Wer über Immobilien-Eigentum verfügt, hat die Möglichkeit, seine Altersversorgung aufzubessern

Eine andere Form der Altersvorsorge Immobilien-Leibrente

Für viele Menschen ist es wichtig, im Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Gleichzeitig reicht die zu erwartende Rente häufig nicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, zumindest lassen sich damit keine großen Sprünge machen.

Wer über Immobilien-Eigentum verfügt, hat die Möglichkeit, seine Altersversorgung aufzubessern - über eine Immobilien-Leibrente. Damit wird die Immobilie de facto bereits heute verkauft, der wirtschaftliche Übergang findet erst später (im Todesfall) statt und in der Zwischenzeit kann das Objekt weiter bewohnt werden. Anstelle eines Einmalbetrages wird der Kaufpreis in Rentenform gezahlt. Die Immobilie wird dadurch sozusagen stückchenweise verflüssigt.

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Vom Eigentümer zum Besitzer 

Die Leibrente - die Vereinbarung einer lebenslangen Rentenzahlung - hat eine lange Tradition, ist aber bei uns aus der Mode gekommen. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien. Nur in der Landwirtschaft spielt sie noch eine gewisse Rolle. In den USA oder Großbritannien sind Immobilien-Leibrenten dagegen gängiges Instrument der Alterssicherung. Das mag mit anderen Rentensystemen zusammenhängen, vielleicht auch mit der Tatsache, dass die Deutschen im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich über Immobilien-Eigentum verfügen. 

Das Leibrenten-Modell funktioniert vom Prinzip her einfach. Die Immobilie wird an ein Unternehmen verkauft, das diese Lösung anbietet. Als Kaufpreis wird die Zahlung einer lebenslangen Rente vereinbart. Deren Höhe bemisst sich nach dem Immobilienwert unter Berücksichtigung der zunächst eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des Käufers und der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers. Dieser erhält gleichzeitig entweder ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht, das es ermöglicht, die Immobilie bis zum Lebensende weiter zu nutzen. Rechtlich wird der Käufer zwar Eigentümer, gerade beim Nießbrauchsrecht bleibt der Verkäufer aber wirtschaftlicher Eigentümer oder Besitzer "seiner" Immobilie.

Die Leibrente - die Vereinbarung einer lebenslangen Rentenzahlung - hat eine lange Tradition."

Alternative Umkehrhypothek

Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die ähnlich wirkt, aber doch wichtige Unterschiede aufweist - die Umkehrhypothek. Dabei wird die Immobilie als Sicherheit für einen (endfälligen) Kredit beliehen. Das Darlehen wird nicht als Einmalbetrag ausgezahlt, sondern "verrentet" - durch gleichmäßige monatliche Zahlungen im Rahmen eines Auszahlplans. 

Die Rückzahlung des Kredits erfolgt später durch Verkauf oder Verwertung der Immobilie durch die Bank. Bei diesem Modell bleibt man auch rechtlich Eigentümer des Objektes. Es hat allerdings den Nachteil, dass die Immobilie und die Zusatzrente weg sind, wenn der Auszahlplan "überlebt" wird.

Die Leibrente bietet hier mehr Sicherheit.

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