Ärzte sind an die Patientenverfügung gebunden

Rechtzeitig handeln Näheres zur Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie für den Fall, dass Sie nicht zur Willenserklärung in der Lage sind, Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlungen. Sie können beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen oder Behandlungen ablehnen.

Fast jeder möchte Gedanken an unheilbare Krankheiten, Demenz oder schwere Unfälle am liebsten meiden. Doch was passiert mit uns, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, unseren Willen zu äußern? Wer trifft in Krisensituationen die existenziellen Entscheidungen, die über Leben und Tod entscheiden? Möglicherweise haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob Sie selbst über einen längeren Zeitraum hinweg künstlich beatmet oder ernährt werden wollen, obwohl eine Heilung ausgeschlossen ist. Lehnen Sie für sich selbst unter bestimmten Voraussetzungen solche oder andere medizinische Behandlungen prinzipiell ab, sollten Sie eine Patientenverfügung verfassen. Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen.

Was jeder Erwachsene über das Thema Patientenverfügung wissen muss:

  • Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, die sich auf medizinische Maßnahmen und Behandlungen bezieht.
  • Sie wird wirksam, wenn der Verfasser nicht in der Lage ist, die Einwilligung für medizinische Behandlungen zu geben.
  • Die Erklärung richtet sich nicht an eine bestimmte Person, sondern an die behandelnden Ärzte und medizinisches Fachpersonal. 
  • Ärzte sind an die Patientenverfügung gebunden.

Welche formalen Vorgaben sind zu beachten?

Die Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden, ist aber an keine bestimmte Form gebunden. Sie können den Text frei verfassen oder Formulare nutzen. Für medizinische Laien ist es  einfacher, die von Fachleuten erarbeiteten Formulare zu nutzen, die im Internet zum Download angeboten werden. Eine Patientenverfügung muss unterschrieben werden und mit Ort und Datum versehen sein. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass die Patientenverfügung aufgefunden werden kann. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Verfügung beim Zentralen Vorsorgeregister anmelden.

Sorgen Sie unbedingt dafür, dass die Patientenverfügung aufgefunden werden kann."  

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung und keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Soll eine andere Person in Ihrem Sinne entscheiden, können Sie alternativ eine Vorsorgevollmacht erteilen. Der Bevollmächtigte hat die schwierige Aufgabe, unter Berücksichtigung Ihrer früheren Äußerungen oder Ihrer religiösen Einstellung herauszufinden, welche Vorgehensweise Sie sich in der konkreten Situation mutmaßlich gewünscht hätten.

Liegt dem Arzt weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht vor, wird das Betreuungsgericht informiert. Ein Richter benennt einen Betreuer. Dieser hat die Aufgabe, im Sinne der betroffenen Person die Entscheidungen zu treffen.

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