Im Schnitt sind die Kontoführungsgebühren in den letzten sechs Jahren um rund 40 Prozent gestiegen

BGH verdeutlicht Bankkunden erhalten Geld zurück

Schweigen heißt Zustimmung - nach diesem Prinzip sind sehr viele Kreditinstitute in der Vergangenheit bei der Erhöhung von Gebühren verfahren. Gebührenanpassungen auf AGB-Grundlage wurden automatisch wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb bestimmter Fristen widersprach.

Eine in dieser pauschalen Form unzulässige Regelung, wie der BGH in einem aufsehenerregenden Urteil Ende April festgestellt hat. Das Urteil besitzt unter Umständen weitreichende Folgen. Auf das Kreditgewerbe könnten erhebliche Forderungen nach Erstattung unrechtmäßig erhobener Entgelte zukommen.

Bisherige Praxis unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern

In dem vom BGH zu entscheidenden Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Postbank geklagt. Die Richter gaben den Verbraucherschützern Recht. Diese hatten AGB-Klauseln, wonach weitreichende einseitige Änderungen in Bankverträgen ohne explizite Zustimmung des Kunden möglich sind, wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucherseite für nichtig erklärt. Die Richter hatten bei dieser Gelegenheit auch deutlich gemacht, dass das Urteil über den konkret zu entscheidenden Fall hinaus Wirkung entfalten könne. In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung wird dies nochmals bestätigt - mit möglichen unangenehmen Folgen für die Banken.

Diese haben in den vergangenen Jahren kräftig an der Gebührenschraube gedreht. Im Schnitt sind die Kontoführungsgebühren in den letzten sechs Jahren um rund 40 Prozent gestiegen. Die Banken wollten damit Ertragsausfälle durch die anhaltenden Niedrigzinsen kompensieren. Die einseitige Anpassung auf der Basis von "Schweigen heißt Zustimmung" ist - über die Postbank hinaus - gängige Praxis in der Branche. Die Richter haben die einseitige Anpassung zwar nicht in Bausch und Bogen für unzulässig erklärt, aber den Rahmen dafür wesentlich enger gezogen.

Schweigen heißt eben nicht Zustimmung."

Gebührenerhöhungen in den letzten drei Jahren betroffen

Konsequenz: eine Vielzahl an Gebührenerhöhungen im Kreditgewerbe in den letzten Jahren würde einer richterlichen Überprüfung nicht standhalten. Bei umfassenden Forderungen nach Rückerstattung könnten nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf die Institute bis zu drei Milliarden Euro Kosten zukommen. Wegen bestehender Verjährungsregelungen sind Gebührenmaßnahmen ab 2018 betroffen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage: auf eine automatische Rückerstattung dürften Bankkunden wohl trotzdem vergeblich hoffen. Unberechtigt erhobene Gebühren müssen in jedem einzelnen Fall zurückgefordert werden. Als Kunde ist man also gezwungen, selbst aktiv zu werden. Dass die meisten Kunden diese Mühe scheuen, ist wohl die heimliche Hoffnung des Kreditgewerbes. Denn am Richterspruch an sich gibt es wenig zu deuteln.

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