Greenwashing – also die irreführende Darstellung von Finanzprodukten

Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Ex-DWS-Chef ein Greenwashing: Verfahren eingestellt

Einstellung der Ermittlungen lässt Fragen offen – ein juristischer Schlussstrich, aber kein Ende der Debatte.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den früheren DWS-Chef Asoka Wöhrmann eingestellt. Der Vorwurf: Greenwashing – also die irreführende Darstellung von Finanzprodukten als nachhaltiger, als sie tatsächlich sind. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet eine juristische Entlastung für Wöhrmann, doch die Debatte über Nachhaltigkeitsversprechen in der Finanzbranche ist damit keineswegs beendet.


Die Hintergründe: Was war der Vorwurf?

Die Ermittlungen gegen Wöhrmann hatten ihren Ursprung in einer Whistleblower-Aussage aus dem Jahr 2021.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der DWS, Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, hatte öffentlich gemacht, dass das Unternehmen in Berichten systematisch ESG-Merkmale von Fonds überhöht dargestellt habe.

Daraufhin leiteten sowohl US-amerikanische als auch deutsche Behörden Untersuchungen ein.

Im Fokus stand die Frage, ob Anleger durch bewusst irreführende Angaben zu Umwelt- und Sozialstandards getäuscht wurden.

In Deutschland hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht des Kapitalanlagebetrugs geprüft.

Nun kommt sie zu dem Schluss, dass sich kein hinreichender Tatverdacht gegen den ehemaligen Vorstandschef feststellen lässt.

Das Verfahren wurde daher ohne Anklage eingestellt.


Juristische Bewertung: Keine strafbare Handlung – aber auch keine vollständige Entlastung?

Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Verfehlungen vorlagen – sondern lediglich, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte. Die Hürden für einen Kapitalanlagebetrug sind hoch, insbesondere wenn es um die subjektive Kenntnis oder Absicht der handelnden Personen geht.

Zudem ist zwischen strafrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Bewertung zu unterscheiden. Während strafrechtlich kein Verfahren weitergeführt wird, können etwa die Finanzaufsicht BaFin oder internationale Aufsichtsbehörden weiterhin eigene Maßnahmen prüfen oder treffen.


Reputationsschäden bleiben bestehen

Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Asoka Wöhrmann ist ein juristisches Kapitel abgeschlossen – doch die gesellschaftliche und regulatorische Debatte über Greenwashing bleibt bestehen. Sie wird durch neue EU-Vorgaben, ein geschärftes Anlegerbewusstsein und investigative Medien weiter an Relevanz gewinnen."

Unabhängig vom juristischen Ausgang hat die Affäre dem Ruf der DWS und ihres ehemaligen CEO erheblich geschadet. Die Marke wurde im Kontext von Greenwashing-Debatten international zum Negativbeispiel – nicht zuletzt durch intensive mediale Begleitung und die symbolische Relevanz des Themas in einer Zeit wachsender ESG-Erwartungen.

Für viele Marktbeobachter wirft der Fall ein Licht auf die Diskrepanz zwischen dem, was in Marketingunterlagen versprochen wird, und dem, was in der Realität an nachhaltigem Asset Management geleistet wird. Die bloße Existenz des Verfahrens hat zu einer breiten Debatte geführt, die weit über die DWS hinaus Wirkung zeigt.


Signalwirkung für die Branche

Die Einstellung des Verfahrens bedeutet keine Entwarnung für andere Finanzakteure. Vielmehr zeigt sie, wie komplex die juristische Aufarbeitung von Greenwashing-Vorwürfen ist – und wie wichtig es ist, klare ESG-Kriterien, überprüfbare Daten und transparente Kommunikation zu etablieren.

Die Branche reagiert zunehmend mit regulatorischen Anpassungen, interner Compliance und externer Auditierung. Auch Initiativen wie die neuen ESMA-Leitlinien oder die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) zielen darauf ab, die Spielräume für überzogene Nachhaltigkeitsaussagen einzuengen.


Fazit: Kein Freispruch, aber ein vorläufiges Ende

Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Asoka Wöhrmann ist ein juristisches Kapitel abgeschlossen – doch die gesellschaftliche und regulatorische Debatte über Greenwashing bleibt bestehen. Sie wird durch neue EU-Vorgaben, ein geschärftes Anlegerbewusstsein und investigative Medien weiter an Relevanz gewinnen.

Für Unternehmen im Bereich nachhaltiger Geldanlage ist die Lektion klar: Die Glaubwürdigkeit von ESG-Versprechen steht auf dem Prüfstand – und wer Vertrauen verspielt, riskiert mehr als nur eine juristische Prüfung.

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