Laut Gesetz steht einem Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird

Musterfall? Bei Bankenfehler muss die Vorfälligkeitsentschädigung erstattet werden

Weil eine Bank einen Kunden falsch informierte, wurde sie verurteilt, die hohe Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten. Dieses aktuelle Gerichtsurteil könnte für manchen Kreditnehmer von Interesse sein.

Laut Gesetz steht einem Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Für jemanden, der zum Beispiel eine Immobilie vor Ablauf der Finanzierung verkaufen will oder muss, kann das richtig teuer werden. Das Gesetz sagt aber auch, dass dieser Anspruch auf Ausgleich des entstandenen Zinsschadens verfällt, wenn der Kreditgeber seinen Vertragspartner nicht korrekt über die Berechnung der Entschädigung informiert hat. Betroffene sollten ihre Verträge also sorgfältig in dieser Hinsicht überprüfen lassen und sich gegebenenfalls auf ein aktuelles Urteil des hessischen Landgerichtes berufen.

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Worum geht es beim Urteil des LG Darmstadt (Az. 13 O 6/22)?

  • Eine hessische Volksbank forderte eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehr als 14.000 Euro, weil der Kunde wegen der Veräußerung seiner Immobilie sein Darlehen vor Ablauf des Vertrages ablöste.
  • Laut Vertrag wird der Schaden, der der Bank wegen der vorzeitigen Rückzahlung entsteht, auf Basis der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Zinssatz und dem Zinssatz von Hypothekenpfandbriefen berechnet. Für die Berechnung des Zinsschadens werden Pfandbriefe herangezogen, die eine Laufzeit haben, die der Restlaufzeit des abzulösenden Kredites entsprechen.

Das Gesetz sagt, dass der Anspruch auf Ausgleich des entstandenen Zinsschadens verfällt, wenn der Kreditgeber seinen Vertragspartner nicht korrekt über die Berechnung der Entschädigung informiert hat."

Zeitpunkt der Kündigung ist entscheidend

Das Gericht prüfte den Kreditvertrag und fand einen entscheidenden Fehler: Im Vertrag wurde die Laufzeit mit mehr als 33 Jahren angegeben.

Stattdessen muss bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung von der Rest-Laufzeit des Kredits ausgegangen werden.

Diese läuft bis zu dem Tag, an dem der Kunde den Vertrag regulär kündigen könnte. In der Regel ist das zehn Jahre nach Vertragsschluss möglich, weil dann üblicherweise die Zinsbindungsfrist endet.

Diese Unterscheidung ist extrem wichtig, denn die Zinssätze von Hypothekenpfandbriefen unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Laufzeit sehr stark.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Eine Untersuchung zeigt, dass nicht nur die verurteilte Bank fehlerhafte Verträge mit ihren Kunden abschließt. Vergleichbare Passagen finden sich auch in den Kreditverträgen von Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen, Bausparkassen und anderen Kreditinstituten. Unter Umständen könnten Sie Ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung sogar rückwirkend zurückfordern. Das wäre möglich, wenn Sie Ihren Vertrag ab 2016 geschlossen und nach 2019 vorzeitig gekündigt haben.

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