Auch als Rentner sind Sie steuerpflichtig

Rente ist steuerpflichtig Hintergründe zur Rentenbesteuerung

Auch als Rentner sind Sie steuerpflichtig. Ob Sie Steuern zahlen müssen und welcher Teil Ihrer Altersbezüge zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens herangezogen wird, ist von der Art Ihrer Rente abhängig.

Noch immer gibt es Bezieher gesetzlicher Renten, die der Meinung sind, dass das Thema Steuern für sie nicht relevant wäre. Für Rentner, die eine relativ niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) haben, mag das unter Umständen zutreffen. Aber auch in diesem Falle ist es nicht auszuschließen, dass Sie mit der nächsten Rentenerhöhung in die Steuerpflicht hineinrutschen. Um teure Nachzahlungen zu vermeiden, sollte sich jeder Rentner rechtzeitig informieren und im Zweifelsfall eine Steuererklärung abgeben. Als junger Mensch sollten Sie sich ebenfalls mit dem Thema Rentenbesteuerung beschäftigen, wenn Sie Ihre Altersvorsorge planen.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine spezielle 'Rentensteuer' gibt es nicht. Steuern auf Renten sind Einkommensteuern.
  • Informieren Sie sich, welcher Anteil Ihrer Steuerbezüge zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen wird.
  • Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem sogenannten Grundfreibetrag (9.168 Euro, für zusammen veranlagte Eheleute 18.336 Euro), müssen Sie keine Steuern zahlen.

Besteuerung gesetzlicher Renten

Vor dem 1.1.2005 wurden einheitlich 50 Prozent der gesetzlichen Rente zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Seit diesem Zeitpunkt erhöht sich der zu versteuernde Anteil jährlich um 2 Prozent. Das heißt: Wer seit 2015 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss 70 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Ab 2016 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 72 Prozent und so weiter. Der steuerfreie Anteil der Rente bleibt (in Euro) bis zum Lebensende konstant. Weil die Rentenerhöhungen jedoch von der Steuerbefreiung ausgenommen sind, wächst die Zahl der Rentner, die Steuern zu zahlen haben, kontinuierlich.

Noch immer gibt es Bezieher gesetzlicher Renten, die der Meinung sind, dass das Thema Steuern für sie nicht relevant wäre."

Besteuerung von Betriebsrenten und privaten Renten  

Bei der betrieblichen Altersvorsorge spricht man von einer nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge, die Sie in Ihre Altersvorsorge einzahlen, können Sie in der Anlage AV steuerlich geltend machen. Im Gegenzug müssen Sie die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge versteuern.

Bei der Besteuerung privater Renten beträgt der zu versteuernde  Ertragsanteil 10 - 25 Prozent. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.

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