Die Leasingraten darf der Containervermieter aufgrund des Verwaltungsvertrages einziehen und auch vorläufig behalten

Containermieten stehen nicht den Anlegern zu! Die Magellan Katastrophe

Über die Magellan-Pleite haben wir bereits berichtet, der folgende Beitrag informiert Sie über die weitere Entwicklung. Vor wenigen Tagen verschickte der insolvente Containermanager ein Rundschreiben, welches mit seinem Inhalt die Investoren schockiert.

Magellan schreibt darin, dass den Anlegern die von Reedereien gezahlten Containermieten nicht zustehen, obgleich der Verwaltungsvertrag etwas völlig anderes suggeriert. Damit geht die Insolvenz des Containervermieters in ein neues Stadium über: Der Scherbenhaufen, vor dem einige Tausend Investoren bereits stehen, vergrößert sich. In dem Investorenrundschreiben wird vom Unternehmen und dem vorläufigen Insolvenzverwalter festgestellt, dass Anlegern aufgrund rechtlicher Prüfung und im Einklang mit einem externen Rechtsgutachten keine Mietzahlungen zustehen. 

Die Mieteinnahmen von Magellan zählen zur Insolvenzmasse

Für die Investoren bedeutet dies, dass ihre Ansprüche unter anderem durch die Kosten der Insolvenz sowie Forderungen der Gläubiger geschmälert werden. Als Schlag ins Gesicht dürften die Anleger eine daraufhin folgende Pressemeldung empfinden. Darin heißt es sinngemäß: dass ihnen bei Vertragsabschluss vom Unternehmen keinerlei Mietforderungen rechtswirksam abgetreten wurden. Dementsprechend ist der alleinige Inhaber dieser Forderungen der Containermanager selbst. 

Magellan sieht keine erhebliche Bedeutung für das wirtschaftliche Anlegerergebnis

Aus Sicht des Unternehmens könnten Mietforderungen ausschließlich durch den Vermieter eingetrieben werden, gleichwohl soll sich daraus kein bemerkenswerter wirtschaftlicher Nachteil für die Investoren ergeben. Das steht jedoch in Widerspruch zu Expertenaussagen, demnach lassen sich Management und Verwaltung von Mietverträgen sehr wohl auf andere Assetmanager übertragen. 

Die Einlassung der Insolvenzverwaltung kommt der Realität schon näher, denn sie spricht von geringen wirtschaftlichen Folgen für die Anleger. Natürlich haben diese weiterhin Ansprüche auf Vermögenswerte und Erträge aus Vermietungen. Aber davon werden nun vorab die gesamten Insolvenzkosten abgezogen. Dazu kommen die Kosten für den möglicherweise folgenden Rechtsstreit. 

Der Verwaltungsvertrag bringt es an den Tag

Zur Erinnerung: Magellan verkaufte die Container zunächst Anlegern, um mit ihnen danach einen Verwaltungsvertrag über die Containervermietung abzuschließen. Der Vertrag garantiert fest vereinbarte Mieteinnahmen. Dazu vermietete der Manager die Container an Reedereien in aller Welt. Die Leasingraten darf der Containervermieter aufgrund des Verwaltungsvertrages einziehen und auch vorläufig behalten.

Darin heißt es jedoch auch:

  • Dass auf den Investor mit der Eigentumsübertragung sämtliche Pflichten und Rechte aus dem Verwaltungs- oder Mietverhältnis übergehen.
  • Sollte Magellan die vertraglich geregelten Leistungen nicht mehr erbringen können, werden die Abtretungen hinfällig. Dies setzt jedoch eine Kündigung des Vertrages voraus.
  • In dem Fall gehen alle Rechte auf die Investoren beziehungsweise auf einen neu zu bestellenden Verwalter über.

Magellan will bis zur Gläubigerversammlung im Herbst geeignete Lösungsansätze erarbeiten. Dabei soll es voraussichtlich auch zu ersten Auszahlungen kommen.

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