Der Gesetzgeber gibt zwei Methoden zur Ermittlung vor

Welcher Weg in der Dienstwagenbesteuerung Fahrtenbuch oder ein-Prozent-Regel

Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen dürfen, müssen diesen geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitnehmer entscheidet, nach welcher Methode der zu versteuernde Betrag ermittelt wird.

Der Gesetzgeber gibt zwei Methoden zur Ermittlung vor: Entweder versteuert der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Listenwertes vom Dienstwagen oder er weist die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten mit dem Dienstwagen nach. Wählt er diese Option, muss er ein Fahrtenbuch führen, das den Anforderungen der Finanzbehörden gerecht wird. Welche Methode für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist, ist vom Einzelfall abhängig. Innerhalb eines Steuerjahres ist ein Wechsel der Methode nicht gestattet.

Nachweis der Aufwendungen für die private Nutzung des Dienstwagens

Die Finanzbehörden sehen es als Sachzuwendung an, wenn jemand seinen Dienstwagen für Privatfahrten nutzt. Dieses Einkommen ist zu versteuern. Um die Höhe des geldwerten Vorteils zu ermitteln, werden die Gesamtkosten ermittelt, die dem Dienstwagen zuzurechnen sind. Diese setzen sich zusammen aus:

  • der Abschreibung (Afa) oder den Leasingraten
  • Kfz-Versicherung und Steuern
  • Kosten für Reparaturen, Inspektionen, Öl, Brennstoff, Reifen und Garage

Anhand der gefahrenen Kilometer wird berechnet, welcher Anteil der Kosten den dienstlichen und den privaten Fahrten zuzuordnen ist. Angenommen, in dem Jahr sind Kosten von 9.600 Euro angefallen. Das Fahrzeug hat in dieser Zeit 38.400 km zurückgelegt, von denen 9.600 km auf Ihre Privatfahren entfallen. Dann geht das Finanzamt davon aus, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Sachzuwendung in Höhe von 2.400 Euro bekommen haben, die zu Ihrem Jahreseinkommen hinzugerechnet werden. Sie müssten also pro Monat 200 Euro zusätzlich versteuern.   

Anforderungen an das Fahrtenbuch

Um die Anteile der dienstlichen und privaten Fahrten nachzuweisen, muss der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen. Das muss er entweder unmittelbar nach Beendigung jeder einzelnen Fahrt ausfüllen oder er nutzt eine Software. Nachträgliche Aufzeichnungen, zum Beispiel in Exel-Tabellen oder Loseblattsammlungen, werden nicht anerkannt, da sie nachträglich verändert werden können.

Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen dürfen, müssen diesen geldwerten Vorteil versteuern."

Bei Betriebsprüfungen werden Fahrtenbücher penibel kontrolliert und mit Tankquittungen, Kilometerständen aus Werkstattrechnungen oder TÜV-Protokollen abgeglichen. Tauchen Diskrepanzen auf, wird nach Ein-Prozent-Regelung versteuert.

Die Ein-Prozent-Regelung

Will sich der Arbeitnehmer die Mühe ersparen, ein Fahrtenbuch zu führen, kann er die Fahrten pauschal versteuern lassen. Dabei zieht das Finanzamt den Brutto-Listenwert des Dienstwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung heran. Was tatsächlich gezahlt wurde, oder ob der Dienstwagen eventuell gebraucht erworben wurde, spielt keine Rolle.

In jedem Falle müssen Sie ein Prozent des Betrages versteuern, den der Autosteller einmal als Preisempfehlung angegeben hat. Lag der Listenpreis Ihres Dienstwagens bei 40.000 Euro, müssten Sie monatlich 400 Euro versteuern.

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