Serie Finanzwissen: Finanzwissen Anleihen Emittenten und Genussscheine
Anleger, die ihr Kapital in Anleihen oder Genussscheinen anlegen wollen, benötigen zur Risikobeurteilung Informationen über den Emittenten des Papiers.
Anleihen, Schuldverschreibungen, Obligationen, Bonds, Renten oder Rentenpapiere sind unterschiedliche Bezeichnungen für verzinsliche Wertpapiere. Der Herausgeber solcher Papiere wird als Emittent bezeichnet. Der Emittent ist gegenüber dem Inhaber der Wertpapiere zum Ende der Laufzeit zur Rückzahlung des Kapitals und in der Regel zur termingerechten Zahlung von Zinsen verpflichtet. Um die Bonität des Emittenten zu beurteilen, müssen sich Anleger vor dem Kauf der Anleihe gründlich informieren.
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Emittenten von Anleihen sind:
- öffentliche Hand (Bund, Bundesländer, Kommunen)
- Kreditinstitute
- Unternehmen
Öffentliche Anleihen
Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden nutzen häufig die Möglichkeit, ihren Finanzbedarf durch die Herausgabe von öffentlichen Anleihen zu decken. Aber auch bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Emittenten von Schuldverschreibungen. Öffentliche Anleihen werden mit unterschiedlichen Laufzeiten begeben und gelten als sehr sicher.
Banken als Emittenten von Schuldverschreibungen
Als Bankschuldverschreibungen werden Anleihen bezeichnet, die von Sparkassen, privaten Banken, Genossenschaftsbanken oder Bausparkassen herausgegeben werden. 'Gedeckte Bankschuldverschreibungen' (zum Beispiel Hypothekenpfandbriefe oder Pfandbriefe) sind weniger riskant, weil sie während der gesamten Laufzeit besichert sind. Sparkassenbriefe oder Sparbriefe hingegen sind ungedeckte Bankschuldverschreibungen. Oft werden diese Papiere als Namensschuldverschreibung mit einer Nachrangabrede begeben. Im Falle der Insolvenz des Emittenten ist es möglich, dass Ansprüche der Inhaber solcher Papiere nicht befriedigt werden.
Besondere Aufmerksamkeit bei ausländischen Emittenten
Besonders gründlich müssen Sie sich informieren, wenn die Papiere von einem ausländischen Staat, einer Bank oder einem Unternehmen im Ausland begeben werden. In vielen Ländern gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind.
Genussscheine
Eine weitere Möglichkeit der Kapitalbeschaffung bietet die Ausgabe von Genussscheinen. Obwohl Genussscheine im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) als Vermögensanlagen gelten, gibt es keine detaillierten gesetzlichen Regelungen, an die sich der Emittent bei der Gestaltung der Bedingungen halten muss. In der Regel besteht der Anspruch auf Rückzahlung. Die Laufzeit kann fest vereinbart oder unbegrenzt sein.
Beim Zinsanspruch gibt es bei Genussscheinen ebenfalls verschiedene Möglichkeiten:
- fest vereinbarte Ausschüttungen
- variable Verzinsung
- Beteiligung am Gewinn, gegebenenfalls mit Mindestverzinsung
Im Falle einer Insolvenz sind die Ansprüche der Inhaber von Genussscheinen nachrangig."
Kompetente Beratung dringend angeraten
Falls Sie sich für Genussscheine interessieren, sollten Sie sich von einem unabhängigen Fachmann beraten lassen. Diese speziellen Formen der Schuldverschreibungen bieten im Vergleich zu konventionellen Anleihen zwar höhere Zinsen oder Gewinnbeteiligungen, sind aber auch riskanter.
Ob es zu einer Ausschüttung kommt, kann unter anderem von der Höhe des bilanzierten Gewinns abhängig sein. Im Falle einer Insolvenz sind die Ansprüche der Inhaber von Genussscheinen nachrangig, sodass im ungünstigsten Fall ein Totalverlust auftreten kann.
Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.