Das Erbbaurecht kann eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung bieten

Auf fremdem Grundstück bauen Erbpacht und Erbbauzins

Als Erbbaurecht beziehungsweise Erbpacht wird das Recht bezeichnet, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Als Gegenleistung erhält der Grundstückseigentümer den sogenannten Erbbauzins.

Es gibt Grundstückseigentümer, die ihr Eigentum wirtschaftlich nutzen, aber nicht veräußern wollen. Auf der anderen Seite gibt es potentielle Bauherren, die die finanzielle Belastung bei der Verwirklichung ihres Traums vom eigenen Heim möglichst gering halten wollen. In solchen Fällen kann das Erbbaurecht eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung bieten. Der Grundstückseigentümer erwirtschaftet durch den Abschluss eines Erbpachtvertrages einen Ertrag aus seinem Eigentum und der Bauherr kommt günstig zu Bauland. Falls Sie sich als Eigentümer eines Grundstücks oder als Bauherr für diese Option interessieren, sollten Sie jedoch alle Aspekte dieser besonderen Rechtskonstellation berücksichtigen und sich gegebenenfalls von einem unabhängigen Fachmann umfassend beraten lassen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • der Grundstücksbesitzer räumt ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Dauer ein (üblich sind 50 - 99 Jahre) 
  • der Erbbauzins beträgt etwa 4 - 6 % des Grundstückwertes
  • das Erbbaurecht wird in das Grundbuch eingetragen
  • der Pächter kann die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder vererben
  • nach Ablauf des Vertrages gehen Grundstück und Gebäude an den Verpächter
  • der Verpächter ist verpflichtet, den Pächter zu entschädigen (mindestens zwei Drittel vom Verkehrswert des Gebäudes) 

Für wen ist die Erbpacht eine interessante Option?

Das Erbbaurecht wird oft von Eigentümern mit großem Grundbesitz (Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder Adelshäuser) bestellt, die ihren Grundbesitz nicht aufgeben wollen. Prinzipiell kann jedoch jeder Grundstückseigentümer einem anderen das Recht einräumen, auf seinem Grund ein Haus zu errichten. Pächter, die einen Erbpachtvertrag abschließen sind oft Familien, die beim Hausbau mit engem Budget kalkulieren müssen.

Der Grundstückseigentümer erwirtschaftet durch den Abschluss eines Erbpachtvertrages einen Ertrag aus seinem Eigentum und der Bauherr kommt günstig zu Bauland."

Wie wird der Erbbauzins berechnet?

Angenommen Sie schließen einen Erbpachtvertrag mit einem Erbbauzins von 5 %. Das Grundstück hat einen Wert von 100.000 Euro. In diesem Falle würden Sie jährlich 5.000 Euro beziehungsweise monatlich 416,67 Euro zahlen. 

Da es sich um einen langfristigen Vertrag handelt, enthält der Vertrag in der Regel eine Klausel, um die Höhe des Erbbauzinses an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, die Erbbauzinsentwicklung an die allgemeine Preisentwicklung zu binden. 

Alternativ gibt es die Möglichkeit, den Erbbauzins in einem einmaligen Betrag zu zahlen.

Wichtig bei der Finanzierung

Haben Sie als Käufer ein Objekt mit Erbpacht in Aussicht, gibt es bei der Finanzierung ein paar Dinge zu beachten. Wenige Banken akzeptieren jeden Erbpachtgeber (z.B. kirchlich, kommunal oder auch Unternehmen) und der Erbpachtvertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen oder es müssen zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden, damit die Bank die Finanzierung begleitet. Wir können hier für Sie bei vielen Banken prüfen, welche Kriterien zu erfüllen sind. Fragen Sie gerne nach.

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