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Finanzlexikon Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine der zwei gängigen Methoden zur Gewinnermittlung in Deutschland. Sie dient insbesondere kleineren Unternehmen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden als einfache und praxisnahe Alternative zur doppelten Buchführung.

Während größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften verpflichtet sind, eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen, können kleinere Betriebe mit der EÜR ihren steuerpflichtigen Gewinn unkompliziert ermitteln.


1. Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung, das sich auf das Prinzip der Zufluss- und Abflussrechnung stützt.

Das bedeutet:

  • Einnahmen werden dann erfasst, wenn sie tatsächlich auf dem Konto oder in der Kasse eingehen.
  • Ausgaben werden dann berücksichtigt, wenn sie tatsächlich gezahlt werden.

Das Verfahren ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung, weil keine Bilanz erstellt werden muss und kein kompliziertes Kontensystem notwendig ist.

Stattdessen werden die Einnahmen und Ausgaben einfach gegenübergestellt, und die Differenz ergibt den steuerpflichtigen Gewinn.


2. Wer darf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?

Die EÜR ist vor allem für kleinere Unternehmen und Selbstständige gedacht. Die wichtigsten Gruppen, die sie anwenden dürfen, sind:

  • Freiberufler wie Ärzte, Journalisten, Berater oder Künstler.
  • Gewerbetreibende, deren Umsatz im Jahr nicht über einer bestimmten Grenze liegt.
  • Kleine Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Die entscheidende Voraussetzung für die Nutzung der EÜR ist die sogenannte Buchführungsgrenze. Wer als Gewerbetreibender einen Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro oder einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro erzielt, muss zur doppelten Buchführung wechseln und eine Bilanz erstellen.

Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen: Sie dürfen unabhängig von der Umsatz- oder Gewinngrenze die EÜR nutzen.


3. Vorteile der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die EÜR bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der doppelten Buchführung:

a) Weniger Aufwand und Bürokratie

b) Liquiditätsvorteile durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip

  • Steuern müssen erst gezahlt werden, wenn die Einnahmen tatsächlich eingegangen sind.
  • Unternehmen können ihre Ausgaben zeitlich steuern, um das steuerpflichtige Einkommen in einem Jahr zu senken.

c) Kostenvorteile

  • Die EÜR kann oft selbst geführt werden, ohne dass teure Buchhaltungssoftware oder ein Steuerberater benötigt wird.
  • Durch den geringeren Verwaltungsaufwand sparen Unternehmen Zeit und Geld.

4. Welche Einnahmen und Ausgaben werden erfasst?

Wer jedoch schnell wächst und höhere Umsätze erzielt, muss sich auf einen Wechsel zur doppelten Buchführung vorbereiten. In solchen Fällen kann eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll sein. Die EÜR bleibt eine attraktive Möglichkeit für all jene, die einfach und effizient ihren Gewinn ermitteln wollen, ohne sich mit den komplizierten Regeln der Bilanzierung auseinandersetzen zu müssen."

Die EÜR erfasst alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben, die im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich geflossen sind.

a) Einnahmen

Zu den Betriebseinnahmen gehören:

  • Erlöse aus Verkäufen oder Dienstleistungen
  • Zinserträge aus Geschäftskonten
  • Miet- und Pachteinnahmen (falls betrieblich relevant)
  • Erhaltene Versicherungsleistungen
  • Zuschüsse und Fördergelder

b) Ausgaben

Betriebsausgaben sind alle Kosten, die mit der geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängen, darunter:

  • Mietkosten für Büro oder Geschäftsräume
  • Material- und Wareneinkauf
  • Löhne und Gehälter für Mitarbeiter
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Telefon- und Internetkosten
  • Fahrzeugkosten, Benzin und Reisekosten
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter

Ein besonderer Punkt sind Abschreibungen: Anschaffungen über einer bestimmten Wertgrenze (aktuell 800 Euro netto) dürfen nicht vollständig als Ausgabe erfasst werden, sondern müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.


5. Steuerliche Aspekte der EÜR

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Die wichtigsten steuerlichen Aspekte sind:

a) Einkommensteuer

Der ermittelte Gewinn aus der EÜR wird in der Einkommensteuererklärung als steuerpflichtiges Einkommen angegeben.

b) Umsatzsteuer

Unternehmen, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen die Umsatzsteuer abführen. Dabei gilt:

  • Die Umsatzsteuer aus den Einnahmen wird als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt erfasst.
  • Die Umsatzsteuer aus den Ausgaben kann als Vorsteuer abgezogen werden.

c) Gewerbesteuer

Gewerbetreibende müssen ab einem Gewinn von 24.500 Euro pro Jahr Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.


6. Welche Besonderheiten gibt es?

a) Sonderregelungen für bestimmte Branchen

  • Land- und Forstwirte sowie bestimmte freie Berufe haben besondere Vorschriften bei der Gewinnermittlung.
  • Für Ärzte oder Anwälte gelten abgewandelte Berechnungsmethoden bei der Umsatzsteuer.

b) Was passiert bei Betriebsaufgabe?

Wenn ein Unternehmer die Tätigkeit aufgibt, muss er eine Schlussrechnung erstellen. Dabei müssen z. B. noch offene Forderungen und betriebliche Vermögenswerte erfasst werden.

c) Vereinfachte EÜR für Kleinunternehmer

Wer als Kleinunternehmer tätig ist (Jahresumsatz unter 22.000 Euro), kann eine noch einfachere Version der EÜR nutzen, die weniger Angaben erfordert.


7. Fazit: Ist die EÜR die richtige Methode?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache, zeitsparende und steuerlich anerkannte Methode zur Gewinnermittlung. Sie eignet sich vor allem für kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich nicht mit der komplexen doppelten Buchführung auseinandersetzen möchten.

Vorteile auf einen Blick:

  • Einfache Handhabung ohne aufwendige Buchhaltung
  • Keine Bilanz erforderlich, nur eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
  • Steuerliche Vorteile durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Kostensparend, da oft kein Steuerberater benötigt wird

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