In vielen Regionen Deutschlands ist es schwierig, eine Wohnung zu finden

Ungewöhnlicher Mietermarkt Hohe Ablöseforderungen von Vormietern

In vielen Regionen Deutschlands ist es schwierig, eine Wohnung zu finden. Manche Vormieter nutzen diese Notlage aus und stellen hohe Ablöseforderungen. Die sind nicht in jedem Falle rechtens.

Sich in eine lange Schlange einzureihen, um eine Wohnung zu besichtigen - das ist nicht das einzige Problem, das Wohnungssuchende in Berlin, München oder anderen Großstädten haben. Nicht selten werden Bewerber vom Vormieter mit Ablöseforderungen oder Abstandszahlungen konfrontiert. Um endliche eine Bleibe zu finden, sieht sich mancher gezwungen, die zum Teil sehr hohen Summen zu zahlen. Stellt sich heraus, dass diese Zahlungen überhöht waren, bleibt der Klageweg. Besser ist es, wenn alle Beteiligten die Rechtslage kennen und sich daran orientieren.

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Was Wohnungssuchende wissen sollten:

  • Seit Vermieter von Wohnungen die Kosten für den Makler tragen müssen (Bestellerprinzip), kommt es immer häufiger vor, dass  der Eigentümer seinen Mieter mit der Suche nach einem geeigneten Nachmieter beauftragt.
  • Diese Situation nutzen manche Mieter aus, um von potentiellen Nachmietern hohe Ablösen zum Beispiel für Einrichtungsgegenstände oder Abstandszahlungen für einen vorzeitigen Auszug zu verlangen. Wer sich weigert, hat keine Chance, dem Eigentümer als Nachmieter empfohlen zu werden und muss weiter suchen.
  • Wichtig ist es ebenfalls, den juristischen Unterschied zwischen Ablöseforderungen und Abstandszahlungen zu kennen.

Abstandszahlung

Bietet Ihnen der Vormieter an, die Wohnung vorzeitig zu räumen und verlangt er dafür eine Abstandszahlung, sollten Sie auf diese Forderung nicht eingehen. Laut Wohnungsvermittlungsgesetz und Rechtsprechung (BGH, VIII ZR 212/96)) sind solche Vereinbarungen unwirksam.

Nicht selten werden Bewerber vom Vormieter mit Ablöseforderungen oder Abstandszahlungen konfrontiert."

Ablöseforderung

Anders sieht es mit Ablöseforderungen aus. Der typische Fall ist die maßgeschneiderte Einbauküche, die der Vormieter anschaffte. Diese kann der Vormieter in der Regel nicht mitnehmen und bietet sie dem Nachmieter zur Weiternutzung an. Üblich sind ebenfalls Ablösezahlungen für wertsteigernde Umbauten oder Modernisierungsarbeiten wie der Einbau einer modernen Heizungsanlage oder Dusche. Wehren sollten Sie sich hingegen, wenn der Vormieter auf diesem Wege nicht mehr benötigtes Mobiliar loswerden oder Ihnen die Kosten für mietrechtlich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten vor dem Auszug aufbürden will.

Die Ablösesumme darf maximal 50 Prozent über dem Zeitwert liegen. Hat die Einbauküche einen Zeitwert von 4000 Euro und Sie haben 8000 Euro gezahlt, können Sie die Differenz von 2000 Euro innerhalb von drei Jahren zurückfordern.

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