Beitragserhöhungen sind in der PKV die Regel Die ewigen Beitragsanpassungen in der PKV nerven

Gerade der allmählich in den Blick kommende Jahreswechsel hält für viele PKV-Versicherte eine unangenehme Überraschung bereit: die Mitteilung über steigende Beiträge. Denn in vielen Fällen endet mit dem Kalenderjahr auch das Versicherungsjahr. Das ist der übliche Zeitpunkt, ab dem Beitragsanpassungen wirksam werden.

Es kommt dabei nicht selten vor, dass Beitragssteigerungen drastisch ausfallen. Veränderungen im zweistelligen Prozentbereich - zum Beispiel 10 Prozent oder 20 Prozent - sind keineswegs außergewöhnlich. Für die Betroffenen bedeutet das regelmäßig einen Schock, der sofort die Frage auslöst, was sich dagegen tun lässt. Die Antwort ist nicht so einfach. Der "Fluchtweg" zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist meist versperrt, zumindest schwer zu realisieren. Und beim - theoretisch immer möglichen - Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter gibt es ebenfalls Hürden.

Nicht hektisch agieren - Beitragsanpassungen sind normal

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Mitteilung einer Beitragserhöhung, ruhig Blut zu bewahren und nicht unüberlegt zu agieren. Beitragserhöhungen im Lauf der Zeit sind in der PKV die Regel, nicht die Ausnahme. Bei allgemein besserer medizinischer Versorgung, höherer Lebenserwartung und steigenden Gesundheitskosten müssen die Versicherer ihre Prämien anpassen, damit die Kalkulation weiter stimmt. Beitragserhöhungen dürfen aber nicht willkürlich oder rein geschäftspolitisch begründet erfolgen, sondern hierfür gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben.

Die PKV-Beiträge sind in der letzten Dekade daher auch aufs Jahr betrachtet nicht stärker gestiegen als bei den gesetzlichen Krankenkassen, sogar etwas weniger.

Danach ist eine Beitragsanpassung dann zulässig und geboten, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif von der ursprünglichen Kalkulation um mehr als zehn Prozent (manchmal auch fünf Prozent) abweichen. Solange diese Schwelle nicht überschritten wird, bleiben die Beiträge stabil. Wird die Anpassung ausgelöst, findet im Prinzip eine komplette Neukalkulation des Tarifs statt und zuvor unterbliebene Veränderungen werden sozusagen nachgeholt. Durch diesen Mechanismus kommt es zwangsläufig zu Beitragssprüngen nach Phasen der Kontinuität. Die durchschnittliche jährliche Beitragsveränderung ist üblicherweise deutlich geringer.

Wenn die Beiträge zur Last werden

Die PKV-Beiträge sind in der letzten Dekade daher auch aufs Jahr betrachtet nicht stärker gestiegen als bei den gesetzlichen Krankenkassen, sogar etwas weniger. Selbst eine zweistellige Beitragserhöhung bedeutet daher nicht automatisch, dass die Krankenversicherung "zu teuer" ist. Das lässt sich letztlich nur durch Vergleich mit Prämien für andere PKV-Tarife mit gleichwertigen Leistungen feststellen, wobei korrekterweise die Beitragshistorie berücksichtigt werden müsste, was nicht ganz einfach ist.

Trotzdem kann eine sprunghafte Beitragsanpassung dazu führen, dass eine Beitragsbelastung als zu hoch, im Extremfall als nicht mehr tragfähig angesehen wird. Oft sind ältere Menschen betroffen, aber auch Personen mit grundlegend veränderten Lebensverhältnissen (Scheidung, Krankheit, Berufsunfähigkeit usw.) oder mit zusätzlich zu versichernden Familienmitgliedern. Welche Möglichkeiten haben Privatversicherte, um sich innerhalb des privaten Systems Entlastung zu verschaffen? Folgende Optionen gibt es:

  • Wechsel zu einem günstigeren Anbieter: diese Möglichkeit steht in der Regel nur jüngeren, gesunden Versicherten offen, bei denen noch wenig Altersrückstellungen gebildet worden sind. Wer schon länger in einem PKV-Tarif versichert ist, dem geht beim Anbieterwechsel ein großer Teil der Altersrückstellungen verloren. Der Wechsel lohnt sich daher wirtschaftlich meist nicht. Außerdem muss bei Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar Ablehnung des Versicherungsantrags gerechnet werden.
  • Vereinbarung von Selbstbehalten: sofern dies im bestehenden Tarif überhaupt möglich ist, bedeutet eine Selbstbeteiligung ein zweischneidiges Schwert. Sie rechnet sich nur, wenn wenig Bedarf an Versicherungsleistungen besteht, was naturgemäß schwer vorherzusehen ist.
  • Einschränkung von Leistungen: wer auf Leistungen bei seiner privaten Krankenversicherung verzichtet, zahlt auch weniger Beiträge. Jeder muss dabei selbst definieren, wo seine persönliche "Schmerzgrenze" beim Leistungsverzicht liegt. Die geringsten Leistungen bietet als regulärer Versicherungstarif der Basistarif in der PKV.
  • Wechsel in einen günstigeren Tarif des eigenen Versicherers:  vielfach gibt es auch beim bisherigen Versicherer günstigere Tarife mit einem ähnlichen Leistungsniveau. Hier ist ein Wechsel jederzeit und unter voller Mitnahme der Altersrückstellungen möglich. Darauf besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch (§ 204 VVG). Das ist in der Regel die beste Möglichkeit, bei den Beiträgen zu sparen. Allerdings gibt es natürlich auch im neuen Tarif Beitragsanpassungen.

 

Ein Artikel von Holger Scheve.