Ohne Nachweis keine Transaktion

BaFin Bei Bargeldeinzahlungen muss die Herkunft nachgewiesen werden

Wenig bemerkt von der Öffentlichkeit gelten seit Anfang August strengere Regeln für Bargeldeinzahlungen bei Banken. Wer mehr als 10.000 Euro bar einzahlt, muss die Herkunft des Geldes nachweisen. So will es die BaFin, die damit ihre Vorgaben zur Anwendung des Geldwäschegesetzes verschärft hat.

Bartransaktionen in größerem Umfang stehen immer wieder im Verdacht, für Geldwäsche oder Finanzierung von kriminellen Aktivitäten bis hin zur Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Dem will die Bankenaufsicht mit ihren neuen Nachweispflichten entgegenwirken.

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Ohne Nachweis keine Transaktion

Der Nachweis muss direkt bei Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden. Die Nachweispflicht gilt nicht nur bei Einmaleinzahlungen über 10.000 Euro, sondern auch dann, wenn die Einzahlung in Teilbeträgen erfolgt, die zusammen die 10.000 Euro-Grenze überschreiten. Soll die Bareinzahlung zum Kauf von Edelmetallen dienen oder sollen Währungen getauscht werden, tritt die Nachweispflicht schon bei Beträgen ab 2.500 Euro ein, wenn die Transaktion nicht bei der eigenen Hausbank stattfindet. Wird kein Nachweis erbracht, muss die Bank die Annahme des Geldes und die Durchführung von Transaktionen verweigern.

Mögliche Nachweisinstrumente im Überblick

Die Herkunft von Bargeld lässt sich nachweisen durch:

  • aktuelle Kontoauszüge über entsprechende Barauszahlungen von eigenen Konten bei anderen Instituten;
  • Barauszahlungsquittungen anderer Geldhäuser;
  • Sparbücher, in denen eine entsprechende Abhebung vermerkt ist;
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege über entsprechende Barzahlungs-Geschäfte (Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen gegen Barzahlung);
  • Dokumente und Verträge über entsprechende Barzuwendungen (im Rahmen von Schenkungen, Testamenten, letztwilligen Verfügungen usw.).

Wird der Zweck erreicht?

Ob der beabsichtigte Zweck erreicht wird, illegale Bargeld-Machenschaften einzudämmen, muss offen bleiben. Grundsätzlich sind solche Nachweise nicht vor Fälschung sicher. Gerade wer in Geldwäsche versiert ist, wird sich in dieser Hinsicht zu helfen wissen. Auf der anderen Seite muss ein fehlender Nachweis nicht automatisch bedeuten, dass eine illegale Bartransaktion vorliegt. Wer größere Summen über längere Zeit zu Hause aufbewahrte und sie jetzt einzahlen will, wird Probleme haben, einen aktuellen Nachweis über die Herkunft vorzulegen.

Wer mehr als 10.000 Euro bar einzahlt, muss die Herkunft des Geldes nachweisen."

Die angezeigten Geldwäsche-Fälle in Deutschland sind seit einigen Jahren rückläufig. Inwieweit das an tatsächlich rückläufiger krimineller Aktivität oder an laxer Kontrolle liegt, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Im Bundestagswahlkampf sorgten Ermittlungen gegen die Geldwäscheeinheit FIU beim Zoll wegen Nachlässigkeiten bei Geldwäsche-Meldungen für Schlagzeilen.

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