Säule der Alterssicherung Die Betriebliche Altersvorsorge, auch bAV genannt

Die betriebliche Altersvorsorge - kurz bAV - gilt als eine Säule der Alterssicherung. Sie wird immer wichtiger, denn die gesetzliche Rentenversicherung wird auf Dauer kein angemessenes Rentenniveau garantieren können und die private Altersvorsorge krankt an den niedrigen Zinsen.

Im Idealfall erfolgt die bAV durch eine freiwillige Zusage des Arbeitgebers. Die ist allerdings längst nicht in jedem Unternehmen gegeben. Vielfach wird die betriebliche Altersvorsorge ganz oder überwiegend durch den Arbeitnehmer finanziert, der dafür einen Teil seines Gehaltes einsetzt. Auf diese betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer seit 2002 sogar gesetzlichen Anspruch. Deshalb ist sie weit verbreitet. Der Arbeitgeber muss diesen Durchführungsweg anbieten, kann aber über die Anlage entscheiden - zum Beispiel, ob das Geld in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds fließt.

Der Staat begünstigt die betriebliche Altersvorsorge

Der Staat begünstigt die bAV durch Entgeltumwandlung. Das für die Altersvorsorge eingesetzte Gehalt ist - innerhalb bestimmter Grenzen - von Steuern und Sozialabgaben befreit. Für den Teil des Gehalts, der in die bAV fließt, gilt also ausnahmsweise "brutto = netto". Davon profitiert auch der Arbeitgeber, denn er spart seinen Arbeitgeberanteil bei den Sozialabgaben. Viele Arbeitgeber haben diesen Vorteil schon bisher als " freiwilligen Zuschuss" in die bAV weitergegeben, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Ab spätestens 2022 wird sich das ändern. Dann müssen Arbeitgeber pauschal einen 15-Prozent-Zuschuss auf den Beitrag zur Entgeltumwandlung zahlen.

Steuer- und Abgabenbefreiung - Schein oder Sein?

Durch die Steuerbegünstigung, die Ersparnisse bei den Sozialabgaben und ggf. Arbeitgeberzuschüsse erscheint die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung per se vorteilhaft. Die Rendite der Vorsorgelösung zählt da offenbar nur in zweiter Linie. Das ist aber ein Trugschluss. Tatsächlich sind die Steuer- und Abgabenvorteile nicht so "dramatisch". Folgende Überlegungen zeigen das:

-          Bei Betriebsrenten gilt wie bei anderen Altersrenten das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sind, muss die spätere Betriebsrente voll versteuert werden. Das heißt, letztlich wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben. Trotzdem bleibt unter dem Strich oft eine Steuerersparnis, denn im Alter sind die persönlichen Steuersätze wegen der geringeren Einkünfte oft niedriger als im Erwerbsleben.

-          Auch die Befreiung von Sozialabgaben hat Tücken. Zwar wird zunächst das Einkommen nicht belastet. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen aber später auf ihre Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen - und zwar zu hundert Prozent. Immerhin - die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden definitiv gespart. Aber selbst das hat einen Pferdefuß: weniger Rentenbeiträge bedeuten später eine geringere gesetzlichen Rente.

Ein Medikament mit Nebenwirkungen

Tatsächlich ist die bAV durch Entgeltumwandlung so etwas wie ein "Medikament mit (unerwünschten) Nebenwirkungen". Dem Vorteil der Steuer- und Abgabenbefreiung in der Ansparphase stehen Nachteile beim Rentenbezug gegenüber - und zwar durch: 

  • die Pflicht zur Versteuerung der Betriebsrente;
  • die volle Belastung mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung;
  • eine geringere gesetzliche Rente als ohne bAV mit Entgeltumwandlung.

Derzeit diskutiert die Große Koalition, ob es bei der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung in der jetzigen Form bleibt. Hier gibt es vielleicht Entlastung in der Zukunft.

Zugreifen sollte man, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Zusage für eine Altersversorgung gibt.

Es kommt doch auf die Rendite an

Wenn die Steuer- und Abgabenvorteile nicht so groß sind wie gedacht, rückt die Rendite der Anlage wieder stärker in den Fokus. Leider haben Arbeitnehmer kaum Einfluss darauf, welche Lösung ihr Arbeitgeber für die bAV wählt. In vielen Fällen wird das Geld in Rentenversicherungen angelegt. Die haben allerdings wie die Lebensversicherung das Problem, dass sie unter den anhaltend niedrigen Zinsen leiden. Die Renditeaussichten haben sich im Zeitablauf eher verschlechtert.

Nur wenn die Rendite und die "unter dem Strich" bleibenden Vorteile aus der Steuer- und Abgabenbefreiung in der Ansparphase die späteren Nachteile überkompensieren, lohnt sich diese Form der bAV. Das kann nur eine Berechnung im Einzelfall zeigen. Zugreifen sollte man dagegen, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Zusage für eine Altersversorgung gibt. Die lohnt sich immer.

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