Serie Finanzwissen: Europäisches Recht erklärt Die Einlagensicherung in Kürze
Bei Geldanlagen hat Sicherheit für die Deutschen immer noch höchste Priorität. Das ist ein Grund dafür, warum trotz Minizinsen ein großer Teil des privaten Geldvermögens nach wie vor in Bankeinlagen gehalten wird. Doch wie Sparbücher, Tages- und Festgelder tatsächlich geschützt sind, ist längst nicht jedem bekannt. Hier eine Übersicht.
Zum Schutz der Anleger existieren EU-Vorgaben zur gesetzlichen Einlagensicherung. Eine entsprechende EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Einlagensicherungsfonds zu unterhalten und spätestens bis zum Jahre 2024 mit einem vorgeschriebenen Mindestvermögen auszustatten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einlagensicherung im Falle des Falles auch ausreichend "solvent" ist. Ein gemeinsamer europäischer Einlagensicherungsfonds wird immer wieder diskutiert, ist aber bisher nicht zustande gekommen. Jedes Land hat sein eigenes Einlagensicherungssystem.
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Einlagen bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt
Wenn eine Bank in Schieflage gerät, sind nach den EU-Regeln 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. Bei Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. In bestimmten Fällen - Immobilienverkauf, Scheidung, Rentenstart usw. - kann sich der Sicherungsbetrag auf bis zu 500.000 Euro erhöhen - allerdings für höchstens sechs Monate. Damit wird den Fällen Rechnung getragen, in denen aufgrund besonderer Lebensereignisse vorübergehend mehr Geld als sonst auf dem Konto ist. Bei der Auszahlung der Guthaben sollen bis 2024 europaweit kürzere Fristen umgesetzt werden. Galten bislang 20 Tage als längster zulässiger Zeitraum, verkürzt sich diese Frist künftig auf sieben Tage.
Mit diesen Regelungen sind "Normalanleger" recht gut gegen Bankausfälle geschützt. In Deutschland sind die EU-Vorgaben bereits im Rahmen des bestehenden Einlagensicherungssystems weitgehend umgesetzt. Zum Teil geht der Schutz deutscher Sparer und Anleger sogar deutlich darüber hinaus. Grundsätzlich verfügt dabei jede Bankengruppe - private Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken - über ihr eigenes System der Einlagensicherung.
Zum Teil geht der Schutz deutscher Sparer und Anleger sogar deutlich darüber hinaus."
Deutsche Einlagensicherung geht weiter
Bei den privaten Banken gibt es die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) für den gesetzlichen Einlagenschutz und Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) für den freiwilligen Einlagenschutz, der noch deutlich umfassender ist. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei den Sparkassen sorgen die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes bzw. der Haftungsverbund dafür, dass es erst gar nicht zur Instituts-Insolvenz kommt. Der Fall der Anleger-Entschädigung kann hier de facto kaum eintreten.
Mit diesen Einrichtungen sind Bankeinlagen tatsächlich ziemlich sicher. Eine Gefährdung dieser Sicherheit würde nur dann drohen, wenn das gesamte Bankensystem und damit auch die Sicherungssysteme ins Wanken gerieten. Damit dies nicht eintritt, gibt es die Bankenaufsicht und die Europäische Bankenunion. Im schlimmsten Fall würde wahrscheinlich der Staat selbst einspringen, auch wenn es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.