Bail-in könnte für Privatkunden teuer werden Bloß keine Bankenpleiten
Mit der Abwicklungsrichtlinie BRRD liegt seit 2016 eine Handlungsanweisung für den Fall einer Bankenpleite vor. Diese verschont die Bankkunden keinesfalls, soll aber die Beteiligung der Steuerzahler verhindern.
Es sind Milliarden Steuergelder geflossen, um die in der Finanzkrise in Schieflage geratenen Banken zu retten. Besonders ärgerlich war jedoch, dass in erster Linie die Interessen der Gläubiger der betroffenen Banken, aber auch die der Aktionäre und Mitarbeiter bedient wurden. Es regte sich Unmut, es hagelte Kritik - die Europäische Union hat reagiert: Die Abwicklungsrichtlinie BRRD soll Transparenz schaffen und Steuerzahler schützen. Ein Blick auf die Details.
Autorenbox (bitte nicht verändern)
EU-Abwicklungsrichtlinie für Bankenpleiten - Bankkunden werden geschröpft
Bereits seit dem 1. Januar 2016 gilt die Abwicklungsrichtlinie BRRD, die innerhalb der EU die Steuerzahler vor den finanziellen Folgen schützen soll, muss eine Bank Insolvenz anmelden.
Bankkunden sollten wissen, dass sie mit ihrem Bankguthaben zum Gläubiger der Bank und damit auch Bestandteil der Haftungskaskade werden."
Es wurde nach langen Diskussionen eine sogenannte Haftungskaskade für den Fall festgelegt, sollte ein Geldinstitut in Schieflage geraten. So müssen neben den Aktionären auch die Gläubiger der betroffenen Bank Abstriche machen, also auf einen Teil oder die gesamte Forderung gegenüber der Bank sowie auf Anteile verzichten. Schwierig zu kommunizieren ist jedoch, dass zu den Gläubigern eben auch die Kunden gehören.
Bis zum Vermögen von 100.000 Euro genießen die Bankkunden jedoch Schutz. Alle darüber hinausgehenden Ersparnisse geraten jedoch in einer solchen Krisensituation in Gefahr - und das nicht nur in der Theorie. Ein solcher Bail-in wurde bereits im Jahr 2013 auf Zypern durchgeführt: Ohne Zustimmung der Anleger mit Vermögen über 100.000 Euro wurden diese zur Rettung der Banken herangezogen.
Die Kürzungen beliefen sich auf 50 Prozent der Forderungen gegenüber der Bank. Das war zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht durch ein entsprechendes Gesetz legitimiert, wurde aber zwischen Zypern und der EU so vereinbart. Bankkunden sollten sich also immer darüber im Klaren sein, dass sie mit ihrem Bankguthaben zum Gläubiger der Bank und damit auch Bestandteil der Haftungskaskade werden.