Das statistisch wichtigste Risiko ist das Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko

Tipps Gegen Elementarschäden versichern

Extremwettereignisse häufen sich durch den Klimawandel. Im letzten Jahr sorgte das Tief "Bernd" im Ahrtal und in einigen Teilen Nordrhein-Westfalens für schwere Schäden und zahlreiche Todesopfer. Im Zusammenhang mit solchen Unwettern wird verstärkt das Thema "Elementarschadenversicherung" diskutiert.

Der Elementarschadenschutz ist ein optionaler Zusatzschutz in der Gebäudeversicherung und soll Schäden durch eine Reihe von Naturgewalten abdecken. Etwa 50 Prozent der Häuser besitzen einen solchen Elementarschadenschutz. In der "normalen" verbundenen Wohngebäudeversicherung sind nur die Elementarschäden Sturm und Hagel sowie Blitzschlag abgesichert.

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Ganz oder gar nicht - das Prinzip der Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich die Gefahren Hochwasser und Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck ab. Solche Schäden sind immer nur gesamthaft versicherbar. Es ist nicht möglich, sich einzelne Risiken für den Versicherungsschutz auszusuchen. Das bedeutet zum Beispiel: ein Haus in luftiger Höhe in den bayerischen Alpen ist gegen Hochwasser ebenso versichert wie ein Haus auf einer Nordseeinsel gegen Schneelawinen. Diese unterschiedslose Behandlung hat versicherungskalkulatorische Gründe.

Das statistisch wichtigste Risiko ist das Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko. Es prägt die Beiträge in der Elementarschadenversicherung maßgeblich. Die Versicherungswirtschaft hat dafür das "Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS)" mit vier Gefährdungsklassen entwickelt. Zu versichernde Gebäude werden je nach Lage einer Gefährdungsklasse zugeordnet. In den Gefährdungsklassen 3 (Hochwasser einmal in 10 bis 50 Jahren) und 4 (Hochwasser einmal in 10 Jahren) wird die Versicherung sehr teuer oder sogar ganz abgelehnt. Die Crux ist, dass Hausbesitzer, die den Elementarschadenschutz am dringendsten benötigen, ihn entweder nicht kriegen oder sich nicht leisten können.

Gegen Extremwetterereignisse kann man sich nur schwer schützen, gegen daraus resultierende Schäden schon - mit einem guten Elementarschadenschutz."

Worauf bei Versicherungen gegen Elementarschäden achten

Elementarschadenversicherungen sind immer nur als Erweiterung einer Gebäudeversicherung möglich. Es gibt keine "isolierten" Verträge. Daher zählen auch die dort geltenden Versicherungsbedingungen für den Versicherungsschutz mit.

Folgende Punkte sollten dabei erfüllt sein:  

  • Voller Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit;
  • Mehrkosten beim Wiederaufbau durch strengere Behördenauflagen als beim Ursprungsbau mit abgedeckt;
  • Versicherungsschutz auch für Abbruch- und Aufräumkosten sowie bei Kosten für Erdreich-Dekontamination;
  • Überspannungsschäden bei Blitzschlag mitversichert (nicht selbstverständlich!);
  • Hotelkosten und Mietausfall mitversichert, ebenso Kosten für Mobiliarauslagerung während der Schadenbeseitigung;
  • Photovoltaikanlagen sollten mitversichert sein (nicht automatisch gegeben).

Fazit: gegen Extremwetterereignisse kann man sich nur schwer schützen, gegen daraus resultierende Schäden schon - mit einem guten Elementarschadenschutz.

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