Wissenswertes zu aktuellen Finanzthemen

Finanzlexikon Nichtveranlagungsbescheinigung (NV)

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein steuerliches Dokument, das es bestimmten Personen ermöglicht, Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und richtet sich vor allem an Rentner, Studierende und Geringverdiener, deren Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Durch die NV-Bescheinigung entfällt die automatische Abführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, sodass Zinsen, Dividenden oder andere Kapitaleinkünfte in vollem Umfang ausgezahlt werden. Dies kann erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringen und ist besonders für Menschen mit geringen steuerpflichtigen Einkünften eine wichtige Möglichkeit zur Steuerersparnis.


1. Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bestätigung des Finanzamts, dass eine Person aufgrund ihrer geringen Einkünfte nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Sie hat insbesondere Auswirkungen auf Kapitalerträge, die normalerweise mit der Abgeltungssteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert werden.

Wer eine NV-Bescheinigung besitzt, kann seine Kapitalerträge ohne Steuerabzug bei seiner Bank oder seinem Finanzinstitut vereinnahmen. Damit dient sie als steuerliches Freistellungsinstrument, das besonders für Personen mit niedrigen Einkommen von Bedeutung ist.

1.1 Unterschied zur Freistellungsauftragsregelung

Viele Menschen nutzen einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank, um Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten. Dieser hat jedoch eine Begrenzung:

  • Ein Freistellungsauftrag kann nur bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (für Ledige) bzw. 2.000 Euro (für Verheiratete) genutzt werden.
  • Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, werden mit der Abgeltungssteuer belastet.

Im Gegensatz dazu ermöglicht eine NV-Bescheinigung, dass sämtliche Kapitalerträge steuerfrei bleiben, sofern das Gesamteinkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt.


2. Wer kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?

Die NV-Bescheinigung wird in der Regel Personen gewährt, deren Gesamteinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.

2.1 Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung

Grundsätzlich kann eine NV-Bescheinigung beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen unter folgenden Beträgen liegt:

  • Grundfreibetrag 2024: 11.604 Euro für Ledige, 23.208 Euro für Verheiratete
  • Zusätzlicher steuerfreier Betrag für Kapitalerträge: Falls das gesamte Einkommen ausschließlich aus Kapitalerträgen besteht, können je nach Situation noch weitere steuerfreie Beträge hinzukommen.

2.2 Typische Gruppen, die von einer NV-Bescheinigung profitieren

  • Rentner und Pensionäre: Wenn die Rente und andere Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben, können Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer ausgezahlt werden.
  • Studierende und Azubis: Wer nur geringe Einkünfte aus Minijobs oder Nebenjobs hat und dennoch Kapitalerträge bezieht, kann von der NV-Bescheinigung profitieren.
  • Geringverdiener: Personen mit niedrigem Einkommen, die dennoch Vermögen besitzen, beispielsweise durch Erbschaften oder Sparanlagen.
  • Kinder mit Kapitalvermögen: Eltern können für ihre Kinder eine NV-Bescheinigung beantragen, wenn das Kind über ein Vermögen verfügt, aber keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte erzielt.

2.3 Fälle, in denen keine NV-Bescheinigung gewährt wird

  • Wenn das Gesamteinkommen die steuerlichen Freibeträge übersteigt.
  • Wenn der Antragsteller zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, beispielsweise durch selbstständige Einkünfte oder hohe Mieteinnahmen.
  • Wenn bereits hohe Einkünfte aus nicht-kapitalbezogenen Quellen erzielt werden, die zu einer Steuerpflicht führen.

3. Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung

Für alle, die von der NV-Bescheinigung profitieren können, ist sie eine einfache Möglichkeit, die persönliche Steuerlast zu minimieren und das eigene Einkommen optimal zu nutzen."

3.1 Wo und wie wird die NV-Bescheinigung beantragt?

Der Antrag auf eine NV-Bescheinigung wird direkt beim zuständigen Finanzamt gestellt. Hierfür gibt es ein spezielles Formular, das auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern oder direkt beim Finanzamt erhältlich ist.

3.2 Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Das Antragsformular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung“
  • Nachweise über die Einkünfte, z. B. Rentenbescheide, Lohnabrechnungen oder Bescheinigungen über Kapitalerträge
  • Gegebenenfalls Kontoauszüge oder Steuerbescheinigungen der Banken, um die Höhe der Kapitalerträge nachzuweisen

3.3 Bearbeitungsdauer und Gültigkeit

Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Finanzamt ab, beträgt aber in der Regel vier bis sechs Wochen. Eine NV-Bescheinigung wird meist für drei Jahre ausgestellt. Danach muss sie erneut beantragt werden.


4. Vorteile und Nachteile der Nichtveranlagungsbescheinigung

4.1 Vorteile

  • Komplette Steuerfreiheit für Kapitalerträge
  • Keine Abgeltungssteuer und kein Steuerabzug an der Quelle
  • Keine Notwendigkeit, eine Steuererklärung abzugeben (sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte bestehen)
  • Einfaches Verfahren, das bei Vorliegen der Voraussetzungen ohne großen Aufwand genutzt werden kann

4.2 Nachteile und Risiken

  • Keine automatische Verlängerung – die NV-Bescheinigung muss regelmäßig neu beantragt werden.
  • Einkommensveränderungen können zum Verlust der Berechtigung führen – wer plötzlich über den Freibetrag kommt, kann nachträglich steuerpflichtig werden.
  • Banken müssen rechtzeitig informiert werden, damit sie keine Steuern einbehalten.

5. Was passiert nach Ablauf der NV-Bescheinigung?

Nach Ablauf der dreijährigen Gültigkeitsdauer muss eine neue NV-Bescheinigung beantragt werden. Wird dies versäumt, behalten Banken automatisch wieder die Abgeltungssteuer ein.

Falls das Einkommen des Antragstellers gestiegen ist und über den Freibetrag liegt, kann es sein, dass die NV-Bescheinigung nicht erneut erteilt wird. In diesem Fall gelten die normalen steuerlichen Regelungen für Kapitalerträge, und die Steuerpflicht tritt wieder ein.


6. Fazit – Wann lohnt sich die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Die NV-Bescheinigung ist ein effektives steuerliches Instrument, das insbesondere Rentnern, Geringverdienern und Studierenden erhebliche finanzielle Vorteile bringen kann. Wer nur geringe Einkünfte erzielt, kann so seine Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen und muss sich nicht mit komplizierten Steuererklärungen auseinandersetzen.

Allerdings sollten Antragsteller regelmäßig prüfen, ob sie weiterhin berechtigt sind und die NV-Bescheinigung rechtzeitig erneuern. Andernfalls kann es passieren, dass Kapitalerträge nachträglich versteuert werden müssen.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.