Für offene und geschlossene Investmentfonds besteht Prospektpflicht

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Verkaufsprospekte und Berichte: Sicherheit und Wertigkeit

Für offene und geschlossene Investmentfonds besteht Prospektpflicht. Im Prospekt sind alle relevanten Informationen über Art, Gegenstand und Risiken eines Fonds zu erfassen. Die Verpflichtung zur Prospekterstellung entsteht im Zusammenhang mit der Auflage des Fonds bzw. dem Angebot zum Verkauf. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Verkaufsprospekt greift die sogenannte Prospekthaftung. Schäden, die durch fehlerhafte Prospekte entstehen, sind zu ersetzen.

Inhalte des Prospekts 

Ein Prospekt muss alle Angaben enthalten, die notwendig sind, damit sich Anleger ein zutreffendes Bild über den angebotenen Fonds, insbesondere über die damit verbundenen Risiken, machen können. Für die inhaltliche Gestaltung gelten die allgemeinen Grundsätze der Redlichkeit, Eindeutigkeit, Vollständigkeit, Wahrheit und Klarheit. Außerdem sind gesetzlich bestimmte Mindestangaben vorgeschrieben. Sie betreffen u.a.:

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  • die Darstellung der Anlageziele; 
  • eine gut nachvollziehbare Beschreibung des Risikoprofils; 
  • ggf. die Zulässigkeit von Kreditaufnahmen im Rahmen des Fondsmanagements; 
  • Kostenangaben, insbesondere Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge; 
  • sofern relevant die bisherige Fondsentwicklung; 
  • das typische Anlegerprofil, für das der Fonds gedacht ist; 
  • das Procedere und die Bedingungen bei Anteilsausgabe und -rücknahme; 
  • Umstände, in denen es möglicherweise zu Interessenkonflikten kommen kann. 

Der Verkaufsprospekt muss vor Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdientsleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht werden. Die BaFin prüft ggf., ob die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte abgebildet sind und ob die Darstellung in sich "stimmig" ist. Es handelt sich um eine rein formale Prüfung, nicht beurteilt wird die Qualität des Produktes oder die Seriosität des Anbieters. 

Verkaufsprospekte können einen erheblichen Umfang (50, 100 Seiten und mehr) erreichen. Sie sind auf der Internet-Seite der zuständigen Kapitalverwaltungsgesellschaft (= Fondsgesellschaft) zu veröffentlichen und dem Anleger auf Verlangen kostenlos zugänglich zu machen. 

Wesentliche Anlegerinformation 

Seit Mitte 2011 muss Anlegern bei offenen Publikumsfonds im Rahmen der Anlageberatung eine spezifische Produktinformation, die  "Wesentlichen Anlegerinformationen", zur Verfügung gestellt werden. Diese auch als Produktinformationsblatt oder "Beipackzettel" bezeichnete Darstellung ist eine Art stark komprimierter Verkaufsprospekt mit einigen wesentlichen "Schlüsselinformationen". 

Für die inhaltliche Gestaltung gelten die allgemeinen Grundsätze der Redlichkeit, Eindeutigkeit, Vollständigkeit, Wahrheit und Klarheit."

Halbjahres- und Jahresberichte 

Neben der Prospektpflicht besteht eine laufende Berichtspflicht zur Fondsentwicklung. Dazu ist jeweils zur Mitte und zum Ende des Geschäftsjahres ein Halbjahres- bzw. Jahresbericht aufzustellen und zu veröffentlichen. Der letzte publizierte Halbjahres- oder Jahresbericht muss Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Rechenschaftsberichte, in denen der Fondsstatus und die Entwicklung des Fondsvermögens dargestellt werden. Dementsprechend gehören eine stichtagsbezogene Vermögensaufstellung, die Darstellung der Aufwands- und Ertragslage sowie eine Beschreibung der Wertentwicklung zu den Inhalten. Anlegern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, sich ein Urteil zu bilden, ob die Anlageziele erreicht wurden und die Fonds-Performance den Erwartungen entspricht.

Um das Risiko eines Regelverstoßes zu verringern wie auch die Wertigkeit eines Investmentfonds zu gewährleisten, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines sachkundigen und unabhängigen Beraters.

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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