Gold und andere Edelmetalle stehen für Wertbeständigkeit und Schutz vor Geldentwertung

Privilegien Edelmetalle und Steuern

Gold und andere Edelmetalle stehen für Wertbeständigkeit und Schutz vor Geldentwertung - in Zeiten hoher Inflation ein nicht zu unterschätzendes Investment-Argument. Aber auch in steuerlicher Hinsicht bieten Edelmetalle einige interessante Vorteile.

Im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen sind sie nämlich steuerlich privilegiert. Versteuerung von Kursgewinnen, Abschlagsteuer, Mehrwertsteuer - hier gelten für Edelmetalle eigene Regeln. Am stärksten ausgeprägt ist die Steuerfreiheit bei Gold, bei anderen Edelmetallen besteht sie mit gewissen Abstrichen.

Wertgewinne schon nach einem Jahr steuerfrei

Ein entscheidender Steuervorteil von Edelmetall-Investments ist die schnelle Steuerfreiheit von Kursgewinnen. Während bei Wertpapieren seit 2009 auf Kursgewinne stets Abschlagsteuer berechnet wird, bleiben Kursgewinne bei physischen Edelmetallbeständen schon nach einem Jahr Haltedauer grundsätzlich steuerfrei. Werden Edelmetalle früher verkauft, gilt immerhin noch ein Freibetrag von 600 Euro. Nur darüber liegende Kursgewinne unterliegen der Steuerpflicht. Abgeltungsteuer fällt auch hier nicht an, die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.

Die Steuerfreiheit von Kursgewinnen gilt übrigens auch für Gold-ETCs - indexgebundene Goldzertifikate - unter der Voraussetzung, dass sie einen Anspruch auf die physische Lieferung von Gold verbriefen. Diese Bedingung erfüllt zum Beispiel der Xetra-Gold der Deutschen Börse AG. Ebenfalls steuerfrei bleiben Gewinne bei privaten Verkäufen von Gold- und Silberschmuck.

Mehrwertsteuer - es kommt auf das Edelmetall an

Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer ist nach Edelmetallen zu differenzieren. Bei Anlagegold fällt beim Kauf seit 1993 keine Mehrwertsteuer mehr an. Zum Anlagegold zählen neben Barren auch einige bekannte Goldmünzen wie der Maple Leaf oder der Krügerrand. Bei allen anderen Edelmetallen ist der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu zahlen. Aber: keine Regel ohne Ausnahmen. Für aus dem Ausland importierte Silberbarren und Silbermünzen gilt die sogenannte Differenzbesteuerung.

Im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen sind Gold und andere Edelmetalle steuerlich privilegiert."

Hier wird nur der ermäßigte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 Prozent berechnet. Zusätzlich fallen noch ein bis zwei Prozent Steuer auf den Gewinn aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis an - unter dem Strich bleibt immer noch eine Steuerersparnis gegenüber 19 Prozent. Eine andere Möglichkeit, Mehrwertsteuer bei Edelmetallen zu vermeiden ist das Zollfreilager.

Nicht nur auf die Steuerfreiheit schauen

Die Steuerfreiheit ist allerdings nur ein Argument für das Edelmetall-Investment. Der Erwerb von Gold & Co. sollte immer mit Blick auf die Gesamtoptimierung des Vermögens-Portfolios erfolgen. Wertbeständigkeit bieten Edelmetalle vor allem auf lange Sicht.

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