Eine ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit schützt vor Einkommenseinbußen

Wenn BU-Absicherung nicht geht Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit schützt vor Einkommenseinbußen, lässt sich aber nicht in jedem Fall realisieren. Eine Alternative könnte die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein - mit einigen Abstrichen.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit steht sowohl für abhängig Beschäftige als auch für Selbstständige oder Beamte im Raum, so dass in jedem Fall Handlungsbedarf gegeben ist. Doch die private BU-Absicherung kann aus verschiedenen Gründen zur unüberwindbaren Hürde werden - von den relativ hohen Beiträgen bis hin zu strengen Zugangsregelungen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine Lösung sein, wenn sich die Betroffenen über die Leistungen im Klaren sind.

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BU vs. EU - hier liegen die Unterschiede

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sieht Leistungen für den Fall vor, dass der Versicherte wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Kräfteverfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei der Beurteilung legen die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Maßstäbe an: Während die einen von einem BU-Fall ausgehen, wenn die Beeinträchtigung für wenigstens sechs Monate prognostiziert wird, leisten andere erst ab einem Prognosezeitraum von drei Jahren. Weitere Einschränkungen können sich aus der Formulierung von Verweisungsklauseln ergeben, so dass die Versicherten zum Beispiel keine BU-Rente beziehen können, sollten Sie konkret oder abstrakt in einem anderen Beruf arbeiten können. Hier lohnt sich der Blick auf die Details.

Diese Differenzierungen in den Versicherungsbedingungen gibt es auch in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die erst dann zum Tragen kommt, wenn der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Der jeweilige Beruf spielt also keine Rolle, es geht um die Arbeitsfähigkeit generell. Doch auch bei der EU-Versicherung sollten die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden, allein die Unterschiede in Bezug auf den Zeitraum, über den der Versicherte nicht zur Erwerbstätigkeit in der Lage sein muss, sind erheblich: zwischen sechs und 36 Monaten sehen die Versicherer hier vor.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt  erst dann zum Tragen, wenn der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann." 

Der eingeschränkte Versicherungsschutz ist kostengünstiger

Der im Verhältnis zur BU eingeschränkte Versicherungsschutz ist nicht nur kostengünstiger zu haben, auch die Annahmerichtlinien sind etwas lockerer gestaltet. 

Damit empfiehlt sich die EU-Versicherung auch für Berufsgruppen, die wegen der hohen Risiken nur schwer in der BU angenommen werden, wie zum Beispiel Dachdecker. In puncto Vorerkrankungen sind die Auflagen ebenfalls weniger streng, da das Risiko eines Leistungsfalls entsprechend geringer ist. 

Eine EU-Rente gibt es nämlich erst, wenn eine Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr möglich ist.

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