Das deutsche Steuersystem Grundzüge der Einkommensteuer
Einkommensteuer muss jeder zahlen, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder länger als sechs Monate hier lebt. Andere natürliche Personen, die in Deutschland Einkünfte beziehen, sind beschränkt steuerpflichtig.
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des deutschen Staates. Sie wird auf Einkünfte natürlicher Personen erhoben. §2, Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert sieben Einkommensarten, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Die Steuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben, Vermietung / Verpachtung und sonstige Einkünfte (zum Beispiel private Renten oder Unterhaltsleistungen) werden nach dem persönlichen Steuersatz berechnet. Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel vereinnahmte Zinsen oder Dividenden) werden pauschal besteuert.
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Was Steuerpflichtige wissen müssen:
- Jede Person, die in Deutschland gemeldet ist, bekommt eine persönliche Steueridentifikationsnummer.
- Der 31. Juli ist seit 2019 der Abgabetermin für die Steuererklärung.
- Wer ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezieht, muss keine Steuererklärung abgeben.
- Eine freiwillige Veranlagung lohnt sich beispielsweise bei hohen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen.
- Verheiratete können sich zusammen veranlagen lassen und dadurch möglicherweise von einem niedrigeren Steuersatz profitieren.
- Einkünfte bis 9.168 Euro bleiben steuerfrei, für Verheiratete liegt der Steuerfreibetrag bei 18.336 Euro (Stand 2019).
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden zunächst die einzelnen Einkunftsarten aufsummiert. Um Ihre Steuerlast zu minimieren, sollten Sie in Ihre Steuererklärung alle abzugsfähigen Ausgaben eintragen. Dazu gehören unter anderem Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben (zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen für Versicherungen) und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt bestimmte Freibeträge, falls Sie beispielsweise Kinder haben oder mindestens 64. Jahre alt sind. Unter dem Strich ergibt die Rechnung das zu versteuernde Einkommen.
Einkommensteuer muss jeder zahlen, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat."
Höhe der Einkommensteuer
Die Höhe der Steuer können Sie selbst aus der Grundtabelle (für Singles) oder Splitting-Tabelle (für Verheiratete) ablesen. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, wird Einkommensteuer fällig. Der minimale Steuersatz liegt bei 14 %.
Wer 55.960 Euro versteuern muss, hat einen Steuersatz von 42 %. Ab 265.327 Euro verlangt der Fiskus 45 %. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer fällig, falls Sie der evangelischen oder katholischen Kirche angehören.
Kommt der Steuerbescheid, sollten Sie Ihn sofort genau prüfen. Entdecken Sie Fehler oder haben Sie Einwände, müssen Sie innerhalb eines Monats widersprechen.
Erst der Mensch, dann das Geschäft