Eine Steuerberatung ist empfehlenswert

Serie Finanzwissen: Finanzwissen geschlossene Fonds Erhebliche Risiken

Anleger, die einen Teil ihres Vermögens in einem geschlossenen Fonds anlegen wollen, sollten sich vor der Anteilszeichnung umfassend von einem erfahrenen Finanzfachmann beraten lassen. Zusätzlich ist eine Steuerberatung empfehlenswert.

Private Anleger, die ihr Erspartes durch den Kauf von Anleihen, Aktien, Sparbriefen oder anderen Wertpapieren gewinnbringend anlegen, werden durch eine ganze Reihe gesetzlicher Regelungen weitgehend vor Vermögensverlusten geschützt. Einige dieser Schutzmechanismen gelten für geschlossene Fonds nicht, weil die Anteilszeichner durch Beteiligung an geschlossenen Fonds keine Wertpapiere erwerben, sondern unternehmerisch tätig werden und dadurch auch die Risiken von Unternehmern zu tragen haben. Falls Sie noch keine eigenen Erfahrungen als Unternehmer sammeln konnten, sollten Sie sich vor der Zeichnung von Anteilen die verschiedenen Risiken geschlossener Fonds detailliert von einem Finanzberater Ihres Vertrauens erklären lassen.

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Für welchen Anleger sind geschlossene Fonds empfehlenswert?

So interessant und verlockend die Verkaufsprospekte einiger geschlossener Fonds auch aufgemacht sein mögen - diese Art der Vermögensanlage ist nicht für jeden Anleger geeignet, weil die Risiken deutlich höher als bei anderen Anlageformen sind. Anleger, die sich für geschlossene Fonds interessieren, brauchen einen langen Anlagehorizont, da die Anteile nicht, beziehungsweise nur sehr eingeschränkt, gehandelt werden können. Außerdem ist eine breite Diversifikation, die zu den wichtigsten Grundsätzen einer soliden Vermögensanlage gehört, durch Beteiligung an geschlossenen Fonds kaum zu erreichen. Darum sollten Sie nur einen Teil Ihres Vermögens auf diese Weise einsetzen.

Weitere Risiken geschlossener Fonds:

  • Anteilseigner haben in der Regel kaum Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen
  • Daten der Anleger (Name, Anschrift, Höhe der Beteiligung) werden unter Umständen veröffentlicht
  • Totalverlust des Kapitals ist nicht auszuschließen
  • Anleger sind Mitunternehmer und tragen Insolvenzrisiko der Fondsgesellschaft
  • Forderungen anderer Gläubiger gegenüber der Fondsgesellschaft sind vorrangig
  • Einlagensicherung und vergleichbare Sicherungssysteme gelten für Anteile an geschlossenen Fonds nicht

Steuerliche Behandlung von Investitionen in geschlossene Fonds

Bevor Sie Anteile an einem geschlossenen Fonds zeichnen, sollten Sie die steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater erörtern. Wie die zu erwartenden Gewinne zu versteuern sind, hängt unter anderem von der Art des Anlageobjektes und von dem Land, in dem investiert wird, ab. 

Anleger, die sich für geschlossene Fonds interessieren, brauchen einen langen Anlagehorizont.

Falls Sie sich für einen geschlossenen Immobilienfonds entscheiden, werden die Erträge als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bewertet. 

Bei Unternehmensbeteiligungen erzielen die Anteilseigner Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Weil das Kapital in einem geschlossenen Fonds in den meisten Fällen sehr langfristig angelegt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Steuergesetzgebung innerhalb dieses Zeitraumes verändert. Solche Gesetzesänderungen haben möglicherweise Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis des Anlageobjektes. Außerdem kann die Steuerlast für den Anteilseigner eventuell höher werden.

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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