Mieterhöhung rechtssicher durchführen Index- vs. Staffelmiete erklärt

Wer eine Wohnung vermietet, kennt das Dilemma: Die laufenden Kosten steigen, die Inflation nagt am Ertrag, doch eine Mieterhöhung anzusprechen fühlt sich unangenehm an. Gleichzeitig möchten Mieter vor willkürlichen Erhöhungen geschützt sein.

Genau für diese Situation bietet das deutsche Mietrecht zwei elegante Lösungen: die Indexmiete und die Staffelmiete. Beide Modelle ermöglichen planbare Mietanpassungen, ohne dass es jedes Mal zu Verhandlungen kommt. Doch welches Modell passt zu welcher Situation?

Die rechtlichen Grundlagen verstehen

Bevor Vermieter eine Mieterhöhung aussprechen, sollten sie sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Das deutsche Mietrecht ist komplex, und Fehler können teuer werden. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig rechtliche Unterstützung suchen - beispielsweise bei Spezialisten für Mietrecht in Passau oder anderen Fachanwälten in der Region.

Bei regulären Mietverträgen greift im Mietrecht die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete maximal um 20 Prozent steigen, in manchen Städten sogar nur um 15 Prozent. Index- und Staffelmiete bieten eine Alternative zu diesen klassischen Erhöhungen nach §558 BGB.

Indexmiete: An die Inflation gekoppelt 

Die Indexmiete orientiert sich am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Das bedeutet: Steigt die Inflation, steigt auch die Miete - sinkt sie theoretisch, könnte auch die Miete sinken. Der große Vorteil liegt in der Objektivität: Niemand muss verhandeln, die Zahlen liegen schwarz auf weiß vor.

Ein konkretes Beispiel: Die Kaltmiete beträgt 800 Euro. Der Verbraucherpreisindex liegt bei der Vertragsunterzeichnung bei 108,5 Punkten. Ein Jahr später steht er bei 112,3 Punkten. Die neue Miete berechnet sich so: 800 Euro × (112,3 ÷ 108,5) = 828 Euro. Die monatliche Mehrbelastung beträgt also 28 Euro.

Wichtig zu wissen: Eine Indexmiete kann frühestens ein Jahr nach Vertragsschluss oder der letzten Anpassung erhöht werden. Zudem sind andere Mieterhöhungen - etwa wegen Modernisierung oder auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete - ausgeschlossen. Die Vereinbarung muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen und kann nicht nachträglich eingeführt werden.

Staffelmiete: Planbare Erhöhungen im Voraus

Bei der Staffelmiete vereinbaren beide Parteien von Anfang an, wie sich die Miete über die Jahre entwickelt. Im Mietvertrag steht beispielsweise: Die Miete beträgt im ersten Jahr 750 Euro, im zweiten Jahr 780 Euro, ab dem dritten Jahr 810 Euro. Beide Seiten wissen sofort, was auf sie zukommt.

Diese Transparenz hat ihren Reiz, besonders für Mieter, die ihre Immobilienfinanzierung langfristig planen möchten oder für Vermieter, die Wertsteigerungen von Renovierungen einpreisen wollen. Die Staffelung muss allerdings für mindestens ein Jahr gelten - monatliche Erhöhungen sind unzulässig.

Ein entscheidender Nachteil: Während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung sind andere Mieterhöhungen tabu. Selbst wenn die Mieten im Viertel durch die Decke gehen, bleibt der Vermieter an die vereinbarten Staffeln gebunden. Umgekehrt können Mieter sicher sein, dass keine zusätzlichen Forderungen kommen.

Welches Modell passt besser?

Die Indexmiete eignet sich besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Sie ist flexibel, fair und schützt beide Seiten vor Überraschungen. Vermieter können sicher sein, dass ihre Einnahmen mit der Inflation Schritt halten, während Mieter vor überzogenen Forderungen geschützt sind. In Niedrigzinsphasen mit geringer Inflation bleibt die Belastung überschaubar.

Die Staffelmiete hingegen bietet maximale Planungssicherheit. Wer weiß, dass in fünf Jahren eine größere Anschaffung ansteht, kann die steigenden Mieten von Anfang an einkalkulieren. Für Vermieter ist dieses Modell attraktiv, wenn sie mittelfristig mit steigenden Instandhaltungskosten rechnen oder gerade umfassend renoviert haben.

Praktische Tipps für beide Seiten

Egal welches Modell: Die Vereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Bei der Indexmiete sollten Vermieter darauf achten, die Erhöhung korrekt zu berechnen und rechtzeitig anzukündigen - mindestens in Textform, besser per Einschreiben.

Bei der Staffelmiete lohnt es sich, realistische Steigerungen zu vereinbaren. Zu hohe Sprünge können Mieter abschrecken, zu niedrige bringen dem Vermieter langfristig Nachteile. Eine jährliche Steigerung von zwei bis drei Prozent liegt oft im vernünftigen Rahmen.

Beide Modelle haben Vor- und Nachteile - die richtige Wahl hängt von der individuellen Situation ab. Wer langfristig denkt und faire Konditionen schafft, profitiert von stabilen Mietverhältnissen und weniger Konflikten. Und das ist letztlich mehr wert als jeder Euro zusätzliche Miete.