Durch den Erwerb der Beteiligung werden Anleger zu Gesellschaftern

Serie Finanzwissen: Finanzwissen geschlossene Fonds Funktionsweise geschlossener Fonds

Geschlossene Fonds bilden eine besondere Kategorie von Anlagen, bei denen die Anleger echte unternehmerische Beteiligungen an einer Fondsgesellschaft erwerben. Der Zweck der Gesellschaft besteht darin, Geld zur Finanzierung eines bestimmten Projektes oder mehrerer Vorhaben einzusammeln und einzusetzen, um damit Erträge zu erzielen.

Durch den Erwerb der Beteiligung werden Anleger zu Gesellschaftern. Sie erlangen eine Mitunternehmer-Stellung, die mit allen unternehmerischen Chancen und Risiken verbunden ist - das bedeutet Teilnahme an den Gewinnen des Unternehmens ebenso wie an den Verlusten, ggf. bis hin zum Totalverlust. Als Anleger in einem geschlossenen Fonds besitzt man demzufolge reale Eigentümerrechte. Diese umfassen Vermögens-, Stimm-, Kontroll- und Informationsrechte. Die konkrete Ausgestaltung wird u.a. durch die gewählte Rechtsform bestimmt.

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Beteiligung an einer GmbH & Co. KG 

Viele geschlossene Fonds werden als GmbH & Co. KG geführt. KG steht dabei für Kommanditgesellschaft. Das ist eine Personengesellschaft, die aus einem unbeschränkt haftenden Komplementär und einem beschränkt - das heißt in Höhe der Einlage - haftenden Kommanditisten besteht. Die Anleger werden dabei im Rahmen ihrer Beteiligung zu Kommanditisten, während der Fondsinitiator theoretisch als unbeschränkt haftender Komplementär fungiert - hier allerdings in der Rechtsform der GmbH, wodurch seine Haftung de facto ebenfalls beschränkt bleibt. 

Warum "geschlossener Fonds"? 

In der Einführungsphase des Fonds werden die Anlagegelder eingeworben. Sie bilden das Eigenkapital der Fondsgesellschaft. Sobald das anvisierte Kapital eingesammelt ist, wird der Fonds geschlossen - daraus erklärt sich die Bezeichnung "geschlossener Fonds". Eine zusätzliche Beteiligung ist dann nicht mehr möglich. Danach ist es nur noch im Rahmen der Übertragung einer schon bestehenden Beteiligung denkbar, zum Fondsanleger zu werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Alt-Anleger seine Beteiligung aufgeben und "verkaufen" möchte. Der Fonds ist allerdings nicht darauf beschränkt, nur mit Eigenkapital zu investieren. Er kann zur Finanzierung seiner Vorhaben auch Kredite aufnehmen. 

Beteiligungen an geschlossenen Fonds stellen keine handelbaren Wertpapiere dar. Dies erschwert die Übertragbarkeit grundsätzlich. Es gibt aber mittlerweile einen organisierten Zweitmarkt für solche Fonds-Beteiligungen. Ziel ist es, das Fonds-Investment dadurch fungibler zu machen. Ohne einen vorzeitigen Verkauf bleibt der Anleger an seine Fonds-Beteiligung gebunden, für die in der Regel längerfristige Laufzeiten gelten. 

Beteiligungen an geschlossenen Fonds stellen keine handelbaren Wertpapiere dar."

Geschlossene Fonds mit vielfältigen Investment-Vorhaben 

Es gibt ein breites Spektrum an Projekten und Vorhaben, in die geschlosse Fonds investieren. Typische Beispiel sind 

  • Immobilien;
  • Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien;
  • Schiffe und Flugzeuge;
  • Container;
  • Infrastruktur-Einrichtungen und -projekte;
  • Agrarland und Forsten;
  • Medien- und Filmvorhaben;
  • "gebrauchte" Lebensversicherungen.
  • Die Aufzählung ist nicht abschließend. 

Neue Vorgaben durch die AIFM-Richtlinie

Bis vor wenigen Jahren waren geschlossene Fonds kaum reguliert. Das hat sich im Zuge der Finanzkrise geändert. Ende 2010 ist auf EU-Ebene die sogenannte "Alternative Investment Fund Manager Directive" - kurz AIFM-Richtlinie - in Kraft getreten, die entsprechende Vorgaben macht. In Deutschland ist die Umsetzung im Jahre 2013 im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuchs erfolgt. Danach gelten für geschlossene Fonds - neu: Alternative Investmentfonds - eine Reihe besonderer Regeln.

So müssen Fonds mit Mindesteinlagen von weniger als 20.000 Euro auch Risikostreuung betreiben - es genügt also nicht, nur in ein Vorhaben zu investieren. Außerdem wird die Höhe des Fremdkapitals auf 60 Prozent des Gesamtkapitals begrenzt. Weitere Neuerungen sind die Investmentkommanditgesellschaft und die Investmentaktiengesellschaft als besondere Rechtsform-Ausprägungen geschlossener Fonds.

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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