Ein Großteil der verkauften Container existierten gar nicht

Container und kein Ende PR Geschädigter zieht vor Gericht

Im Frühjahr 2018 musste die Münchner P&R-Gruppe Insolvenz anmelden. Diese hatte über viele Jahre Anlagen in Schiffscontainern vermarktet. Für rund 54.000 Anleger bedeutete die Insolvenz den Verlust ihres eingesetzten Kapitals - geschätzt zusammen rd. 3,5 Mrd. Euro.

Der als Sicherheit angepriesene Container-Besitz erwies sich dabei als Illusion. Denn im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellte sich heraus, dass ein Großteil der verkauften Container gar nicht existierte. Überdies waren die Verträge zum Container-Investment so komplex, dass bis heute strittig ist, ob Anleger überhaupt Eigentum an den Behältern erworben haben.

Angesichts des immensen Schadens ist es nicht überraschend, dass mancher Anleger versucht, seinen Finanzberater für den entstandenen Verlust in Haftung zu nehmen. Fehlberatung und Vorspiegelung falscher Tatsachen, lautet der Vorwurf. Das Investment sei wegen des vermeintlichen Eigentums an den Containern als sicher hingestellt worden und die Berater hätten den P&R-Angaben blind vertraut, anstatt sie kritisch zu prüfen.

Uneinheitliche Rechtsprechung bei Schadensersatzforderungen

Bisher sind die Gerichte solchen Schadensersatzforderungen nicht immer gefolgt. Die Begründung stellte dann darauf ab, dass zum Zeitpunkt der Anlageempfehlung die drohende Insolvenz für Außenstehende nicht erkennbar gewesen sei. Von einem Finanzberater könne auch nicht eine komplizierte "sachrechtliche" Prüfung von Verträgen erwartet werden, deren Einordnung selbst für ausgebildete Juristen nicht einfach sei. Andere Gerichte entschieden zugunsten der Anleger. Die Urteile sind zum Teil noch nicht rechtskräftig.

Angesichts des immensen Schadens ist es nicht überraschend, dass mancher Anleger versucht, seinen Finanzberater für den entstandenen Verlust in Haftung zu nehmen."

Interessant könnte ein Urteil des Münchner Landgerichts werden, das aktuell über Schadensersatzforderungen aus einem P&R-Investment zu befinden hat. Hier hat ein Anleger seine Bank, die Münchner Bank eG, verklagt. Es geht um ein Investment von 40.000 Euro.

Im Unterschied zu den anderen Verfahren, bei denen stets bankenunabhängige Makler und Vermittler vor Gericht standen, ist erstmals von einem Finanzinstitut Schadensersatz gefordert. Die Münchner Richter haben in dem Verfahren bereits deutlich gemacht, dass an eine Bank höhere Anforderungen bezüglich der rechtlichen Prüfung und wirtschaftlichen Beurteilung von Investments zu stellen seien als an einen freien Vermittler.

Wie weit reicht die Haftung des Finanzberaters?

Auf das endgültige Urteil darf man gespannt sein. Es könnte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Haftung des Finanzberaters bei Anlageempfehlungen haben. Ggf. kommt es auch zu einer höchstrichterlichen Entscheidung.

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