Bund, 415,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 150,9 Milliarden Euro bei den Gemeinden. Weitere 34,9 Milliarden Euro wurden an die Europäische Union abgeführt. Den größten Teil des gesamten Steueraufkommens bildeten die Gemeinschaftsteuern."

Die Aufteilung einer Steuer bedeutet noch nicht, dass das Geld genau dort verbleibt, wo es eingenommen wurde. Bei der Einkommensteuer erhalten Gemeinden zwar einen festen Anteil. Dieser wird jedoch nach gesetzlich geregelten Schlüsseln auf die einzelnen Kommunen verteilt.

Auch die Lohnsteuer eines Beschäftigten verbleibt nicht einfach vollständig bei dem Finanzamt, an das der Arbeitgeber sie abgeführt hat. Gerade bei Unternehmen mit Beschäftigten, Betriebsstätten oder Konzernstrukturen in mehreren Bundesländern wäre eine reine Zuordnung nach dem Ort der Zahlung häufig ungeeignet. Deshalb bestehen Regelungen zur Zerlegung und Verteilung des Aufkommens.

Besonders sichtbar ist der örtliche Bezug dagegen bei der Gewerbesteuer. Das Finanzamt ermittelt zunächst den Gewerbesteuermessbetrag. Die Gemeinde wendet darauf ihren eigenen Hebesatz an. Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden müssen die Besteuerungsgrundlage unter Umständen auf diese Standorte verteilen. Die Gewerbesteuer ist damit eine wichtige Verbindung zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit am Ort und der Finanzierung kommunaler Aufgaben.

Unterschiede zwischen den Bundesländern werden ausgeglichen

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist in Deutschland regional unterschiedlich. Steuerstarke Länder würden bei einer reinen Verteilung nach dem örtlichen Aufkommen deutlich mehr Einnahmen erhalten als finanzschwächere Länder. Gleichzeitig müssen alle Länder Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte und Verwaltungen finanzieren.

Der bundesstaatliche Finanzausgleich soll diese Unterschiede verringern. Ein zentraler Bestandteil ist die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Finanzstarke Länder erhalten dabei Abschläge, während finanzschwächere Länder Zuschläge bekommen. Zusätzlich kann der Bund bestimmten Ländern Bundesergänzungszuweisungen gewähren. Ziel ist keine vollständige Gleichheit, sondern eine Annäherung der finanziellen Möglichkeiten.

Fast eine Billion Euro Steuereinnahmen

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland vor der Verteilung insgesamt rund 989,8 Milliarden Euro Steuern eingenommen. Nach der Verteilung verblieben 388,7 Milliarden Euro beim Bund, 415,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 150,9 Milliarden Euro bei den Gemeinden. Weitere 34,9 Milliarden Euro wurden an die Europäische Union abgeführt. Den größten Teil des gesamten Steueraufkommens bildeten die Gemeinschaftsteuern.

Diese Zahlen machen deutlich, warum die Verteilungsregeln so wichtig sind. Es geht nicht nur darum, welche staatliche Stelle eine Steuer erhebt. Entscheidend ist, welcher Ebene die Einnahmen gesetzlich zustehen und wie sie anschließend zwischen Regionen und öffentlichen Haushalten ausgeglichen werden.

Das deutsche Steuersystem verbindet damit Eigenverantwortung und gemeinschaftliche Finanzierung. Bund, Länder und Gemeinden verfügen über eigene Einnahmen, sind bei den wichtigsten Steuerarten aber eng miteinander verbunden.