BaFin mit neuen Aufgaben im Verbraucherschutz

Riskanten Produkten den Kampf angesagt Die BaFin als Verbraucherschützer

CFDs mit Nachschusspflicht waren die erste Produktgruppe, weitere könnten bald folgen: Die BaFin dehnt ihre Aufgaben aus und verbietet die Finanzprodukte, die aus ihrer Sicht zu gefährlich für Verbraucher sind.

Die "Product Governance" mit neuen Instrumenten anzugehen, dafür sprach sich der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, auf der Jahrespressekonferenz in Frankfurt aus. Einen ersten Eindruck vermittelte seine Institution dann auch gleich mit einem Verbot, das sich auf Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht betrifft. Diese Produkte sind nach Auffassung der BaFin nicht für Privatanleger geeignet.

Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht - Glücksspiel oder nicht?

Die Grenzen zwischen Finanzprodukt und Glücksspiel verschwimmen nach Ansicht der Finanzaufseher vor allem bei den Differenzkontrakten, die mit ihrer Hebelwirkung darauf abzielen, von den Kursänderungen bestimmter Basiswerte zu profitieren: Der Investor erwirbt pro Forma zu einem bestimmten Kurs, um zu einem anderen wieder zu verkaufen. Mit enormen Hebeln reduziert sich der Aufwand, um an der Differenz kräftig zu verdienen. Bewegt sich der Kurs allerdings nicht in die angenommene Richtung, beschränkt sich das Verlustrisiko nicht nur auf das eingesetzte Kapital, sondern eben auf den kompletten Differenzbetrag zwischen Ein- und Verkaufskurs - bei Bedarf muss der Anleger sein Handelskonto mit zusätzlichem Kapital ausgleichen.

Genau diese Nachschusspflicht war es, die zum Verbot dieser CFDs für Privatanleger geführt hat. Auch der CFD-Verband teilt diese Auffassung, weist aber auch darauf hin, dass erfahrene Investoren bereits seit Jahrzehnten mit diesen Finanzinstrumenten arbeiten und nun nicht pauschal mit diesen Restriktionen konfrontiert werden sollten. Als Nischenprodukt wollte die BaFin die CFDs jedoch nicht durchgehen lassen, dagegen spräche die auf private Investoren zugeschnittene Werbung der Initiatoren, die die Finanzaufseher genauer unter die Lupe nehmen wollten.

BaFin mit neuen Aufgaben im Verbraucherschutz

Ähnliche Empfehlungen kamen bereits Anfang des Jahres vom Verbraucherschutz, allerdings standen dabei die binären Optionen im Fokus. Auch bei diesen spekulativen Produkten handelt es sich um Wetten auf künftige Kurse verschiedenster Werte, was die Nähe zum Glücksspiel vermuten lässt. Wie die BaFin jedoch konstatierte, gibt es hier kein Risiko einer Nachschusspflicht. 

Die Grenzen zwischen Finanzprodukt und Glücksspiel verschwimmen nach Ansicht der Finanzaufseher."

Diese enge Zusammenarbeit zwischen BaFin und Verbraucherschutz kommt nicht von ungefähr, die Marktwächter erfüllen zunehmend ihre Funktion als Frühwarnsystem. Das scheint allerdings nicht anzuschlagen, wenn Banken und Sparkassen ihren Kunden aktuell die unterschiedlichsten Gebühren zumuten. Hier sieht die BaFin angesichts der Ertragseinbrüche wegen der Niedrigzinsen ein akzeptables Vorgehen, dessen praktische Ausführung jedoch auf Vereinbarkeit mit den AGB geprüft werde. Ein weiterer Kontrollschwerpunkt sind demnach die Basiskonten, auf die jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch habe, um am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können - das in vielen Fällen jedoch erst förmlich durchgesetzt werden muss.

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