Vermögensverwaltung stellt wohl die umfassendste Dienstleistung im Bereich der Anlagen für Kunden dar

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Geldanlage Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung stellt wohl die umfassendste Dienstleistung im Bereich der Anlagen für Kunden dar. Der Vermögensverwalter betreibt mehr als die Verwaltung des ihm anvertrauten Vermögens, er agiert im Rahmen der ihm eingeräumten Entscheidungsspielräume selbstständig und trifft Anlageentscheidungen, ohne dafür jedes Mal einen erneuten Auftrag zu erhalten. Das Kreditwesengesetz verwendet dafür den Begriff "Finanzportfolioverwaltung".

Wegen dieser weitreichenden Befugnisse unterliegt die Vermögensverwaltung besonders umfangreichen Regelungen und Vorgaben. Der Anleger, der sein Vermögen in die Hände eines Vermögensverwalters gibt, soll sicher sein, dass mit seinem Geld verantwortungsvoll und seinen Vorstellungen entsprechend umgegangen wird. Das ist die Voraussetzung dafür, um nicht selbst Anlageentscheidungen treffen zu müssen, sondern Profis diese Aufgabe zu überlassen.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Geeignetheitsprüfung und Anlagestrategie 

Die Basis der Vermögensverwaltung ist - wie in der Anlageberatung - die sogenannte Geeignetheitsprüfung. Der Vermögensverwalter muss sich zu Beginn der Geschäftsbeziehung nicht nur über Erfahrungen und Kenntnisse des Anlegers mit Finanzgeschäften informieren. Er muss auch eine umfassende Bestandsaufnahme der finanziellen Verhältnisse, der Anlageziele und der Risikoeinstellung des Anlegers durchführen, um auf dieser Grundlage die Geeignetheit von Wertpapieren und anderer Finanzinstrumente im Rahmen seiner Tätigkeit als Vermögensverwalter beurteilen zu können. 

Darauf aufbauend vereinbart der Vermögensverwalter mit dem Kunden eine Anlagestrategie. Darunter ist die planmäßige Vorgehensweise zu verstehen, nach der der Vermögensverwalter Anlageentscheidungen treffen soll. Die Anlagestrategie ist die "Richtschnur" für das Handeln des Vermögensverwalters. Er darf nur Entscheidungen treffen, die durch die Anlagestrategie gedeckt sind. Abweichungen davon sind eine Pflichtverletzung, die ggf. Schadensersatzansprüche begründen können. 

Regelmäßiges Reporting 

Zu den Pflichten des Vermögensverwalters gehört ein umfangreiches "Reporting" gegenüber dem Kunden. Der Vermögensverwalter muss periodische Aufstellungen über seine Dienstleistungen und die für den Anleger getätigten Geschäfte zur Verfügung stellen. Zu den Angaben gehört die Auflistung der durchgeführten Transaktionen, der angefallenen Zahlungen (Dividenden, Zinsen, sonstige) sowie der in Rechnung gestellten Gebühren und Entgelte. Das Reporting hat alle sechs Monate, auf Kundenantrag alle drei Monate zu erfolgen. 

Vermögensverwaltung - individuell oder standardisiert 

Der Vermögensverwalter berechnet für seine Tätigkeit eine laufende Verwaltungsgebühr, ggf. auch eine Gewinnbeteiligung. Als persönliche Dienstleistung kommt die Vermögensverwaltung vor allem bei größeren Privatvermögen und Vermögen institutioneller Kunden in Betracht, weil gewisse Größenordnungen erforderlich sind, damit sich die individuelle Vermögensverwaltung rentiert. Für "kleinere" Vermögen gibt es andere Vermögensverwaltungs-Lösungen: 

  • Vermögensverwaltende Fonds sind Mischfonds oder Dachfonds, bei denen das Fondsmanagement ähnlich wie ein Vermögensverwalter agiert. 
  • Standardisierte Vermögensverwaltung: Hier wählt der Kunde unter verschiedenen angebotenen Anlagestrategien. Alle unter einer Anlagestrategie zur Verfügung gestellten Vermögen werden dabei in gleicher Weise - standardisiert - verwaltet. Standardisierte Vermögensverwaltung findet u.a. in bestimmten Ausprägungen des Robo-Advising statt.

 

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

 

 

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.